ZitatOriginal von Michael - member05 -
So'n Rundhauber is schon was feines...
Schade das mir dazu der passende Führerschein fehlt.
Oder ich müsste so ein Ding ablasten falls das Leergewicht überhaupt unter 7,5 t liegt.
Dabei muss ich irgendwie an die Makrone auf dem Hundeschlitten denken...
Für diejenigen, denen das nichts sagt: Helges und Reinholds Ausflug zum Südpol, um das Ozonloch zu stopfen.
cvalda
Was wiegt son Hauber denn leer? Also laut Schein..
Bonnie
Was hast Du denn umschreiben lassen? Mit CE (ehem. Kl.2 oder Sondergenehmigung bei Kl.3) dürftest Du Züge mit mehr als 12t fahren.
Mit der umgeschriebenen Klasse 3 darf man übrigens auch Sattelzüge bis max. 12t zGG fahren.
Nur da das zGG des Aufliegers max. dem Leergewicht der Zugmaschine entsprechen darf, würd ein solcher Sattelzug nicht so richtig wirtschaftlich sein ;)
piratte