Motorraadreifenkack bei älteren Mopeds

  • Wollte grad Reifen für die alte Kawa bestellen. Zwischenzeitlich war die Reifenbindung ja mal aufgehoben und die Hersteller haben Freigaben ausgestellt. Jetzt gilt sie wieder für Mopeds ohne e-Typgenehmigung, also Zweiräder hauptsächlich vor Bj 2000, was dazu führt, dass jede neue Reifenkombi zum erlöschen der BE führt und eingetragen werden muss. Hab ich den Kack richtig verstanden? :cursing Schonmal jemand damit beschäftigt?

  • Wenn Du magst, kann ich morgen mal meinen Reifenfuzzi fragen. Der sollte sich da auskennen...

  • Also mein Reifenfuzzi hat gemeint, die Reifenbindung wäre grundsätzlich aufgehoben.

    Es wird aber empfohlen, sich bei den Herstellern nach einer Freigabe für die entsprechende Maschine zu erkundigen oder zumindest einen vergleichbaren Reifen wie den eingetragenen zu verwenden um sicher zu gehen, daß das dann vernünftig fährt.


    War jetzt eine mündliche Auskunft, also nagel mich bitte nicht darauf fest!

  • danke, aber dann weiß er von der neuen regelung noch nichts. es gibt keine allgemeinen freigaben mehr. also nur für fahrzeuge die schon eine e-genehmigung haben, sprich hauptsächlich fahrzeuge ab baujahr 2000. alles was älter ist bekommt eine art freigabe vom reifenhersteller wie früher, trotzdem erlischt die be und genau der spezielle reifen muss eingetragen werden. so steht es dann auch auf der freigabe vom hersteller. der bestätigt dir nur noch, welchen reifen aus seinem programm du vom prüfer eintragen lassen könntest, wenn der prüfer dem dann auch zustimmt und sich am herstellervorschlag orientiert.

  • Hatte ihn heute nochmal am Telefon...

    Hab da wohl was durcheinandergebracht.

    Die Herstellerbindung ist das was weggefallen ist. Heißt, wenn man einen Reifen der selben Dimensionen nimmt, wie in eingetragen ist, kann man den Hersteller wechseln ohne daß es Probleme gibt. Andere Größen und Größenbezeichnungen dagegen bedürfen wohl einer Eintragung.

  • Die Mondphase bei Fertigung des Motorrads muss, unter Berücksichtigung der Ekliptik, mit dem Aszendenten des Reifens harmonieren.


    So verstehe ich das.


    Sorry für Spam.

  • Mein Verständnis sagt mir : Es gibt keine Reifenbindung mehr , d.h Hersteller des Reifens ist frei wählbar. Wichtig ist und bleibt die Größenbezeichnung der Reifen , die MUSS identisch sein mit dem was im Fahrzeugschein steht, selbst bei alten Mopeds mit alten Bezeichnungen wie z.B 4.10 x 18 oder 2.75x21 .

    Freigaben der Reifen-Hersteller bedeuten GAR NICHTS , denn es interessiert wenn überhaupt nur die Freigabe des MOTORRADHERSTELLERS !

    Wenn man bei Reifenhändlern sein Motorrad eingibt und einen kompletten Satz kaufen möchte , ist es dringend zu empfehlen die Reifengröße zu vergleichen, denn dort werden tlw Sätze angeboten die zwar eine Freigabe des Reifenherstellers haben ( da bspw die Reifengröße abweicht vom Original) , aber das interessiert den TÜV Prüfer herzlich wenig, die Reifen müssen in diesem Fall eingetragen werden.

  • ich hatte gerade ein telefonat mit dem dekraprüfer. es darf nur der reifen in größe und profil gefahren werden, der in den papieren steht. die profile gibt es jedoch meißt nicht mehr. d.h. man sucht sich den hersteller aus, schaut was der für reifen frei gibt, mit dieser "freigabe/empfehlung" muss man dann den reifen eintragen lassen. i.d.r. orientiert sich der prüfer an der herstellerfreigabe. somit hat man dann ein profil in den papieren was man fahren darf, bis es den reifen nicht mehr gibt oder man sich umentscheidet und einen anderen eintragen lässt. allgemeine freigaben gibt es nur noch für fahrzeuge mit e-prüfzeichen, also ca. ab bj. 2000. ältere bikes, arschkarte

  • Bei meiner Honda XL gabs dieses Thema damals auch.

    Allerdings brachte es deutlich mehr Auswahlmöglichkeiten als ich bei Honda nachgefragt hab.

    Die haben dann nen Wisch zurückgeschickt auf dem weitere freigegebene Reifen waren.


    Frag doch mal bei deinem Moppedhersteller nach. Eventuell können die deine Auswahl erweitern.


