Angemeldetes Kfz ohne gültige HU nach HU-Vorführung

  • Ahoi!


    Folgende Situation.... mein Knudsen ist seit zwei Jahren ohne gültige HU aber angemeldet.

    Ich würde die nächste Zeit gern vorstellig werden, bin mir aber nicht sicher ob das auf Anhieb klappt.

    Sollte die HU nicht gelingen, hab ich ja 4 Wochen Zeit die Mängel zu beheben. Darf ich mit der Konstellation auch regulär rumfahren?

    Ich frag deshalb weil ich, dort wo die Karre derzeit steht, nicht schrauben kann.

    So hätte ich aber ja Zeit und die Möglichkeit ohne Strafe rumzufahren(mit dem HU Zettel im Gepäck) und die Dinge zu beheben die noch zu machen sind. Oder!?


    Wenn das hier keiner weiß, wo sonst!? :thumbsup:

    Danke!

  • Jaein.

    Tüv X-Monate abgelaufen gibt n Punkt oder mehr.

    Würde mich eher mit deiner Versicherung kurzschließen. Soll schon vorgekommen sein, dass die die Zahlungen verweigert haben im Schadensfall, da Fahrzeug "nicht verkehrstauglich".

    Andererseits kann das die Versicherung auf den Plan rufen, die sagt: kein Versicherungsschutz mehr - >Fahrzeug darf nicht in Betrieb genommen werden - > Versicherung veranlasst Zwangsabmeldung.


    Auch mit HU Zettel ist der TÜV noch immer abgelaufen. Je nach Mangel kann die Versicherung sich allerdings nicht drücken...

  • Das Datum im Fahrzeugschein, bzw die Plakette bestimmt die Fälligkeit zur Hauptuntersuchung. Dem ist man nachgekommen, wenn ein aktueller Prüfbericht mit Frist zur Wiedervorführung vorweisbar ist.


    Ich bin auch schon mit böse abgelaufener Plakette angehalten worden, was aber nach Vorlage des Prüfbericht kein Thema mehr war.

  • Ich muss vielleicht ergänzen dass die Kiste technisch gut beieinander ist. Frische Bremsen, alle Fahrwerksbuchsen und Dämpfer neu etc. Es funktioniert alles wie es soll. Trotzdem lässt sich nicht alles genau einschätzen.....

    Die Strafe von 75Eur und einem Punkt ist für mich eher zweitrangig.

  • Imho reicht der frische Prüfzettel für 4 Wochen freie Fahrt

    Der notwendige Grad der Verkehrssicherheit wird damit ja nachgewiesen.

  • Der notwendige Grad der Verkehrssicherheit wird damit ja nachgewiesen.

    Das stimmt allerdings.

    Haftpflichttechnisch ist man damit vermutlich auf der sicheren Seite.


    Ob das reicht, eine Strafe abzuwenden, wäre ich mir aber nicht so sicher.

  • Eigentlich nur für Fahrten zur und von der Werkstatt bzw. Prüfstelle. Und Probefahrten :uglyzwinker:

    Also auf dem Parkplatz vom Getränkecenter z.B. könnte man in Erklärungsnot kommen.

  • Nö. Nicht mit dem Prüfzettel, es sei denn er bescheinigt absolute Verkehrsunsicherheit.

    Mit dem Wisch bist Du Deiner Pflicht zur HU ja nachgekommen und hast halt jetzt 4 Wochen Zeit die Mängel zu beseitigen. Evtl. besteht das Fahrzeug aber auch die HU, wenn doch technisch alles gerichtet wurde.

  • Am besten wäre wohl, wenn du dir den Termin zur Vorführung zur HU schriftlich oder per Email holst. Weil auf dem Weg dorthin kann auch was passieren. Und wenns nur ne Kontrolle ist. ?

  • Jaja, die Eulen sind nicht, was sie scheinen.


    Btw und nicht ganz das Thema hier, aber mit einer Versicherungsbestätigung und einer Registrierung (nicht Anmeldung) beim StVA darf man sogar ohne Zulassung zum TÜV (und zurück) fahren. Also ohne teuer Gold für KZKZ.

    Gleiches gilt für Fahrten zum Straßenverkehrsamt.

  • Jaja, die Eulen sind nicht, was sie scheinen.


    Btw und nicht ganz das Thema hier, aber mit einer Versicherungsbestätigung und einer Registrierung (nicht Anmeldung) beim StVA darf man sogar ohne Zulassung zum TÜV (und zurück) fahren. Also ohne teuer Gold für KZKZ.

    Gleiches gilt für Fahrten zum Straßenverkehrsamt.

    Genauso isses.

    Hier in FO angemeldet zur Zulaste gefahren, Auto abgemeldet und abgemeldet wieder heimgefahren

    :se:

    Ganz offiziell genehmigt und zulässig.

  • Das weiß ich auch dass das ohne Zulassung geht. Hat mir damals die Dame beim Tüv gesagt.

    Meine obige Frage war auch eher so ein Gedankenkarusell, falls es nicht klappen sollte aber vor Ort nicht schrauben kann.

    Ins Auto zu sitzen und in die Werkstatt zu fahren, macht mir nix und die Wahrscheinlichkeit dass das hier jemanden interessiert ist sehr gering.


    Ich werd das einfach mal so durchziehen und schauen was passiert. Waschen sollte ich die Karre auch noch vor dem Termin... :hagen:

  • Btw und nicht ganz das Thema hier, aber mit einer Versicherungsbestätigung und einer Registrierung (nicht Anmeldung) beim StVA darf man sogar ohne Zulassung zum TÜV (und zurück) fahren. Also ohne teuer Gold für KZKZ.

    Das ist ja hochinteressant.

    Ohne Kennzeichen dann?

  • Das ist ja hochinteressant.

    Ohne Kennzeichen dann?

    Nein, aber ohne Amtssiegel auf selbigem.

    Du musst die Fahrt beim Amt anmelden und bekommst entweder ein Kennzeichen reserviert, oder hast ein altes Kennzeichen vom Fahrzeug, welches Du benutzen kannst.


    Ob Du in ersterem Fall schon das endgültige Blechschild haben musst, oder ob ein leserliches Pappschild reicht, müsste man erfragen. Das habe ich in den paar Minuten während der Zulassung vergessen.

  • Zu mir sagte die Dame, dass das letzte Kennzeichen ausreichend sei. Also nach dem Abmelden ohne Siegel. In meinem Fall war das Fahrzeug über ein Jahr abgemeldet. Die Versicherung trägt das Risiko welche du dann zur Zulassung (EVB) benötigst.

  • Nö. Nicht mit dem Prüfzettel, es sei denn er bescheinigt absolute Verkehrsunsicherheit.

    Mein Haus- und Hofingenieur sagt zwar was anderes, weil da ja draufsteht dass Du zur sofortigen Beseitigung der Mängel verpflichtet bist, aber egal. Mir persönlich wärs sowieso latte, weil auch ich die HU gelegentlich geringfügig überziehe (Kadett mit 2 Jahren und 3 Monaten z.B.)

  • Das wird aber nur funktionieren, wenn das Kennzeichen noch nicht neu vergeben wurde.

    Grundsätzlich, wenn man das machen möchte: Amt kontaktieren und Details absprechen. Vermutlich ist die genaue Handhabung auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.

  • DC, wie hast du dich denn "registriert" beim amt...? gibts da ein formblatt oder wie ist das?

    mit dem zulassungskrempel hat sich immer wieder was geändert, ich blick da nich mehr so durch...

  • fochtfahrer: Am einfachsten wird es sein, persönlich vorzusprechen und Fzg-Brief, sowie die EVB mitzunehmen. Dann sagen die schon, wie man es haben möchte.


    Ich habe nur aus Neugier gefragt und selbiges aber noch nicht praktiziert.