KBS Auskunft wg. neuem Brief

  • Hallo, weiß jemand was man für Daten bekommt, wenn man beim KBA diese Bescheinigung anfordert, wenn man ein Fashrzeug mit verloren gegangenen Brief wieder auf die Straße bringen will?
    Bei mir geht es speziell um einen Granada MK1 der LKW Zulassung hatte. Das Auto ist ca. 4 Jahre abgemeldet. Bekomm ich dann die Daten wieder, dass es ein LKW war?


    Danke und Grüße Seb

  • Beim KBA wird wohl nur die Unbedenklichkeit (das das Fahrzeug nicht gestohlen ist ) bescheinigt, den Brief gibt´s dann beim Tüv, glaube ich !!!
    Hatte beim KBA die Bescheinigung einholen müssen, da mein Taunus vorher in Frankreich angemeldet war.

  • Der Tüv müßte also das Datenblatt ausstellen, bzw. muß man es sich vom Hersteller besorgen für den neuen Brief. Wenn die LKW Änderung jetzt nachträglich gemacht wurde, dann dürfte die hinfällig sein :-(
    Was habe ich für ne Möglichkeit... Wenn ich das letzte Kennzeichen raus finde, dann müßten die Daten doch noch bei der Zulassungsstelle registriert sein, glaub die speichern das 5 Jahre, stellen die auch ein Datenblatt aus?
    Weiß das KBA auch das letzte Kennzeichen?


    Grüße Seb

  • hi,


    bevor du dir für nix und wieder nix nen kopf machst:


    die tatsache, dass ein granada laut brief/tüv ein lkw ist, heisst NOCH LANGE NICHT, dass das finanzamt diesen auch als lkw besteuert... is zwar irgendwie paradox, aber das finanzamt hat wohl gewisse "freiheiten".


    frag da erstmal an...

  • Ich weiß, aber ist doch egal, wenn ich den Brief mit LKW Zulassung habe kann ich es probieren, wenn die vom Finanzamt nicht wollen bekommt er halt H-Zulassung als LKW-Oldtimer. Also Hauptsache LKW steht erstmal im Brief.


    Grüße Seb


  • Stimmt, die Probleme habe ich momentan sogar mit einem Transit-am FA führt einfach kein Weg vorbei.... :(


    Seb-ob Du eine Auskunft von der Zulassungsstelle bekommst, ist fraglich, da dazu aus datenschutzrechtlichen Gründen besondere Bedingungen erfüllt sein müssen.
    Über die Beantragung eines neuen Briefes kannst Du
    hier nochmal was nachlesen. Allerdings wird dann da kaum die LKW Zulassung drinstehen...


    Übrigens bringt Dir die LKW Zulassung keine Vorteile mehr-unter 2,8 to GG wurde schon immer wie ein PKW besteuert und neuerdings gilt diese Regelung auch für Fahrzeuge über 2,8 to GG, die überwiegend zum Personentransport dienen. Frag mal die Womo-Fahrer, die derzeit auch auf eine Ausnahmeregelung warten.


    Und eine LKW-Zulassung mit H wird meines Wissens nach genauso besteuert, wie PKW mit H. Einzige Unterschiede könnte es in der Versicherung geben-die aber beim LKW garantiert höher ausfallen sollte.


    Also wenn Du Ihn zulassen willst, warum dann nicht ganz regulär als PKW mit H. Das sollte die geringsten Probleme nach sich ziehen.

  • Zitat

    Original von Dirk L.
    Allerdings wird dann da kaum die LKW Zulassung drinstehen...


    Also wenn Du Ihn zulassen willst, warum dann nicht ganz regulär als PKW mit H. Das sollte die geringsten Probleme nach sich ziehen.


    Zitat aus deinem Link: "Anhand des vom Kraftfahrtbundesamt herausgegeben Datenblattes zu dem betreffendem Fahrzeug sind dort die Eintragungen vorzunehmen."
    Würde bedeuten ich bekomme die genauen Daten von der ehemaligen Zulassung, also mit LKW Eintragung, wenn ich das so richtig verstehe


    So gesehen hast du recht, ist die Zulassung als PKW mit H besser. Dachte ich krieg ihn evtl. normal zugelassen um den H-"Stress" zu vermeiden.


    Wenn LKW unter 2.8to wie PKW besteuert wird, dann wirds teuer ohne Kat X( für die Versicherung ist ja keine H-Zulassung bei ü30 nötig, die fragen doch noch nach Hauptfahrzeug und Garage und so.


