Fahrzeugbrief COC Frage

  • Brauche mal wieder etwas Nachhilfe vom besten Forum der Welt.

    Seit 2000 gibts doch die COC Dokumente. Ersetzt ne COC den Fahrzeugbrief (Zul.Besch.Teil 1) ?

    Jemand will mir ein Moped verkaufen, hat aber nur die COC und den Fahrzeugschein. (Zul.Besch.Teil 2).

    Moped ist abgemeldet. TÜV/AU/Abmeldebescheinigung liegen ebenfalls vor.

  • Mein letzter Stand ist: nein
    Die COC Papiere sind für den Import von Fahrzeugen gedacht. zum Beispiel, wenn du n Auto mit Erstzulassung/Auslieferung Dänemark importierst. Die COC Papiere knallst dann einfach beim Amt aufn Tisch und da steht alles drin, was die wissen müssen.

    In deinem Falle brauchst du noch ne Amtliche beglaubigte Verlustmeldung oder wie das heißt. Damit gehts dann zum Amt und die checken erstmal ob das Fahrzeug irgendwo in der EU zur Fahnung ausgeschrieben ist. Dauer war bei mir 8 Wochen oder so. Ämter, sie wissen schon.


    So mein Wissensstand

  • Bei Neufahrzeugen schon, da erstellt meines Wissens die Zulassungsstelle dann auf Basis des COC die Unterlagen (Zulassungsbescheinigung 1 und 2). So war es zumindest bei der Zulassung der 125er meiner Tochter.


    Bei Gebrauchtfahrzeugen wurde ja wohl schon mal eine Zulassungsbescheinigung erstellt. Und wer die hat, ist Eigentümer des Fahrzeugs.


    In Verbindung mit einer Verlustbescheinigung der Zulassungsstelle könnte man sich darauf vielleicht einlassen.


    Sicherheit bringt vielleicht ein Telefonat mit dem Leiter Deiner Zulassungsstelle

  • ich denke, die COC ergänzt allenfalls den Brief.

    Brief wirst du trotzdem brauchen.

  • Stimmt, Neuwagen gibts ja auch noch. Da mag das gehen.
    Ich ging nun aber mal nicht davon aus, das hier n Neuwagen gemeint ist :paranoid:

  • Rainer, meinem Infostand entsprechend ist das Certificate of Confomity lediglich eine standardisierte Datenliste, um z.B. ein japanisches Mopped oder ein englisches Auto problemlos in anderen Ländern (z.B. D) zulassen zu können. Der Fahrzeughersteller verfasst diese CoC, der Brief enthält zwar i.d.R. die selben Angaben, ist aber ein Dokument der Zulassungsbehörden.


    Bis vor kurzem war der Brief auch eine Bescheinigung des Eigentums am Auto (was heute ein Hinweistext auf der Zulassungsbescheinigung unterbindet), aber nichtsdestotrotz muß m.K.n. immer noch Zulassung Teil 1 UND Teil 2 vorhanden sein.


    Die Verlustanzeige eines Briefes kann ordentlich dauern, da der Brief "aufgeboten" wird (im Nachrichtenblatt des KBA veröffentlicht um zu ermitteln, ob gklaut/verschrottet) und erst nach einer Wartezeit eine Neuausstellung möglich wird.

  • Ist nicht die ZB1 immer noch sowas wie der Fahrzeugbrief früher, so eine Art Besitzurkunde? Wer den Brief/die ZB1 hat, dem gehört das KaEfZett? Also keine ZB1, kein Eigentum? Ist aber nur ne Frage, kein fundiertes Wissen... :gruebel:


    Schrob der Räuber ja schon da oben...

  • Bei Neufahrzeugen schon, da erstellt meines Wissens die Zulassungsstelle dann auf Basis des COC die Unterlagen (Zulassungsbescheinigung 1 und 2).

    Genau so. Import auf jeden Fall, aber ich meine auch, wenn das Fahrzeug im Land bleibt.


    Im alten Fahrzeugbrief gab es immer ein Feld mit einem Gutachten. Das war standardmäßig vom Hersteller oder Importeur beauftragt und letztendlich auch nichts anderes, als das COC. Der Gutachter ist da nie durch die Fahrzeuge gekrochen. Außer vielleicht durch das Erste einer neuen Baureihe.


    Im COC stehen die Daten, die die Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung übernimmt.

  • Das certificate of conformity bestätigt, daß ein Produkt, entsprechend geltender Normen hergestellt wurde.

    Beim Kraftfahrzeug wird diese Norm festgelegt, wenn sich ein Fahrzeughersteller ein Fahrzeugmodell genehmigen lässt.

  • Teil 1 = ehem. Schein,

    Teil 2 = ehemals Brief

    Ach, so rum war das, werd ich mir nie merken, für mich immer noch Brief und Schein :rolleyes


    Und wenn



    was ist denn dann eigentlich der Eigentumsnachweis? ZB2 hab ich immer gedacht. Meinte ich ja auch, also dieser große Zettel. Hab nur 1 und 2 durcheinandergebracht :irre:Aber dann wohl auch nicht. Jedenfalls nicht immer, also Kaufvertrag geht vor Fahrzeugpapiere.

    Einmal editiert, zuletzt von Streetracer ()

  • Auch mit dem alten Brief bist du nicht automatisch der Eigentümer auch "wenn er es den Besitz dieses annehmen" lässt ,wenn mal was ist. Habe von Fällen gehört wo es durch Kaufvertrag nachgewiesen werden musste das es sein Eigentum ist. Ging da aber um höherwertige Oldtimer.


    Rainer ich würde sowas wohl kaufen je nach Preis und ob's sich wirklich lohnt und woanders nicht auch gibt. Dann natürlich nach Gefühl und Sympathie..

    Nicht wenn er irgendwie zwielichtig weil doch irgendwie gezogen dann musst du hinter klagen um deine Kohle wieder zu bekommen.

    Auf jeden Fall im Kaufvertrag die fehlenden Papiere vermerken und eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben lassen über den Verlust.

    Von ihn bei ihm wie auch immer...

    Musst du eh abgeben wenn du neue beantragen tust aber ist immer so eine Sache seinen Namen dafür zu geben..

    Kenne Leute wo es geklappt hat möchte nicht wissen was passiert wenn später jemand behauptet er hat irgendwelche Papiere und kann mit Kaufvertrag nachweisen daß es sein Eigentum ist.

  • Auch möglich, daß der "Fahrzeugbrief" noch irgendwo als Pfand hinterlegt ist.

    Z.B. Vorbesitzer weil Ratenzahlung, Bank oder sonstiger Gläubiger...

  • Moin,

    selbst erlebt.

    Auto für kleines gekauft, Brief nicht auffindbar.

    Brief auf der Bank und rausgabe nur gegen Begleichung.

    Typ hat keine Kohle und nichts zu holen. :zusammenscheiss:S_M

    Am ende Auto geschlachtet und zum Glück keinen direkten Kontakt zur Bank gehabt.

  • Gude

    Hängt auch am Hubraum und Bundesland. Bei 125ern habe ich es jetzt genau so erlebt wie oben von taunusrainer beschrieben. Nach Rücksprache mit unserer Zulassungsstelle: kein Problem, bei Ummeldung wurde dann gefragt ob denn jetzt auch ein Brief ausgestellt werden soll? Ja bitte, Zack. Ab jetzt mit Brief

  • Hängt auch am Hubraum und Bundesland. Bei 125ern habe ich es jetzt genau so erlebt wie oben von taunusrainer beschrieben.

    Es ist tatsächlich ne 125er. Auf der COC sind Amtliche Siegelaufkleber und Unterschrift.

  • Das ist ein anderer Schuh.

    Für 125er wird eine ZB2 nicht zwingend oder nur auf Wunsch ausgestellt.

    Der Besitzer wird dann auf dem COC vermerkt


    Habe gerade mal nachgesehen, ich habe für die 125er auch nur das COC, keine ZB2