Habe ich gerade gefunden und will ich nicht für mich behalten. ?(?(
Ich bin mir aber auch sicher, dass der nächste Richter anders entscheidet.
In einem vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall hatte ein Verkäufer einen Gebrauchtwagen angeboten. 3 Tage vor dem regulären Ende der Versteigerung brach der Verkäufer die Auktion ab. Das Gebot des Meistbietenden lag zu dieser Zeit bei 4.500 €. Weil der Verkäufer den Wagen nicht liefern wollte, verlangte der Bieter Schadenersatz für die entgangene Nutzung. Vor Gericht hatte er damit Erfolg. Laut AGB von eBay erhalte nach Ansicht der Richter immer der Meistbietende den Zuschlag - auch wenn die Auktion vorzeitig abgebrochen wird. Es sei also ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen (OLG Oldenburg, 28.7.2005, Aktenzeichen: 8 U 93/05).