    Muß von der Rückrüstung von LKW auf PKW auch was geprüft werden beim Tüv? Oder tragen die mir dann einfach PKW mit 2 Sitzen ein? Können die mir den neuen Brief gleich als PKW bestätigen?


    edit: also lkw bis 3.5 to werden nach angefangenen 200kg zgG (rund 12EUR) max 210EUR berechnet


    Finanzministerium


    Steuersatz unter Punkt 10


    Wenn er also als LKW zugelassen ist, sollte er auch so berechnet werden. Schickt dann das Finanzamt einen Brief: lassen Sie bitte ihr Fahrzeug auf PKW umtragen? Wie läuft das dann, wenn sie es nicht anerkennen wollen?


    Seb

  • Ich hatte vor wenigen Wochen mal beim LBV (Sind in HH für Zulassungen zuständig) angerufen und die haben mir wie HagenXL schon schrieb nur von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erzählt, die ich vom KBA einholen solle. Die Zulassungsbescheinigung 2 stellt dann der LBV aus.
    Was sich da hinter dem Link verbirgt, klingt recht umständlich, aber da geht es um den Brief. Ich glaube es selbst kaum, aber mag sich das mit der Neuregelung (Zulassungsbesch. 1+2) vereinfacht haben?
    Von einem Datenblatt, das vom KBA kommen soll, weiß ich auf jeden Fall nichts.


    Zitat

    Original von Dirk L.
    Übrigens bringt Dir die LKW Zulassung keine Vorteile mehr-unter 2,8 to GG wurde schon immer wie ein PKW besteuert und neuerdings gilt diese Regelung auch für Fahrzeuge über 2,8 to GG, die überwiegend zum Personentransport dienen. Frag mal die Womo-Fahrer, die derzeit auch auf eine Ausnahmeregelung warten.

    Hatte mich letztes Jahr oder so mal ein Bißchen in die Materie eingelesen. Damals war nur die Erhöhung des für eine Zulassung als Kombinations-Kfz nötigen zul.Gg auf 3,5t beschlossen. Eine solche Regelung für WoMos/Sonder-Kfz war wenn überhaupt im Gespräch.


    Die Besteuerung eines Lkw mit >2,8t zul.Gg ist m.E. auch gleichgeblieben. Ein Lkw muss gewisse Auflagen erfüllen, die eine übermäßige Benutzung für den Personentransport doch eh ausschließen. Oder wird der Beifahrer nu schon als "Personentransport" bezeichnet?


    Wenn ein Lkw mit <2,8t zul.Gg wie ein Pkw besteuert wird, wieso machen sich dann überhaupt Leute die Mühe und bauen einen solchen um? Muss aber zugeben, mich mit dem Thema nie genauer beschäftigt zu haben...
    Dazu aber noch ein Zitat aus einem der Links von OnkelB:

    Zitat

    10. Wie hoch ist die Kfz-Steuer bei Lkw?
    [...]
    bei einem Gesamtgewicht bis 2.000 Kilogramm: 11,25 Euro

  • Seb-dann lies mal in Deinem 2. Link bitte weiter unter Punkt 11. Danach wird unterschieden nach Fahrzeugen, die für den Personenverkehr gebaut wurden und Fahrzeugen, die für den Güterverkehr gebaut wurden. Und da fällt der Granni garantiert unter die 1. Gruppe. Nachträgliche Umbauten kann, aber muß daß FA nicht anerkennen. Ich hatte die Probleme schon vor 10 Jahren mit einem umgebauten Nissan Patrol. Übrigens sagt Dir das FA nicht, wie Du Dein Fahrzeug umzubauen hast-es kann laut TÜV und Zulassung ein LKW sein. Du bekommst dann lediglich einen Steuerbescheid, in dem Dir mitgeteilt wird, daß Dein Fahrzeug als PKW versteuert wird, weil es ursprünglich so gebaut wurde.


    @ Piratte-Diese Regelungen sind noch nicht allzu lange in Kraft und wurden eigentlich erlassen, um die Flut der, als LKW zugelassenen Geländewagen, einzudämmen. Wie immer müssen darunter natürlich auch Andere leiden.


    Man kann einen Umbau durchaus versuchen. Jedoch sollte man sich vorher beim zuständigen FA erkundigen, um nich unnötiges Geld zu verschwenden. Ich sprech aus aktueller Erfahrung.

