Finanzamt - eBay Kleinanz. usw

  • Die haben doch ein Rad ab... für gewerbliche Anbieter ist das ja durchaus einzusehen, aber für private?


    Vor allem dürfte es eigentlich nicht um "Erlös" sondern um "Gewinn" gehen.


    Denn wenn ich beispielsweise 4 Reifen vor 2 Jahren neu gekauft habe für sagen wir 200 EUR und sie jetzt gebraucht für 70 EUR verkaufe, habe ich ja keinen Gewinn gemacht... :uglyrolleyes: also was bzw. warum soll ich da versteuern!


    Oder denke ich zu einfach, zu "logisch"?

  • Ich habe es so verstanden, dass Verkäufe unter 30 Artikeln und/oder 2.000€ jährlich, ohne Gewinn-Verlust-Rechnung erfolgen können. Sobald eines der o.g. Werte überschritten wird, muss wohl eine GVR erfolgen.


    Für einen Rentner der z.B. Nistkästen anbietet, wäre es somit sinnvoll, alles gut zu dokumentieren. :irre:

  • wie bonnie vermutet ist es. es geht um gewinne. es wird vermutet, dass ab einem umstatz von 2.000 eur evtl. die grenze von 600eur die man steuerlich gewinn machen darf nebenbei überschritten werden könnte.

    solange man gebrauchten kram verkauft, wird dieser wahrscheinlich unter dem einkaufspreis liegen und somit erfolgt auch kein verkauf mit gewinnerzielungsabsicht. bleibt also nach wie vor steuerfrei.

    im übrigen war es schon bisher so, dass man einnahmen mit der steuererklärung melden musste. solange man unter den 600eur gewinn blieb alles problemlos. dies gilt auch weiterhin. nun werden halt die handelsbörsen mit ins boot geholt, falls ede es regelmäßig auf seiner steuererklärung vergisst.

    es geht um die, die evtl. waren weiter verarbeiten oder selber herstellen (upcycling ect.) und verdeckt gewerblich handeln

  • Die Grenze von 30 Verkäufen oder 2000€ Pro Jahr gelten nur für die Meldepflicht vom plattformbetreiber ans Finanzamt. Liegst du drunter ist es alles Bagatelle. Drüber erfolgt die Meldung. Und dann kannst du in der Steuererklärung ja immer noch in einer EÜR Rechnung darlegen, dass Umsatz nicht mit Gewinn gleichzusetzen ist.

    Ich vermute mal dass bei einigen Hobbyisten die Anzahl der Accounts jetzt ansteigen wird.

    Nervig ist es allemal, wenn man einen privaten Autoverkauf jetzt steuerlich legitimieren muss.

  • Hm, bis jetzt lese ich nur "ENTWURF"....


    Weiter sollten die Unterschiede wie Äpfel und Birnen erkannt werden:

    Gewinn: Einkommensteuer, Einkünfte aus Gewerbe §18 EStG, Gewinnermittlung nach §4 (1) oder 4(3) EStG

    Erlös oder Umsatz: Umsatzsteuer, eine Befreiung als Kleinunternehmer §19UStG möglich oder Differenz-Besteuerung nach §25UStG.

    Schon ein regelmäßiger Verkaufs-Stand eines Flohmarktes erfüllt den Punkt eines Unternehmers: Nachhaltige Erzielung von Einnahmen §2UStG


    Der Käse ist also mehr als uralt, eine digitale Plattform ermöglicht nur eine weitere Art Überwachung vom Schreibtisch.


    Fazit: Es soll lediglich der Unterscheidung dienen ob jemand im haushaltsüblichen Umfang Gegenstände veräußert,

    oder einer fleißig Zaster macht und wohl steuerliche Auflagen umgehen will.


    Egal, die sollten sich mal darum kümmern daß die 07er Kennzeichen abgeschafft werden.

    Einmal editiert, zuletzt von 16V-Hexe () aus folgendem Grund: Edit...

  • Si-dürfte auch alles schlecht nachzuweisen sein,von jeder Seite aus. Hobby bleibt Hobby auch wenns mehr als 30 Verkäufe werden (ich wüsste gerad gar nicht obs 30 waren in 2022..?), was soll man da belegen wenn einer fragt-gibt nix. Kann ja auch sein man löscht die Anzeihe wieder weil keiner Interesse hat-wer ist da überhaupt in der Beweispflicht? Finanzamt oder Verkäufer? Ts

    Ohne Beweise kein Verschulden-sollte man meinen,aber beim Finanzamt gilt so was ja nur eingeschränkt-die dürfen auch schätzen.. :catch:

    Und "Entwurf",si- ist so wie wenn in den Nachrichten "jemand gefordert hat dass"- überall Hektik und Panik und für nix. Schaun mer mal

  • .

