2.3 Karton ghia

  • Wenn man mal genauer drüber nachdenkt...


    Verkäufer hat keine Zeit....Brief weg, nur noch Fahrzeugschein da....Karre cheap as fuck...ich weiss ja nicht....zumindest misstrauisch sollte man schon sein.

    Da ich den nicht auf die Straße bringen will ist mir das egal... )A(

  • Wenn es heute noch einfach so Kurzzeitkennzeichen geben würde dann würde ich den ja auf eigener Achse holen.

    Eben mit dem Zug runter, einsteigen, Roadtrip.

  • Wenn es heute noch einfach so Kurzzeitkennzeichen geben würde dann würde ich den ja auf eigener Achse holen.

    Eben mit dem Zug runter, einsteigen, Roadtrip.

    Hat denn keiner hier rote Nummern? vlcht borgt dir einer die? Expressversand gibt es auch,dann ist der Verleiher nicht so lange ohne die heiligen Blechtafeln.

  • Ich kenne sogar jemanden mit Werkstattnummern.

    Die dürfen die aber nicht mehr rausgeben.

    Tun sie es doch und werden erwischt dann sind die Nummern auf jeden Fall weg.

    Auch Händler dürfen Kunden mit roten Nummern nicht mehr alleine auf Probefahrt schicken.

  • Rote Nummern sind heutzutage echt noch schwer zu bekommen. Ich musste meine auch heimlich von der Arbeit mitnehmen, um den Goldenen mal vorab zu fahren. daher kann ich da leider nicht unterstützen.

  • Das wäre doch mal ein Staffellauf Marathon :sinnlos::auha: los los,das lässt sich bestimmt einrichten,dann hat der Kahn Zich Besitzer am Tag getauscht,Mann könnte damit in Wetten das auftreten das ein alter abgefuckter Kahn sich so gut mehrmals am Tag verkaufen lässt,das kurbelt auch Nachfrage und Preise an wenn es erstmal in Sendung läuft,dann können alle ihre teile richtig gut loswerden Zich fliegen mit einer Klappe. :uglybeer:das sollte Zitat von Mafia sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Nikolaj ()

  • Du musst nur zur nächsten Prüfstelle. Wenn die den Haufen nicht sofort stillegen, hast Du einen Mängelbericht, den Du innerhalb von vier Wochen, bis zur Wiedervorführung, abarbeiten darfst.

    §29 StVZO verlangt nur eine Vorführung des Kraftfahrzeugs zur Untersuchung in regelmäßigen Abständen, die insgesamt auch definiert werden. Durch Vorführung des Fahrzeugs bei einer anerkannten Prüfstelle wurde dem Genüge getan. Der neue Termin steht im Prüfbericht und bis dahin darf man fahren.

  • Nein, so einfach ist das leider nicht.

    Bei mangelnder HU ist der Wirkungskreis der Kennzeichen eingeschränkt.

    Das gilt auch wenn Du den Wagen vorführst und nicht bestehst.

    Uneingeschränkte Kzkz gibt es nur bei gültiger HU.

    Theoretisch müsstest Du sogar nach bestehen der HU noch einen neuen Satz Kzkz holen, da im ausgestellten roten Fahrzeugschein die Beschränkung mit eingedruckt ist.


    Dieser Wagen wird aber keine HU bestehen, da recht einzig und allein der Blick auf die Endspitzen.

  • Dann muss die Werkstatt den offiziell kaufen und Dich mit der Überführung beauftragen.

    Hatte selber rote Kennzeichen...

    Da müßte die Werkstatt den offiziell kaufen, Dich einstellen und mit der Überführung beauftragen.

    Hatte damals einen Extra-Schrieb von der Zulassungsstelle, wo drin stand, daß nur der Inhaber der Kennzeichen und dessen Angestellte die Kennzeichen nutzen dürfen. Selbst Kaufinteressenten Probefahrten machen zu lassen ist damit eigentlich nicht mehr zulässig.

    Zudem muß der Halter der Kennzeichen jedes Fahrzeug eintragen und dafür unterschreiben, daß es verkehrstauglich ist.

    Klar, wo kein Kläger da kein Richter... Aber wenn die Schilder einmal weg sind, bekommt man die nicht so schnell wieder. Und das ist kein Hörensagen sondern einem Kollegen von mir passiert: Kennzeichen verliehen - Verkehrskontrolle - Kennzeichen weg. Soweit ich weiß bis heute nicht wiederbekommen.

  • Du musst nur zur nächsten Prüfstelle. Wenn die den Haufen nicht sofort stillegen, hast Du einen Mängelbericht, den Du innerhalb von vier Wochen, bis zur Wiedervorführung, abarbeiten darfst.

    §29 StVZO verlangt nur eine Vorführung des Kraftfahrzeugs zur Untersuchung in regelmäßigen Abständen, die insgesamt auch definiert werden. Durch Vorführung des Fahrzeugs bei einer anerkannten Prüfstelle wurde dem Genüge getan. Der neue Termin steht im Prüfbericht und bis dahin darf man fahren.

    Das gilt aber nur, wenn der Karren regulär zugelassen ist.

  • Bei unserer Zulassungsstelle wird da dann vermerkt: "Ausschließlich zur Überführung von Standort XY zur Werkstatt XY oder Prüfstelle XY und wieder zurück."

    Und nein, keine beliebige Prüfstelle/Werkstatt in Deutschland, sondern die nächstliegende zum Standort.

    Soll Zulassungsstellen geben, die sogar die genaue Route mit eintragen.

  • Jetzt kauft doch einer mal die Karre für den schmalen Taler und trailert die einfach heim, zum fahren/ schlachten/ anzünden/ etc., dass kann ja nun nicht so schwer sein.

    Das geht sogar ganz ohne fundiertes Wissen über Paragraphen, Landkreise und 06er Nummern.

  • Jetzt kauft doch einer mal die Karre für den schmalen Taler und trailert die einfach heim, zum fahren/ schlachten/ anzünden/ etc., dass kann ja nun nicht so schwer sein.

    Das geht sogar ganz ohne fundiertes Wissen über Paragraphen, Landkreise und 06er Nummern.

    Zu weit weg, kein Platz und das nötige Kleingeld fehlt auch grad...

    Sonst wär ich schon unterwegs...

    :uglyzwinker: