Butschers Granader Fred

  • Früher wurde ja auch der Schein eingezogen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.

    Und zu Übergangszeiten auf die neuen Papiere wurde da auch alles mögliche verzapft. Einfach weil man es nicht besser wusste.

    Reg Dich nicht auf, das kannst Du immer noch wenn das Amt komisch wird.

    Ich gehe aber davon aus das es keinerlei Probleme geben wird.

  • Jau NOCH bin ich da auch tiefenentspannt. TÜV Prüfer meinte auch schon, zur Not per Eidesstattliche Versicherung das geht eigentlich immer. Hauptsache die können mich im Zweifelsfall wasserdicht einbuchten, dann machen die eigentlich alles mit :laugh:

  • ein kaufvertrag mit dirk könnte hilfreich sein.

    darauf sollte vermerkt sein, dass das ding einzig mit dem brief übergeben wurde...

  • Eidesstattliche Versicherung kann aber bissel dauern.... ich konnte damals (ok, ist aber auch schon ein paar Jährchen her!) meinen TCIII nicht abmelden, weil der Brief irgendwie nicht auffindbar war... Schein war da, ja. Und auch mein Ausweis, damit klar ist, dass ich wirklich die Besitzerin oder wie auch immer das in dem Fall dann heißt bin.


    Egal -> musste ne eidesstattliche Versicherung her (glaube 30 oder 40 EUR), dann wird der Brief "aufgeboten" und kaum 2 (oder waren es 3?) Wochen später konnte ich ihn dann abmelden.


    :tina::tina::tina:


    Ich drücke die Daumen, dass das heutzutage und/oder in dem ja etwas anders gelagerten Fall nicht so ist!

  • darauf sollte vermerkt sein, dass das ding einzig mit dem brief übergeben wurde...

    das wäre tatsächlich ungünstig, denn dann müsste ggf dirk nachweisen oder versichern, dass das ding bei ihm weg gekommen ist. so kann die kette endlos werden. man sollte das abkürzen

  • seit wann ist das denn so mit der Abmeldung in der Zulassung? Kennen tu ich das, aber war das vor 2002 oder wann der auch immer abgemeldet wurde?

  • ein kaufvertrag erspart dir auch die eidesstattliche erklärung,

    wenn drinsteht dass das z.b kfz ohne papiere gekauft wurde und der vk auch erklärt dass er der eigentümer ist.


    klick


    aber ja, eine fehlende abmeldebescheinigung ist jetzt kein beinbruch, bei frischem tüv. mich hat auch noch

    nie jemand danach gefragt. ich hatte dafür hier schon ganz andere diskusionen... :uglyrolleyes:

  • die Damen auf´m Amt wollte eine Bestätigung der alten Abmeldestelle. Ich muß in 06217 Merseburg zulassen, abgemeldet wurde das Auto in Karlsruhe.

    Erstaunlicherweise haben sich die Damen vom Amt darum bemüht( O-Ton:" das ist ja unser Job." ) , nur Karlsruhe hat nicht gezuckt. Nach einer Woche wurde mir dann nach Rücksprache mit der Chefin vom Amt mitgeteilt, dass man eine Ausnahme mache.

  • Ich musste mal dem Neubesitzer meines Alltags-Escorts per Eilbrief die Abmeldung schicken, da er ihn sonst angeblich nicht zugelassen bekäme.🤷🏽‍♂️

  • Alter Brief.

    Alles Gut . Bis 2004 oder 2005 gab es diesen meist grünen Zettel zum Brief als Abmeldebescheinigung .

    Den hatten die früher immer ganz gerne zur Zulassung dabei.

    Irgendwann sind denen die Zettel ausgegangen...

    Dann ging es plötzlich auch ohne . (Das muss man denen auch meist nochmal freundlich erklären)

    Kann Dir passieren das die bei der Annahme den Brief nicht kennen , weil zu Jung um das zu wissen .

    Einfach freundlich nach einem erfahren Kollegen fragen , dann läuft das .


    Mit einem Kaufvertrag wäre ich vorsichtig... hier bei Uns darfst du laut Zulassung kein Fahrzeug ohne Papiere erwerben.

    Die sperren Dich dann auch im System.

    Laut denen gibt es pro Forma kein Fahrzeug ohne Papiere .

    Der letzte Besitzer ist in der Plicht sich darum zu kümmern .

    Auch nur der darf das dann auch wenn die noch irgendwo im System was finden .