ebay frage

  • kurz und knapp:
    hab mein alten corsa bei ebay verkauft, stelle alles rein mit bildern usw.
    versand bei 7euro gelassen und vergessen selbstabholung hinzuschreiben (weils für mich eigenltich klar ist)
    so dann kauft der typ des und besteht drauf das ich ihm das auto bringe, weil das eben nicht dastand. für mich ist es logisch das wenn man bei ebay nen auto kauft, selbstabholt und nicht für 7¬ bekommt (stand ja im prinzip auch nich von selbstbringen)


    weiß meint ihr, muss ich ihm das auto jetzt bringen oder nicht?

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  • hat denn keiner eine ahnung?!


    Versandkosten: EUR 7,00
    Sonstige (Siehe Artikelbeschreibung)


    wenn doch nichts in der artikelbeschreibung steht, dann fragt man doch normalerweise nach?

    Einmal editiert, zuletzt von `Stang ()

  • Hallo,


    habe gerade ein bisschen bei eBay gestöbert, aber leider nichts dazu gefunden.


    Soweit ich weiss, sind die angegebenen Versandkosten jedoch bindend.


    Frag doch mal direkt bei eBay an, die können dir sicher helfen. Vielleicht gibt es da so eine "Logik-Klausel", die dich mit heiler Haut rausbringt.


    Oder mal 'nen Anwalt fragen, falls du Rechtschutz versichert bist.


    Falls die Karre relativ viel Geld gebracht hat und der Besitzer nicht allzuweit weg wohnt, würde ich in den sauren Apfel beissen... just my 2 cents.

  • Wird für dich so aussehen das du ihm die Karre für 7,- Euro liefern musst. Hört sich zwar blöd an aber wenn er darauf besteht kommst du nicht drum rum.

  • Vielleicht nützt es ja was, wenn du ihm klarmachst, dass du die Ware für 7 EUR leider nicht adäquat einpacken kannst und damit für während des Transports entstandene Schäden nicht haftbar bist?


    Ich weiß, hört sich etwas doof an, ist aber vielleicht ein kleines Mauseloch zum entschlüpfen aus der Situation...

  • also ich gehe auch davon auch aus das man ein auto holt. wenn nichts weiter zum versand angeboten ist sowieso. und versuchen kann er es ja das durchzubekommen. denke das es auch klappen könnte da ja beide seiten einen rechtsbindlichen vertrag eingehen. und das zu diesen konditionen wie beschrieben. eben versandkosten 7€. habe da mal was zu einem urteil gehört da hat jemand auf ein auto geboten das der verkäufer vorzeitig rausgenommen hat. und der hatte drauf geklagt und recht bekommen. war der derzeitige höchstbieter. ging da glaub um einen 911er. ((((((und das finde ich übrigens gut weil ich das auch zum kotzen finde.wenn zu wenig dann eben pech )))))) und wie war das mit der firma die angeboten hat ein haus zu bauen und das höchstgebot waren dann glaub um die 3500 DM/€???. da hat die frau dann auch geklagt und teilweise recht bekommen. die firma musste einen ausgleich zahlen und musste ihr glaub 11000 DM/€ zahlen. die begründug des gerichts war sie hätte wissen müssen das man für dieses geld kein haus bauen kann. oder so ähnlich. und die firma muss den minestpreis eben so anlegen das es geht. aber ich würde mal bei ebay nachfragen oder nen anwalt oder ewt. die rechtschutzversicherung.die haben auch rechtsanwälte ewt. können die dir auskunft geben. bitte weiter auf dem laufenden halten!!!! der alex

  • Zunächst mal würde ich mir den Auktionsbetrag zuzüglich Deiner 7,- Euro überweisen lassen. Ich würde dem Käufer klar machen, das Du auf den Corsa ne Briefmarke draufklebst und das Dingen dann "verschickst"! Die restlichen anfallenden Kosten müssten dann durch ihn getragen werden. :gruebel:
    Wie bei einem normalen unzureichend frankierten Paket auch! Ablehnen kann er die Lieferung dann nicht mehr, da er schon bezahlt hat. :irre:
    Versuch ihm am besten klar zu machen das Du einen Spediteur mit der Lieferung beauftragt und das es dann teuer für ihn werden könnte. Zur Not soll er halt in gegenseitigem Einverständnis vom Kauf zurücktreten.
    Es wird sich dabei ohnehin um einen neunmalklugen Spassbieter handeln. Setz den Schlurren dann wieder rein, aber richtig und alles wird gut! :spitze:

  • danke, habe ihm gerade ne mail geschrieben ob er den kaufvertrag stonieren würde...


    falls nein, werde ich eure genialen tricks mal versuchen anzuwenden!!


    danke!!

  • Meine Radläufe machen auch Geräusche. Bei leichter bis mittlerer Beladung kombiniert mit Bodenwellen oder Kantsteinen :wave:
    Deshalb brauche ich ja auch Kombiifedern :sad:

  • Uiiiiiii... "Versand nach Weltweit"!!!


    Sei mal froh, dass den keiner aus Italien, Tschechien oder Timbuktu gekauft hat!!! :irre:

  • Mhhh... mir stellt sich grad folgende Frage:


    Ist ein "Vertrag" unter Privatpersonen nicht nur schriftlich bindend??? Meine dazu gibts was im BGB. Allerdings weiß ich net so genau, wie die ebay bedingungen so sind...


    Gruß Sille

  • Nix für ungut,wenn du bei Ebay sauber bist,lass einfach nach dem Einigungsversuch alles sein,ein Käufer mit 2 Bewertungen dürfte doch wohl zu schaffen sein,ausserdem habe ich eindeutig gelesen"Ebay übernehme ich,Versandkosten du!"
    Also der Käufer müsste im Rechtsstreit erstmal glaubhaft machen,welchen Schaden er erlitten hat,dadurch dass er so getäuscht wurde,das kann sich hinziehen,wird auch keiner wollen(hab ich als Käufer auch schon gehabt ;( )
    Aber als 2-Bewertungen-Mensch macht sich auch ne schlechte Bewertung extrem bemerkbar(33%negativ!),vielleicht geht ja was mit "beiderseitigem Einverständnis"!? ;)
    Gruss Ralf
    UPS:Edith!
    Sille,ebay ist schriftlich!,immer!!!!


    Ach ja,wie weit ist er denn weg von dir?

    2 Mal editiert, zuletzt von stanley_motors ()

  • ebay gilt m.E. als bindender Vertrag. Auch bei privat/privat. Allerdings gibts im BGB auch irgendwo Paragraphen, die sich mit dem Thema beschäftigen, was Sache ist, wenn etwas eindeutig ein Missverständnis ist. Ich kann mir gut vorstellen, daß Du, 'Stang, vor Gericht den Längeren ziehen würdest. Aber vll muss man es ja nicht soweit kommen lassen...

  • Geh zur Polizei und sag, daß Dir der Wagen geklaut worden sei.
    Die Anzeige schickst Du ihm dann und erklärst, daß der Kaufvertrag nicht mehr zustande kommen kann.


    Vorher solltest Du den Wagen aber ein paar Kilometer von Dir weg abstellen.