    Zusätzlich stellt sich mir die Frage, was denn mit der Reifenbindung passiert, wenn man den alten Brief verliert?

    Kann mir nicht vorstellen dass die Daten aus der analogen Zeit vollständig zur Verfügung haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Grillwagen ()

  • Mein Verständnis sagt mir : Es gibt keine Reifenbindung mehr , d.h Hersteller des Reifens ist frei wählbar. Wichtig ist und bleibt die Größenbezeichnung der Reifen , die MUSS identisch sein mit dem was im Fahrzeugschein steht, selbst bei alten Mopeds mit alten Bezeichnungen wie z.B 4.10 x 18 oder 2.75x21 .

    Freigaben der Reifen-Hersteller bedeuten GAR NICHTS , denn es interessiert wenn überhaupt nur die Freigabe des MOTORRADHERSTELLERS !

    Wenn man bei Reifenhändlern sein Motorrad eingibt und einen kompletten Satz kaufen möchte , ist es dringend zu empfehlen die Reifengröße zu vergleichen, denn dort werden tlw Sätze angeboten die zwar eine Freigabe des Reifenherstellers haben ( da bspw die Reifengröße abweicht vom Original) , aber das interessiert den TÜV Prüfer herzlich wenig, die Reifen müssen in diesem Fall eingetragen werden.

    Genau so hab ich das auch verstanden nach der Erklärung meines Reifenfuzzis.


    Ich will jetzt auf keinen Fall behaupten, daß die Aussage des Dekra-Prüfers nicht korrekt ist, dazu kenn ich mich mit der Materie nicht gut genug aus...

    Aber die Aussage von TÜV-Prüfern sehe ich schon lang nicht mehr uneingeschränkt als zuverlässige Quelle. Was Reifenfragen angeht weiß ich z.B. daß die Prüfer selbst sich bei Unklarheiten regelmäßig an meinen Reifenfuzzi wenden...

    Zudem kann ich berichten, daß man von Prüfer zu Prüfer teils sehr gegensätzliche Auskünfte bekommt.

  • In meinem Fall ist das die Aussage eines Suzuki Motorrad Händlers , in Absprache mit dem TÜV Prüfer der da wöchentlich vorbeischaut. Ich Depp habe nämlich einen Satz Reifen für meine Honda MTX 200 im Internet erworben , mit einer Reifenfreigabe des Herstellers Mitas für mein Motorrad . Problem war hier dass sowohl Vorder als auch Hinterreifen eine Nummer kleiner waren als original, da brachte mir die Reifenfreigabe nix , hätte sie eintragen lassen müssen , weshalb ich mich dazu entschieden habe Reifen in den richtigen Dimensionen zu kaufen .

    Mich würde bei der Problematik beim TE interessieren : Um was für ne Kawa geht es , was steht im Schein für ne Reifengröße und ist im diese Größe nicht zu bekommen?

  • es geht nicht um die größe. die 120 180er reifen gibt es wie sand am meer. freigabe vom hersteller gibts halt zwei uralte profile die nicht mehr hergestellt werden. die haben früher für die abe zulassung eben reifenbindungen eingetragen. zwischenzeitlich war das kein problem, da hast du die freigabe vom reifenhersteller bekommen. gibts nun nicht mehr. jetzt gibts nur noch empfehlungen vom reifenhersteller. der profilwechsel auf einen aktuell lieferbaren reifen ist damit eintragungspflichtig. es ist richtig, dass es keine reifenbindung mehr gibt, das gilt vollumfänglich für fahrzeuge mit e-zulassung. bei älteren fahzeugen eben nicht, da kann man zwar auch den reifen im rahmen der herstellerempfehlung wählen, muss ihn aber eintragen lassen.

  • Kannst Du mal bitte genau sagen was bei Deiner Kawa eingetragen ist ,also unter Punkt 15 und/oder Punkt 22 ?

    Ich bin bis dato zwar schon einige ältere Motorräder gefahren, aber das war ja bevor diese Neuerung kam, und bei meiner Honda MTX.200 R existiert keine Reifenbindung ,da steht nur eine alte Bezeichnung der Reifen in Zollangabe ,aber diese wird auch heute noch so produziert...

  • Wenn ich hier so drüberlese scheint der Hintergrund dieses Reifenchaos letztlich zu sein, dass ältere Motorräder die Eintragungen noch in Zoll besitzen, aber inzwischen gibts keine Zollreifen mehr. Also statt 3.50H19 und 4.50H17 muss jetzt 100/90-19 und 130/90-17 montiert werden, was nur mit neuer Eintragung geht. Herstellerbindung war illegal und wurde aufgehoben.