Regeln Motoreintragungen aktuell, 2,8er soll in die Papiere.
- Michael aus Wupp
- Erledigt
-
-
Es ist klar, dass da vieles geht, sehe ich auch so. Mein Vorschlag bezog sich nur als Weg der geringsten Probleme. Wem natürlich nicht nur der Hubraum sondern auch die Leistung zu gering ist, der möge die steinigeren Wege beschreiten. Ich will da keinen entmutigen, bin aber selbst inzwischen zu müde um mich mit unmotivierten TÜVlern zu befassen, die sich mit mir auch nicht befassen wollen.
-
20% Mehrleistung
Mir sagte man 10%. Als ich den 115PS 2.3er in den Taunus eintragen lies. Ist paar Jahre her.
-
Weg der geringsten Probleme
ich hätte das problem so nen minderleistungsmotor überhaupt zu finden schwieriger eingeschätzt als die eintragung. die war mit den von mir oben genannten papieren nämlich überhaupt kein problem.
abgas wird nur bei ohne h relvant. vielleicht auch nichtmal da, weil ja eh ohne filterung, aber das weiß ich nicht
-
Soweit mir bekannt ist hat das nix mit H-Kennzeichen zu tun. H-Kennzeichen-Karre mit original G-Kat kannst auch nicht auf Ohne Kat umrüsten.
Hängt mit den Schadstoffgrenzwerten zum Zulassungszeitpunkt zusammen. Verbesserung geht eigentlich immer, auch wenn sie unter Umständen nicht anerkannt, bzw. eingetragen werden. Aber Verschlechterung ist wohl nicht zulässig.
Heißt, wenn der Motor deutlich älter ist, als die Karre, wird´s schwierig bis unmöglich. Wenn der Motor gleichalt oder moderner ist, ist es grundsätzlich abgastechnisch unproblematisch. Außer der Motor stammt aus einer anderen Fahrzeuggattung. ZB. LKW-Motor im PKW oder so.
Was aber wiederum nicht heißt, daß Du zwingend Euro 1, 2 usw. mit eingetragen bekommst. Dafür mußt Du dann normalerweile noch nachweisen, daß Gewicht und Übersetzung möglichst gleich sind.
Oder eben ein entsprechendes Gutachten vorlegen oder erstellen lassen...
-
das ist mir alles viel zu kompliziert.
-
Also meine Erfahrung ist, dass Eintragungen immernoch gut zu machen si
-
Bei meinem Taunus ist der 2,8er mit 150PS eingetragen, der TÜV hat damals wohl auch die im "180PS" Gutachten erwähnte Bremse verlangt, also die verbreiterten Sättel mit der Innenbelüfteten Scheibe.
Die Eintragung ist zwar 30 Jahre her, aber die Regeln sind meines Wissens nach gleich geblieben.
-
Ich werde Anfang der Woche einfach mal bei der ganz normalen Tüv -Nord Prüfstelle hier in der Nähe vorbeifahren und mein Anliegen vortragen.
Laut der Internetseite vom Tüv Nord ist man dort Umbauten gegenüber aufgeschlossen.
Mal schauen. -
Ich warte gespannt auf Deinen Bericht.
-
ich hänge mich auch mal an hier, habe den Granada von 2,3l 115PS auf 2.8i umgebaut, zudem die innenbelüftete Bremse, Benzinpumpe etc., Notabschaltung Pumpe - und hoffe auch einen Prüfer zu finden.
Bisher habe ich mehrere gefragt, alle sagten, wenn du das vorhast entziehen wir dir das H, weil Vollabnahme mit neuem H und kein Zustand 3 mehr - sicherlich Ermessenssache - mein Lack ist Hammerite grau mit der RolleDa ich aus Solingen komme, wäre es für mich interessant, welchen Prüfer der Fragesteller in der Nähe von Wuppertal findet.
-
Dein Problem ist wohl eher die Zustandsnote.
-
denke auch eher der Gesamtzustand
weil Vollabnahme mit neuem H
eine neue H Bewertung ist nicht notwendig. bei einer technischen Änderung wird diese als zeitgemäß mit bestehendem h eingetragen oder eben nicht. dann mach halt ohne h, geht ja auch. was du an restaurierungskosten sparst, steckst du halt in raten in etwas mehr kfz steuer
-
Die ersten beiden Tüv Stationen waren eher ernüchternd. Einmal Tüv-Nord , einmal GTÜ.
Beide werben mit Äderungsabnahmen.
Aber Motor in Oldtimer..... da streichen beide die Segel. Dafür hätte man nicht die nötige Qualifikation.
Immerhin habe ich Adressen bekommen, wo man das machen könne.
Die sind nicht so ganz um die Ecke.
Mal schauen, ob ich die diese Woche noch schaffe. Ist anscheinend ein sehr seltenes unterfangen geworden, Motoren bei Oldtimern eintragen.