Am grauen Bart und am jugendlichsten Taunus-Derivat :O
Mal wieder ein bischen Werbung
-
-
Und wo wir jetzt so schön wieder ontopic sind... :O
§6 Abs.7 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
ZitatFahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, werden auf Antrag des Inhabers auf die neuen Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Über sie wird ein neuer Führerschein ausgefertigt. Der neue Umfang der Fahrerlaubnis ergibt sich aus Anlage 3. Nach der Umstellung dürfen Kraftfahrzeuge nur noch in dem neuen Umfang geführt werden, sofern sie der Fahrerlaubnispflicht unterliegen. Die Bestimmungen in § 76 zu den §§ 4 bis 6 bleiben unberührt.
Anlage 3 (zu §6 Abs.7) FeV in Auszügen
ZitatUmstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern
Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt:
Es folgt eine Tabelle mit allen wichtigen Angaben. Wollte die eigentlich auch zitieren, aber kann die hier leider nicht annähernd lesbar darstellen, also nur der wichtige Inhalt:
Paar Spalten (Fahrerlaubnis-klasse (alt), Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis, unbeschränkte Fahrerlaubnis-klassen (neu), Zuteilung nur auf Antrag Klasse (Schlüsselzahl gemäß Anlage 9), weitere Berechtigungen: Klasse und Schlüsselzahl gemäß Anlage 9)
Bei "Fahrerlaubnis-klasse (alt)"=3 steht in der Spalte "Zuteilung nur auf Antrag Klasse (Schlüsselzahl gemäß Anlage 9)" in allen Zeilen "CE 79 (C1E>12.000kg, L<=3), T". T hat nicht zu interessieren, weil Landwirtschaft.Dazu aus Anlage 9 FeV:
Zitat[...]
79
Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen
(C1E > 12000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
(S1 <= 25/7.500 kg)
Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
(L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.[...]
Bisher noch keine Höchstgrenze, aber:
§42 Abs.1 StVZOZitatDie gezogene Anhängelast darf bei
[...]
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das
1,5fache des zulässigen Gesamtgewichtsdes ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden
Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.[...]
--> 18,7t durchgehend gebremst
Da hab ich neulich aber wieder Mist geschrieben, das ist nämlich nicht die Höchstgrenze, ich hatte mich schon gewundert, daß das nicht den von mir gefundenen 18,5t entspricht... Also:
Eine Doppelachse mit einem Achsabstand von nicht mehr als einem Meter zählt als einfache Achse, daraus ergibt sich:
§34 Abs.4 StVZOZitatBei Kraftfahrzeugen und Anhängern mit Luftreifen oder den in
§ 36 Abs. 3 für zulässig erklärten Gummireifen – ausgenommen Straßenwalzen
– darf die zulässige Achslast folgende Werte nicht übersteigen:[...]
3. Doppelachslast von Anhängern unter Beachtung der Vorschriften
für die Einzelachslast
a) Achsabstand weniger als 1,0 m 11,00 t[...]
Das hab ich eben erst gefunden, erklärt die von mir weit oben erwähnten und persönlich missverstandenen 18,5t zGM des Zuges.
Ich hoffe, das ist ungefähr verständlich.
Sollte Bedarf bestehen, kann ich mal sehen, ob ich Dir noch den kompletten Gesetzestext auf Papier oder als pdf zukommen lassen kann. Denke aber nicht, daß das nötig ist, da jede zuständige Stelle den Kram eigentlich haben sollte. Wenn Du also weißt, wo was steht, dann müsste man das der Behörde schnell klarmachen können. -
[SIZE=3]Die Bilder sind online.[/SIZE]
Die Ladezeiten sind zwar etwas höher als bei Pixum, aber es lohnt sich.
Uli