Chapparal

  • Guten Abend zsm,

    hab mal ne Frage : Ist es möglich die 3 Fach Vergaseranlage mit DCNFˋs eintragen zu lassen in einem über 30 Jahre alten Ford, der damals auch V6 hatte ?…..oder geht das nur bei Capris?

    ….würde es auch im P7 gehen, oder OSI ?… oder kotzen die TÜV Leute sofort?

    Gruß, Chapparal :confused

  • Ich hab n Buch, in dem ne Dreifachvergaseranlage fürn P7 2.0 V6 abgebildet ist. Das Buch stammt aus den frühen 70ern, sollte also generell möglich sein da mit zeitgenössischem Umbau zu argumentieren. Nen fähigen Prüfer brauchst du aber generell, bei irgendwelchen Nummernabschreibern und Dellenzählern brauchst du da nicht anfangen.


    Edit: Gert Hack: Autos schneller machen, 8. Auflage von 1975

  • Edit: Gert Hack: Autos schneller machen, 8. Auflage von 1975

    Glaub das hab ich - kann die Tage suchen und fotogr...oh :sad:


    Wenn du n kompetenten Tüver hast kotzt der nicht, sondern stellt dir die richtigen Fragen

  • Das würden "die" (TÜV Süd) jetzt gerne reinbringen soweit ich weiß. Die letzte Richtlinie fürs H-Kennzeichen ist von 2011 und da steht nun wohl langsam eine Neu-Verfassung an.

    Noch gilt das Zauberwort "zeitgenössisch" und das lässt Interpretationsspielraum im Ermessen des (hoffentlich kompetenten) Prüfers.

  • Wie auch immer, bei solchen Sachen ist es hochgradig sinnvoll, als erstes mit dem entsprechenden Prüfer zu sprechen. Der sagt, was möglich ist.

    Und manchmal muß man auch mit mehreren Prüfern sprechen.


    Wo kommst Du her?

  • Komme aus Mülheim Ruhr, neben Essen. Schonmal lieben Dank für die guten Tips.

    Werde wohl erstmal sprechen müssen.

    Schönen Abend und gute Nacht zusammen….

  • Im Gerd Hack sind da aber Porsche 3fach Vergaser oder? Ohne jetzt extra zu blättern. 120PS aus dem 2Liter Ford gab das. Heute unbezahlbar die Dinger, für einen ab 2500.- aufwärts..

    Die DNCF gibts noch neu, Abgasgutachten erst ab 11/71 oder so nötig, davor geht mehr, Leistungsdiagramm und Bremsen müssen stimmen-und der Prüfer.. genau :cool

  • War da nicht was, dass der Umbau in den ersten zehn Jahren des Autos erfolgt sein muss, um H-Konform zu sein oder ham die das wieder gelockert?

    *hätte erfolgen können
    Heißt die Teile mussten 10 Jahre nach EZ/Ende der Modellreihe (Auslegungssache) verfügbar gewesen sein.

    Einzel/Sonderanfertigung geht fast immer, solange Teil damals Grundsätzlich verfügbar.
    Beispiel: Gewindefahrwerk gab es im Rennsport (im optimalen Fall für dein Auto) und du hast ne Sonderanfertigung machen lassen, ist das je nach Prüfer H-Konform. Obs tüvkonform ist, ist was anderes.

    Das war Stand Oktober.


    Im Vorfeld aber trotzdem unbedingt an und absprechen, sind ne Menge "wenns" und "abers".