abmahnung wegen ebay angebot

  • wer von euch hat schon mal ne abmahnung von sonem pseudo anwalt
    oder wettbwerbsschützer gekriegt ?
    ich hab heut sowas im briefkasten gehabt ( wegen ebay ) und einmal gaanz laut gelacht :O :O
    danach hab ich einen netten und direkten brief gechrieben und ihnen erklärt
    das ich nicht zahlen werde und wenn die erde sich noch 20.000 x dreht.
    vielmehr hab ich denen angedroht mich zu revangieren und eine unterlassungsklage anzustreben falls die kasper darauf bestehen das ich die kohle zahle.
    wenn das nicht hilft werde ich mich an SAT1 und RTL wenden ( da kenn ich jemanden )
    und zb in akte 07 das ganze öffentlich machen. hab denen dann noch mitgeteil das ich den vorgang der bundesanwaltskammer melde und einen entzug der zulassung anstrebe.
    mal sehen obs wirkt.
    also leute : keine angst machen lassen - in die öffentlich keit gehen damit !!


    so long
    der matze

  • die sachlage ist entscheidend! dann sind die pseudo-anwälte garnicht so pseude. es gibt massenhaft unterbeschäftigte juristen die den ganzen tag das internet durchkramen um abmahnungen zu schreiben. ein sehr leidiges thema.


    eigentlich hilft nur gemeinschaftliche popokloppe bei so ner scheiß rechtslage! im moment muß man sich das noch gefallen lassen und zahlen! :fuck:
    zahlt man nicht, wird der betrag in der abmahnung fällig. gute anwälte deinerseits können u.U. auf einen Vergleich hin die Hälfte sparen.

  • so ganz richtig ist das nicht. die erfahrung zeigt das sich die gerichte , sollte es dazu kommen, gerne gegen die wettbewerszentrale oder deren anwalt wenden.
    die richter kennen mittlerweile auch das problem das sich viele unterbeschäftigte juristen
    hier nur ein zubrot verdienen möchten.

  • UM WAS GING ES ???? hast du nen geschäft udn hast was verkauft und hast gewährlsitung oder was ausgeschlossen oder wie ???

  • klar,ich verkauf auch gewerblich bei ibääh ( wissen ja die meissten hier ), aber um das was es sich handelt hab ich privat verkauft, aus meinem privaten fundus. allerdings halt unter der gewerblichen anmeldung.

  • muss man ganz vorsichtig sein !!!
    Bisher konnte man in eine Kopfzeile bei Ebay schreiben z.B.


    Verkaufe 3er Bmw / kein Hartge Alpina Zender.......wie auch immer


    und schon biste dran auch wenns wirklich keiner ist , so wie du es schreibst ! Du bringst nach deren Meinung und aktueller Rechtssprechung zumindest deren Namen mit dem "minderwertigen " Krempel in ´Verbindung und das ist zum einen Rufschädigent und zu andern gibts noch son Juristenwort für Wertminderung.
    Gibt sogar ne Kostentabelle nach der das Abgemahnt wird.


    Hab das selbst mal erlebt bei einem Modellauto 1:18 !!!! 3er BMW eben kein Hartge, mein Beispiel ist also echt !


    Gruss Mike

  • Naja, der Markeninhaber verbietet halt, mit seinem Namen/seiner Marke für Artikel zu werben, die nicht von ihm hergestellt/vertrieben werden, und das ist ja auch sein gutes Recht, denn ncihts anderes beabsichtigt ja der Verkäufer mit diesen "no XYZ"-Zusätzen.


    Der Modellhersteller Minichamps ruft z. B. dazu auf und sucht auch selbst nach Auktionen, in denen umgebaute Minichamps-Modelle, die also so nicht vom Hersteller produziert und angeboten werden, unter dem Markennamen angeboten werden und geht knallhart dagegen vor. Mag kleinlich erscheinen, ist aber nachvollziehbar.


    Man darf auch nicht über seinen gewerblichen Account Artikel anbieten und dabei dem Käufer die gesetzlichen Rechte vorenthalten, nur weil es sich hier um Artikel aus Privatbesitz (z. B. auch Verkauf von Privatartikeln für nen Bekannten ohne Netzzugang...) handelt. Als gewerblicher Anbieter gilt bei Verkäufen an Verbraucher (sog. B2C) immer der genze gesetzliche Katalog mit Gewährleistung, Rückgabe usw. Wer als Gewerbetreibender private Artikel verkaufen will, sollte also für solche Zwecke immer einen zweiten privaten Account anlegen.


    (Bin grad dabei, mein Gewerbe bei ebay vorzubereiten und mach mich grad schlau, deswegen wollt ich auch mal n bissl klugscheissen) ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Streetracer ()

  • streetracer, du musst da unheimlich vorsichtig sein. besuche restmal einen rechtsanwalt
    und mach dich auch sonst schlau was du alles beachten musst. es gibt unheimlich viele angriffspunkte an dem dich deine lieben kunden und die wettbewerbsbehörde / abmahner an den eiern kriegen können. es fängt bei den AGB´s an , dann das fernabgabegesetz genau durchlesen und auch ganz genau anwenden, die formulierungen in den angeboten ganz genau prüfen.
    ich würd mich nicht nur auf ibäh verlassen, da sind schon ettliche andere auf die schnauze gefallen. fakt ist das gerade bei einem solch bekannten marktplatz sich alles mögliche tummelt. auch probekäufer für anwälte oder kanzleien.
    ich selbst mache bei e-bay nur ca 10-15 % meines geschäfts - nie mehr !
    lieber würd ich den kram hinschmeissen als mich auf diesen markt zu beschränken :irre:


    der matze

  • Ein Bekannter von mir hat mal nen Anwaltsschrieb mit 10.000 Euro-Drohung aufm Tisch gehabt, weil er selbstbedruckte Bierkrüge mit dem Logo eines bekannten norddeutschen Metal-Festivals bei ebay verkaufen wollte. Hat er dann mal schnell aufgegeben.
    Dafür hat jetzt jeder aus seinem Dunstkreis diese "verbotenen" Krüge zuhause stehen. So schlecht sind die nich :spitze:


  • Stimmt, gute Vorbereitung ist alles. Werd ebay auch nur als Start nutzen, einfach weil der größtmögliche Kreis an potentiellen Kunden sich da rumtreibt und dann, je nach dem, wie's läuft, nach und nach umsteigen.

  • Nö, erstmal Spielzeug äh Modellautos. Das andere wird dann der nächste Punkt, und spätestens da brauch ich anwltliche Hilfe und nen Steuerberater, auch wennich eigentlich vom Fach bin, das wird mir dann zu kompliziert :irre: