LKW aus Litauen in D als PKW mit H zulassen?

  • Hallo,

    Ich überlege mir einen Transporter zwecks Kauf anzuschauen, der eine litauische Zulassung hat, aber mal ein deutsches Fahrzeug war. Es geht um einen voll verglasten ZweisitzerLKWKasten von dem ich mir vorstelle, den statt mit Trennwand mit einer zusätzlichen Sitzbank zu versehen und den zur Vollabnahme für deutsche Papiere incl. H Zulassung dann als Vier- oder FünfsitzerPKW vorzuführen, was es so auch gab.

    Muss ich da mit irgendwelchen Problemen bei der H Abnahme rechnen, weil das Fahrzeug (wegen der früheren deutschen Zulassung hier fürs Amt bestimmt nachprüfbar) in der BRD als LKW und nie als PKW gelaufen ist? Bei einer H Untersuchung muss die Umschlüsselung eines deutschen Transporters zum Wohnmobil doch auch innerhalb der ersten zehn Jahre nach EZ stattgefunden haben....

    Ist diese Änderung der Fahrzeugidentität auch noch so etwas wie ein zulässiger Umbau fürs H-Kennzeichen oder beschränkt sich die Umbauregelung nur auf Zeitgenössische (Anbau-)Teile ?

    Gibt es bei Fahrzeugumschreibungen aus Litauen irgendwelche Probleme die zu beachten sind, Steuern oder so?

    Wird wegen Europa hier dann die noch gültige litauische Hauptuntersuchung anerkannt, wenn ich nur auf deutsche Zulassung wechsele, braucht man da überhaupt eine Vollabnahme?

    Was müssen bei einem Kauf für litauische Papiere dabei sein?

    Weiss einer was so eine Aktion mit deutschen Papiere + Umschlüsselung + TÜV + H so circa kosten würde?

    Danke :thumbsup:

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  • Am ehesten dürfte die Erweiterung auf mehr Sitzplätze Schwierigkeiten machen, es sei denn, das Auto ist ggenau als diese Variante erhältlich gewesen. Wenn der TÜV oder im Osten die DEKRA ein Datenblatt hat (anrufen und erfragen) wird die serienmäßige Ausführung sehr sicher keine Schwierigkeiten machen, aber ggf. musst Du vorher den Brief aufbieten lassen. Näheres kann Dir Deine Zulassungsbehörde sagen, die genauen Modalitäten sind wohl nicht einheitlich.


    Ablastung wird sich auch nicht umgehen lassen.


    Eventuell sind litauische "Reparaturvorschriften" angewendet worden (Schweißarbeiten á la "Gott gebe, dass es klebe", Elektrik, Benzinsystem "verschlimmbessert, ...), hier musst Du ggf. den deutschen Zustand" vorher wieder herstellen.


    Bei der zusätzlichen Sitzbank kann Dir buchstäblich ALLES passieren, Festigkeitsfraggen der Rahmenstruktur und/ oder Sitzbank, Gurtankerpunkte und vieles mehr), da würde ich mir vorab einen Kittelknecht organisieren, der Bock auf sowas hat.


    Viel Erfolg!

    Und wo sind die Bilder?

  • Bei einer H Untersuchung muss die Umschlüsselung eines deutschen Transporters zum Wohnmobil doch auch innerhalb der ersten zehn Jahre nach EZ stattgefunden haben....

    Wer sagt denn sowas schon wieder?

  • Bei einer H Untersuchung muss die Umschlüsselung eines deutschen Transporters zum Wohnmobil theoretisch innerhalb der ersten zehn Jahre nach EZ stattgefunden haben können ....

    Das könnte schon eher funktionieren, also beim Umbau auf zeittypische Materialien (Fenster, sichtbare Ausrüstungsteile, etc.) achten.

  • Ich habe schon mehrere alte Transporter mit zusätzlicher Sitzbank eintragen lassen. Einen MB207D, Sprinter 208D und einen LT26. Alle liefen als LKW und danach auch. Wichtig ist nur hier: Gaspedalspitze bis Ende Rücksitzbank muß mehr sein wie Ende Rücksitzbank nach hinten. Also Fläche für Personentransport weniger wie Fläche für Gütertransport. Achtung: selbst bei einer 1-er Sitzbank hinten wird gerechnet wie bei einer 3-er Sitzbank. Habe einfach Sitzbank vom Sprinter genommen mit integrierten Gurten und die Halterungen mit dem Boden verschweißen lassen. Prüfer fand das ausreichend, da Sprinter-Sitzbank sicher geprüft ist. Also kein Gutschten etc.
    Trennwand ist übrigens bei mir nie notwendig gewesen, ebenso wie Fenster hinten und in Hecktüren. Wichtig war nur Schiebtür rechts hinten.
    Als LKW brauchst du auch den Streß mit PKW und H nicht. Kostet praktisch genauso viel in der Steuer.

  • LKW bleibt aber an der Dummfugzone hängen.

    Wir haben früher Fiat Ducato von LKW auf PKW-Kombi umgebaut. Es musste hinten mindestens ein Fenster rein (wahlweise seitlich, oder in die Hecktüren), Befestigungspunkte für die Sitzbänke und eben Befestigungspunkte für das Gurtzeug.

    Tatsächlich sind diese Fahrzeuge nie im Personentransport unterwegs gewesen, sondern man hat damals die Güterverkehrsverordnung umgangen. Ist gut dreißig Jahre her und natürlich sind die Regeln heute anders. Zumindest muss man die Zulassung nicht mehr vom LKW weg auf PKW umschreiben um als Nicht-Spediteur anderer Leute Plunder durch die Gegend zu fahren.

  • Wer sagt denn sowas schon wieder?:


    ....Bei einer H Untersuchung muss die Umschlüsselung eines deutschen Transporters zum Wohnmobil doch auch innerhalb der ersten zehn Jahre nach EZ stattgefunden haben....

    ...das sagte ein GTÜ Prüfer zu mir, im Jahr 2016 oder 2017, als ich mit einem Wohnmobil (ausgebauter Kastenwagen) zur H-Prüfung da war. Der dachte das wäre ein nachträglicher Umbau. Ich konnte aber anhand des alten Gasanlagenprüfheftes und der Datumstempeln darin nachweisen, dass der Transporter schon immer ein Wohnmobil war.

    Womöglich spielt das mittlerweile keine Rolle mehr?

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  • Das hat - eigentlich - noch nie eine Rolle gespielt. Regulär ist alles H-tauglich was innerhalb der ersten 10 Jahre möglich war.

    Und ein Umbau zum Wohnmobil war auch da schon drin.

    Das ist wieder das Problem, jeder Prüfer legt es so aus wie er (oder sein Vorgesetzter) es gerne hätte.