hab ich gestern bei uns im Amtsblatt gelesen, dass die Zulassungsstellen in Thüringen nur noch Fahrzeuge zuzulassen, wenn man eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer erteilt und man keine rückständigen Fahrzeugsteuern mehr hat. Die Zulassungsstelle ist berechtigt eine Anfrage zu machen, bzw. wird denen das im System angezeigt.
Scheinen wohl einige nicht zu bezahlen, haben die Angst um jeden Steuerpfennig, deshalb wohl auch die 07er Änderung.
wenn ich meine einzugsermächtigung einen tag nach zulassung widerrufe, kommt dann einer und kratzt die plakette ab? ich würd gern so widerrufszettel drucken und in die zulassungsstelle legen, für die die den humbug nicht mitmachen wollen! X(
meinen "zusatzaufregungstext" lasse ich weg!
Seb