Bundesverkehrsministerium bestätigt Bestandsschutz für 07er Nummern

  • ufffffff:


    Zitat:


    Die Frohe Botschaft für alle 07er-Fahrer ist da.


    Auf Anfrage von Oldtimer-Info bestätigte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums vor wenigen Minuten den Bestandsschutz bereits bestehender Kennzeichen (befristet wie unbefristet) und gab folgende offizielle Erklärung ab:


    "Wir haben uns mit den Ländern darauf verständigt, den Bestandsschutz großzügig zu sehen. Wer schon mal ein rotes 07er Kennzeichen hatte, soll dies auch weiterhin behalten. Ab dem 1. März 2007 scheidet aber eine Neuzulassung für Autos unter 30 Jahren definitiv aus."


    Bitte weitersagen bzw. diesen Beitrag als Link weiterversenden!


    Frank
    hier:
    http://forum.oldtimer-info.de/…tempid=&forum=1&section=6




    Mit fordlichen Grüssen
    Jürgen

  • Zitat

    Original von <Bernd, member04>
    Sehr gut, dann darf mein neuer ja bleiben. Hatte schon bedenken wegen der 21 Lenze.....


    Was willste mit so vielen Karren? Fährst ja nirgends mehr hin. ;( :O :O

  • Kann ja nicht jeder so ein Gypsy ohne festen Wohnsitz sein...... :O
    Klar mit so vielen Karren hat man ja kein Geld mehr für Sprit.... ;)


    Der neue braucht ja auch 27 Liter....

  • Die von Jawolf gepostete Entscheidung lässt einem ja zumindest noch Handlungsspielraum.
    In diesem Zusammenhang möchte ich den 07er Besitzern unter den Forumsmitgliedern mal eine ganz praktische Frage stellen, da ich mich mit dem Thema bisher noch nicht intensiv auseinandergesetzt habe.


    Wenn ich nun noch eine solche Nummer beantrage und bekomme, gehe ich damit irgendwelche Verpflichtungen ein hinsichtlich des Unterbringungsortes des Fahrzeugs? Kann ich das Auto an der Strasse parken und die 07er dran lassen? Für mich scheint es eher logisch, dass das Auto in einer Garage o. ä. untergebracht sein sollte, denn als Laternenparker finde ich bestimmt schnell einen Liebhaber, der die roten Nummern gebrauchen kann.


    Was sind eure Erfahrungen?

  • Wie wär's mit Befestigung per Magnet und abends die Schilder einfach mit rein nehmen? Oder dann innen ins Auto legen, damit es keinen Ärger gibt von wegen "nicht angemeldetes Auto auf öffentlichen Straßen"?

  • 07er-fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen verkehrsraum geparkt werden.
    schilder mit rein nehmen dürfte auch probleme geben. die rennleitung kann ja auch bei geparkten fahrzeugen den fahrer ausfindig machen wollen.

  • Schade, doch keine billigen Schnapper am Jahresende.


    Naja, entspannter wird das 07er Fahren trotzdem dadurch nicht und die Auflagen fallen dadurch ja auch nicht weg. Ich hoffe, das die das jetzt etwas schärfer kontrollieren ...

  • Zitat

    Original von Bonnie
    Wie wär's mit Befestigung per Magnet und abends die Schilder einfach mit rein nehmen? Oder dann innen ins Auto legen, damit es keinen Ärger gibt von wegen "nicht angemeldetes Auto auf öffentlichen Straßen"?


    so habe ich das auch gemacht, hinten peer magnet und vorne sunne saugproppen^^ mir war gestern mal ein bischen langweilig da hab ich das inlet des Fahrtenbuches gelesen. da steht zu den genehmigten fahrten gehört unter anderem auch fahrten um die kauflust der passanten an zu regen. also so ungefähr, muste mir den satz 10 mal durchlesen bis ich das gepeilt hab. jede fahrt is somit doch eine solche oder nich? :P

  • Zitat

    Original von USDriver
    mir war gestern mal ein bischen langweilig da hab ich das inlet des Fahrtenbuches gelesen. da steht zu den genehmigten fahrten gehört unter anderem auch fahrten um die kauflust der passanten an zu regen. also so ungefähr, muste mir den satz 10 mal durchlesen bis ich das gepeilt hab. jede fahrt is somit doch eine solche oder nich? :P


    8o8o ;(;(;(


    Mir war auch langweilig - konnte darauf bislang jedoch keine Antworten finden:


    Intelligenzallergie: vererbbar? chronisch? heilbar?

  • So oder so. Normans Antwort sagt ja alles. Brauch' ich also gar nicht erst überlegen, ob ich mir noch schnell was an Land ziehe. Noch ne Garage geht einfach nicht ;(


  • OK!!!

  • ich hol meine rote nummer morgen früh ab. der knudsen und die chevelle kommen vorerst drauf. dem admiral werde ich nächstes jahr ein H verpassen, eben weil ich auch im alltag mit meinen karren fahren will.


    was für einige von belang sein dürfte und worum sich immer legenden ranken: ich habe das kennz. mit 3 punkten in flensburg beantragt und bekommen. aussclaggebend war laut der netten dame vom amt der grund für die punkte. allesamt wegen kleinere geschwindigkeitsverstöße. punkte durch alkohol, drogen oder nicht eingetragene umbauten hätten die sache anders aussehen gelassen.

  • Hi Norman,


    Glückwunsch!


    Legenden? Die Zuteilung eines roten 07ers ist eine behördliche Einzelfallentscheidung ;( also wie alles bei den Beamten mit "Ermessensspielraum"...