  • Also der Granada geht nie im Leben als LKW durch.
    Sicher haben es früher manche geschafft mit alten Postgolf oder sowas, heute steht nur noch ein maximum an Geld ganz oben was den Leuten abgeknöpft werden soll.
    Ich hatte meinen Transit auch auf über 2,8 t eintragen lassen als Kombinationskraftwagen, kam dann knapp 180 Eu Steuern pro Jahr. Nachdem diese Regelung wegfällt sind es jetzt um die 950.
    Mit bissel Glück darf man mit seiner "Dreckschleuder" dann nur in bestimmten Gebieten noch fahren, da kommt schon Freude auf. :(

  • Vll hätte ich auch mal Punkt 11 und 12 lesen sollen :O



    Edit: Die SUV-Käufer und -Fahrer hab ich eh gefressen...
    Und darüber, daß sich jemand für viel Geld einen Pseudogeländewagen zulegt und den dann nicht korrekt (ethisch korrekt oder so, Ihr wisst schon, was ich meine) versteuern will/kann, hab ich mich damals schon maßlos geärgert. Hatte damals angedacht, mir nen T3 als billige Alltagskarre hinzustellen X(

  • Sehr interessant! Heikles Thema, werd ich wohl mal beim örtlichen Finanzamt fragen wie die das sehen.
    Was will ich sonst mit nem 2-sitzigem Kombi machen als Güter transportieren? Ich würde das echt für´s Geschäft nutzen. Und ne Leerfahrt wird ja wohl auch mal erlaubt sein.


    Was ist nun ein Transit: als 9-Sitzer ein für den Gütertransport gebauter, aber für den Personentransport ausgelegter Kraftwagen? Oder der Transporter ein für den Personentransport gebauter und für den Gütertransport ausgelegter Wagen?
    Was kann dann ein Grannis sein?
    Will man das nur an Zulassungszahlen oder der äußeren Form festmachen ob es gefühlsmäßig nun ein Gütertransporter oder Personentransporter ist, weil mehr Granadas als Personenwagen gefahren sind und mehr Transit als Transporter? Ich glaube nicht.
    So steht es ja auch da: "Klasse N: umfasst Fahrzeuge, die für den Gütertransport gebaut und ausgelegt sind."


    Mir gehts ja garnicht um die 50EUR Unterschied zwischen LKW Steuer und H-Steuer. Aber bei LKW könnte man ihn normal zulassen und legal ein paar Veränderungen vornehmen, die man auch eintragen lassen kann....


    Grüße Seb

  • Wenn ich meinen Transit nach Gewicht besteuern lassen will (LKW ist es ja keiner) müsste ich die Scheiben hinten raus und Blech rein. Dann Gurte und Befestigungen für Sitze hinten raus und zuschweißen.
    So verunstalten will ich den Bus aber doch nicht. Wird halt nur noch ein halbes Jahr angemeldet, im Winter wär er mir eh zu schade.
    Ich nutze ihn auch für's Geschäft und hatte schon noch Hoffnung auf eine Differenzierung zwischen Porsche Cayenne und einem Lastesel. War aber wohl umsonst die Hoffnung.
    Davon abgesehen kann man sich auch auf irgendwelche Gesetze nicht mehr verlassen. Wenn der Transit mal 30 ist gibt es das H vielleicht erst ab 40 oder garnicht mehr. Mit dem Gedanken an eine Wohnmobilzulassung hatte ich auch mal gespielt, lasse den Aufwand aber sein.
    Sollte wirklich irgendwo noch ein Schlupfloch sein, basteln doch irgendwelche Säcke schon wieder an Gesetzesentwürfen um diese zu stopfen.

  • Zitat

    Original von OnkelB


    Was ist nun ein Transit: als 9-Sitzer ein für den Gütertransport gebauter, aber für den Personentransport ausgelegter Kraftwagen? Oder der Transporter ein für den Personentransport gebauter und für den Gütertransport ausgelegter Wagen?


    Die gab es in 2 Ausführungen. Mit Fenstern und Sitzen hinten für den Personentransport ausgelegt und ohne Fenster/Sitze hinten für den Gütertransport ausgelegt.
    Selbst die früher gängige Methode einen Fensterbus durch entfernen der Sitzbänke und Einbau einer Trennwand auf LKW umzuschlüsseln, ist heut kaum noch machbar. Wie gesagt, ich steh mit nem Transit ohne Fenster-eingetragen als PKW geschlossener Kasten-da und bekomm den Beim FA nicht durch. Einmal PKW-immer PKW... :(


    Zitat

    Original von OnkelB
    Was kann dann ein Grannis sein?


    Immer nur ein PKW, denn als solcher wurde er gebaut. Umbauten zählen nichtmehr zum ursprünglichen Verwendungszweck.


    Übrigens fallen wohl Pritschen mit 6 Sitzplätzen inzwischen auch unter diese Regelung. Sprich normaler PickUp -> LKW möglich; PickUp mit DOKA -> PKW......