Gerücht? Vollabnahme demnächst erst ab 6 Jahre Abmeldung?

  • Hab von nem Werkstattkumpel gehört das nun demnächst es so sein wird das Vollabnahmen erst durchgefürt werden müssen wenn die Karre länger als 6 Jahre abgemeldet ist! Habt ihr davon auch schon gehört? Wär ja ne super sache!

  • TÜV Süd weiß nix davon. 18 Monate und bleibt auch so.

  • jo mein Kumpel hat wohl in letzter Zeit mit jemandem vom Tüv-Nord geredet und der hat ihm das wohl gesteckt...

  • Kein Gerücht. Weiß spontan nicht, ab wann das gilt, wird aber so sein.


    piratte unlogged

  • Na hoffentlich bald ....
    Irgendwann im Sommer verfällt sonst der Brief von meinem Kombi. Ich hab verpennt den im März nochmal anzumelden, nur is der TÜV alle ;(

  • Hab vorhin schonmal kurz gesucht und bin vorerst zu keinem Ergebnis gekommen. Wird auf 6 oder 7 Jahre verlängert. Das Problem ist, daß ich nicht weiß, in welcher ÄVO das Bestandteil ist, daher kann ich nicht gezielt nachschaun ;)

  • Also, ich hab heute mittag mit dem TÜV Süd telefoniert, die wissen von GAR NIX. Hab mit 3 verschiedenen Leuten gesprochen, nur allgemeine Irritation. ?(

  • Hab da meine Quellen ;)


    Sowie ich etwas herausgefunden habe, werde ich es Euch wissen lassen.

  • Bei so alten Karren isses doch wurscht, ob Du ne HU oder ne Vollabnahme machst. Oder nehmen die dann noch nen größeren Schraubenzieher zum pieken?
    Meine Erfahrung mit ner Vollabnahme war, das war ne ganz normale Tüv Prüfung.

  • Schließe mich Nick an. Die Ganzabnahme von meim Passat war die lockerste TÜV-Prüfung die ich bisher hatte.

  • So, habe etwas gefunden. Zwar nicht das, was ich gesucht hatte (den Gesetzestext), aber denke, es sollte trotzdem reichen.
    Habe es schwarz auf weiß in nem Rundschreiben.


    Am 10.2.06 wurde die neue FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) beschlossen. Neben der Anhebung der "Abmeldezeit" von 18 auf 84 Monate (nicht wie oben geschrieben 72) ist in dieser auch die Definition eines Oldtimers (min. 30 Jahre --> 07er) und der Wegfall des §21c enthalten. In Zukunft dürfen auch "einfache" aaP o. PI ein Fz als Oldtimer einstufen.
    Inkraft tritt die FZV im ersten Quartal 2007 (wahrscheinlich 1.1.).


    Die Änderungen müssten eigentlich in der Bundesratsdrucksache 811/05 stehen. Ich habe diese nur kurz in Augenschein genommen und die 84 Monate/7 Jahre spontan nicht gefunden. Hatte keine Lust, mir das ganze unverständliche Geblabber im Detail durchzulesen.




    Edit: Am 10.2. wurden 87 Punkte diskutiert. Die FZV war der 78. und die 41. ÄVO war der 81. Punkt. Zuvor (Punkt 70) wurde ohne Witz die Zitat:"Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung" (Drucksache 827/05) diskutiert :D
    Die spinnen, die Römer :O