Mit 07 nach Polen

  • Wie war das noch, es gibt eine wohl internationale Registrierungspflicht für Kraftfahrzeuge die im öffentlichen Verkehr bewegt werden.

    Ein PKW mit roter Nummer ist nicht zugelassen, es ist und bleibt ein Kennzeichen mit Einschränkungen.

    Diese Einschränkungen kann jeder im Netz nachlesen, das gibt aber noch keinerlei Aussage zum Versicherungsschutz.


    Macht was ihr wollt...

  • Natürlich, unter Berücksichtigung ALLER Einschränkungen. Mit Zuteilung der roten Nummer stimmst Du zu diese zu befolgen.

  • Die grüne Karte heißt nur das dein Fahrzeug im Ausland von Seiten der Versicherung versichert ist, das heißt nicht das Du dort auch rumfahren darfst...

  • Meine Aussage bezog sich auf den Kommentar des 16V-Hexers bezüglich der Versicherung.

    Sobald Dir die Versicherung die grüne Karte ausstellt gewährt sie Dir auch Versicherungsschutz im Ausland.

    Das garantiert natürlich noch nicht das Du da rechtlich fahren darfst.