    Mit fordlichen Grüssen
    Jürgen



    @US-Driver: sorry! (ernst gemeint!) Hatte vorhin wirklich gedacht: neee - nich' schon wieder...und konnte die Fingerchen nicht stillhalten...

  • @US-Driver: sorry! (ernst gemeint!) Hatte vorhin wirklich gedacht: neee - nich' schon wieder...und konnte die Fingerchen nicht stillhalten...
    [/QUOTE]


    ach kein thema. mich hatte das halt nur gewundert und wollte das nur posten um zu erfahren ob ihr das auch schon gelesen habt. weil der treath ja gerade um 07er ging. wollte die alte geschichte nicht wieder hochwühlen :rolleyes:

  • Wieder kein Login,muss ich noch gucken,
    ABER:Norman hat nicht recht:Ich darf ein Auto mit 07er parken wo ich will,das ist ein offizielles Kennzeichen!
    Bei Fahrten brauche ich offiziell ne Rechtfertigung,beim Parken aber nicht,woher er das wohl nimmt?


    Der Ralf

  • Nachtrag: Siehe auch AUTOBILD Nr 19,Seite 18!
    Der Ralf

  • @Der Ralf: BILD -Zeitung bleibt Bild -zeitung (auch wenn auto davorsteht)


    Parken:


    Zitat:
    Thema: parken verboten mit 07-kennzeichen!??


    heiligsblechle
    Neues Mitglied erstellt am: 18. März 2002 23:09
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    aus dem - wegen roten kennzeichen - doch schon so bescholtenen stuttgart, habe ich an euch nun die schlechte nachricht, dass ich vom amt für öffentliche ordnung post bekommen habe, in der steht, dass mein "nicht zugelassenes" fahrzeug verbotenerweise auf öffentlicher verkehsfläche abgestellt ist.
    begründung: das abstellen eines nicht mehr verkehrsbereiten fahrzeugs, das kein parken im sinne der stvo ist, verstößt gegen § 32 stvo....


    das fahrzeug und die papiere sind aber in ordnung. zu allem stress kostet die gebühr dieser anordnung auch noch ¤ 70,-.


    jetzt versteh' ich die oldtimerwelt nicht mehr. fahren darf ich, aber nicht parken?? kann mich jemand aufklären? ich würde dem ordnungsamt gerne ein paar §§ dagegenhalten, da ich das so erstmal aus prinzip nicht akzeptieren kann (wer fährt muss auch parken).
    bin für jeden hinweis dankbar!


    erstmal grüße aus spätzle-city


    IP: Gespeichert


    osbourne68
    Mitglied erstellt am: 19. März 2002 07:32
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    hallo,
    also hier mal mein (bescheidenes ??) wissen hierzu:
    du darfst immer dann parken, wenn du dich im rahmen der vorschriften für das bewegen deines kfz im sinne des roten dauerkennzeichens bewegst. d.h., wenn du auf einen oldtimerstammtisch fährst, darfst du auch auf dem gasthaus-parkplatz parken oder wenn du auf einem oldtimertreffen bist, darfst du auch dort dein fahrzeug abstellen. daselbe gilt auf dem weg zu einer weiter weg gelegenen zweckgebundenen veranstaltung. da darfst du auch unterwegs pausen machen und parken.
    du darfst nicht parken, wenn du einfach eine spazierfahrt machst und das fahrzeug zum eisessen parkst. daselbe gilt, wenn du keine garage oder einfahrt hast, um dein fahrzeug (privat) abzustellen. wir hatten ja unlängst so einen fall, in dem einem lkw-besitzer der entzug seines dauerkennzeichens drohte, nur weil sich sein nachbar am vor dem haus des eigners abgestellten oldies störte.
    puh, ich hoffe, das war korrekt und vor allem, nachvollziehbar


    gruß,
    mario


    IP: Gespeichert


    DEUVET
    Moderator erstellt am: 19. März 2002 08:48
    --------------------------------------------------------------------------------
    Ja, Mario, das war schon gut.
    Vereinfacht: Ist das Parken Bestandteil einer Fahrt (Fahrtunterbrechung zum Ausruhen oder Teilnahme an einer Veranstaltung) so geht das in Ordnung.
    Gilt das Parken als Abstellen eines Fahrzeuges (über Nacht oder gar dauerhaft), dann ist es nicht erlaubt.
    Die Grenze ist fließend und wo kein Kläger ...
    Das fatale an der Sache ist, dass es keinen Paragrafen gibt, der das Parken mit roter Nummer verbietet (dann hätte der Bürger Rechtssicherheit), sondern dass sich das Verbot aus dem Umkehrschluss daraus ergibt, dass das rote Kennzeichen für FAHRTEN vorgesehen ist. Und Abstellen sind keine Fahrten.
    In der Regel gibt es aber nur Ärger, wenn regelmäßig oder lange irgendwo geparkt wird.


    Grüße,
    Martin, DEUVET



    Der Forumsteilnehmer DEUVET ist Martin Kraut, Vereinsmitglied bei uns und ehemals Deuvet Präsident.
    Mir sind in dieser Richtung auch noch andere Fälle bekannt.



    Zudem ist die 07er Nummer keine reguläre Zulassung.
    Es bleibt sich also gleich, ob du die Nummern dran lässt oder sie abschraubst.
    Die Ordnungswidrigkeit bleibt die Gleiche.
    Nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum.



    alles klar im (über-)regulierten Staat!?


    Mit fordlichen Grüssen
    Jürgen