    Einmal editiert, zuletzt von schmidtla () aus folgendem Grund: Ignorante Vollidioten.

  • Also ich habe von zweien in meinem Oldtimer Motorrad Dunstkreis gehört das die sich immernoch mit dem Finanzamt Rum ärgern. Und das schon lange .. weil sie ihre Motorrad Teile die sie seit 40 Jahren gesammelt haben langsam verkaufen weil die ja nix mitnehmen können ..... Sie werden die Teile nie wieder benötigen das sie zu alt sind und nix mehr aufbauen

    Es geht da aber auch eher um eBay selber da es ja dort quasi ein Kaufvertrag ist. Jedenfalls war's bei oben genannten eBay selber nix Kleinanzeigen..


    Und bei Kleinanzeigen haben sie nen Kollegen gesperrt da er zu viel verkauft hat und sie ihm gewerblichen handel vorgeworfen haben.. dabei verkauft er nur das Zeug was er hobbymäßig drechselt,schleift,hobelt und das privat..

  • Hat alles Vor- und auch Nachteile, je nachdem ob man selbst Händler ist oder nicht.

    Also ich finde das gar nicht mal sooo schlecht.

    Wenn zB. viele "Hobbyhändler" dieselben Artikel anbieten wie gewerbliche Anbieter,

    können und tun sie dies in der Regel unter den Preisen der Gewerblichen.

    Diese haben dann irgendwie das Nachsehen.

    Mir sind schon Privatverkäufer begegnet, die die 2000 Euro- Grenze locker pro Monat überschreiten.


    Wenn ich zB. meine Matchboxsammlung verkaufen will und die 500 Modelle alle einzeln einstelle,

    wird mir kein FA was Böses wollen oder können.

    Wenn ich allerdings merke, dass die kleinen Autos gut gehen

    und mir immer wieder neue zukaufe, ist es ganz einfach gewerblich.

    Genauso das Selbstgebastelte, was immer wieder neu nachgefertigt wird.

  • Ich glaube ihr könnt alle nicht lesen. Ebay Kleinanzeigen ist wie der Name schon sagt eine Plattform für Anzeigen. Mit einem Kaufvertrag haben die nichts am Hut und können demnach auch nichts melden.

    Das Gesetz zielt auf andere Plattformen ab und dabei geht es um gewerbliche Verkäufer.


    Ich fahre ohne Öl und schraube auch grundsätzlich alle Ablassschrauben auf Supermarktparkplätzen auf. Ist besser für die Umwelt...

  • Naja.... beidseitige Willenserklärung (Angebot/Annahme) entspricht einem Kaufvertrag, egal wo und wann.


    Mein Hinweis diente lediglich als "Obacht, es hat sich etwas geändert". Das Thema wurde ab 01.01.23 transparenter :whink .

  • Ich glaube ihr könnt alle nicht lesen. Ebay Kleinanzeigen ist wie der Name schon sagt eine Plattform für Anzeigen. Mit einem Kaufvertrag haben die nichts am Hut und können demnach auch nichts melden.

    Das Gesetz zielt auf andere Plattformen ab und dabei geht es um gewerbliche Verkäufer.

    Genau das glaube ich nicht.

    In dem angehängten Film ist es (wenn das alles so stimmt wovon ich ausgehe) ist es gut erklärt.

    Ist doch für ne Plattform kein Problem einen Bot mitzählen zu lassen und bei mehr als den angegebenen Zahlen eine Meldung an die Finanzbehörde zu machen.

    Wissen wir wer alles die Nachrichten mitliest?

    Ich denke es geht in erster Linie darum „Schwarzhändlern“ 19% abzuzwacken, aber wenn jemand 300 Artikel anbietet bzw. verkauft, wäre das ja jeden Werktag ein Verkauf. Und das ist ja dann schon fast gewerblich.

    Blöd ist es halt wenn man seine Sammlung auflöst/verkleinert, da sind 2000€ schnell erreicht.





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