führerschein klasse M - tuning...

  • ajohl!
    ich werd nicht schlau aus dem M-führerschein, den mein B-lappen ja enthält. im prinzip heißt klasse B ja einfach nur: haha du arsch, zu spät geboren, also darfste bobby car fahren und omas motorgestütztes fahrrad.
    die eigentliche frage ist:
    wenn ich mir irgendein richtig üüüüüübles 50ccm-monster besorge, isses egal, was das für ne bestie ist, wenn ich das auf 45 km/h drossel? aber wie verhält sich das mit zulassungen? man kriegt doch sicher nicht das selbe kleine piss-versicherungsschild bei nem 100km/h-mofa wie bei nem 45km/h-schwachrad?
    wenn ich mir ne kreidler oder sowas drossel - kann ich die dann wie ein minimofa zulassen und fahren?
    und wenn ja: wie krieg ich das gedrosselt? ich würd am liebsten ne schwalbe kaufen, aber gibts dafür kits?
    das kost doch sicher alles n arsch voll geld, so ne alte möhre zu drosseln mit tüv und allem?!


    er wollte bloß cool sein und sie nahmen ihm alles! :D

  • es geht im algemeinen nur um die ccm. Ich glaub wir dürfen bis 125ccm fahren. ein damaliger Schulfreund hat ne ducatti geommen und die gedrosselt (er war erst 16 und wie er 18 wurde, wurde duie Duc natürlich auch wieder aufgemotzt)
    Drosseln geht bei manchen ganz einfach indem du von z.B. nem 2zyl Boxer nen Zylinder Totlegst...
    weiß allerdings nicht wie das mit dem TÜV funktioniert, die verplompen den Totgelegten Zylinder glaub ich...
    Geht übrigens auch mit Autos...
    Vieleicht kennst ihr den 16järingen, der mit einem gedrosselten Cadilac rumfährt, beschrenkt auf 25km/h.
    In meine Augen schwachsinn, aber ist möglich...
    Es gibt auch die Möglichkeit ein Paar Gänge im Getriebe totzulegen...


    Grüße


    Benjamin

  • Hääääää ?( .
    vom boxer nen zylinder totlegen?? da wird man ja freude an der haltbarkeit vom motor haben.von leistung ganz zu schweigen. und gänge unbrauchbar machen. wer macht denn sowas und vor allem wer trägt sowas ein. und da machen sich manche nen kopf nen zwoachter im taunus einzutragen. gruss alex



    Mit der Klasse M beginnt die Mobilität für den jungen Erwachsenen. Zwar auf 50 bzw. 45 km/h beschränkt, aber dafür auch wesentlich billiger und einfacher in der Ausbildung als die Klasse A1. Wer hauptsächlich innerorts fährt, für den ist die Klasse M die ideale Wahl.


    Besitzer eines Autoführerscheins erhalten die Klasse M als "Dreingabe".



    Mindestalter: 16 Jahre
    Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.
    Fahrzeuge
    (siehe § 6 FeV und § 76 FeV): Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),


    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,


    dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,


    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Befristung: Die Klasse M ist unbefristet gültig.
    Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse M. Die Klasse M schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.

  • AAAlso:


    Mit deiner Klasse M darfst du fast alle 50er fahren. Es gibt zwar 50er wie den Simson Sperber, die schneller sind als 45 (früher 50) und nen grosses Schild brauchen, die darfst du nicht fahren, aber die sind sehr selten, wer durfte hat auch schon früher meistens eher zu ner 80er gegriffen. Die meisten 50er die heute unterwegs sind und 90 fahren oder so sind alle illegal getunt.
    Es ist zwar erstmal richtig, dass du mit deinem Schein nur bis 45km/h fahren darfst, davon ausgenommen sind aber 1) die älteren Mopeds, die 50 fahren dürfen und 2) Die Simson Mopeds aus der DDR, die 60 fahren dürfen. Darfst du alles auch mit Klasse M fahren (auch wenn im Westen wohl nicht jeder Dorfbulle über die Sonderregel für Simsons bescheid weiss).
    Fazit: Hol dir ne Schwalbe und hab (ungedrosselt und legal) freude daran. Ich hab auch eine! Fahr ich oft lieber als mein "grosses" Mopped ('79 Honda CM 185).

  • Zitat

    Original von jonas
    2) Die Simson Mopeds aus der DDR, die 60 fahren dürfen. Darfst du alles auch mit Klasse M fahren (auch wenn im Westen wohl nicht jeder Dorfbulle über die Sonderregel für Simsons bescheid weiss).
    Fazit: Hol dir ne Schwalbe und hab (ungedrosselt und legal) freude daran. Ich hab auch eine! Fahr ich oft lieber als mein "grosses" Mopped ('79 Honda CM 185).


    WHOAAAAAAAA!!!! DAS WOLLTE ICH HÖREN!!! DANKE!! GEIL, DEAL! GEKAUFT! BABYYYYY!!! JUCHU!


    da freut sich einer! jetzt darf ich endlich das hässlichste motorrad der welt fahren! :) ich find die teile so geil!