• Habe ich gerade gefunden und will ich nicht für mich behalten. ?(?(
    Ich bin mir aber auch sicher, dass der nächste Richter anders entscheidet.



    In einem vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall hatte ein Verkäufer einen Gebrauchtwagen angeboten. 3 Tage vor dem regulären Ende der Versteigerung brach der Verkäufer die Auktion ab. Das Gebot des Meistbietenden lag zu dieser Zeit bei 4.500 €. Weil der Verkäufer den Wagen nicht liefern wollte, verlangte der Bieter Schadenersatz für die entgangene Nutzung. Vor Gericht hatte er damit Erfolg. Laut AGB von eBay erhalte nach Ansicht der Richter immer der Meistbietende den Zuschlag - auch wenn die Auktion vorzeitig abgebrochen wird. Es sei also ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen (OLG Oldenburg, 28.7.2005, Aktenzeichen: 8 U 93/05).

  • Zitat

    Original von Dani
    Es kommt wahrscheinlich auf den Grund des Abbruchs an.


    genau. wenn der wagen nicht mehr der beschreibung entspricht, weil zwischenzeitlich was verreckt ist, KANN man das angebot ja gar nicht mehr aufrechterhalten. sonst würde man ja wegen betrug verurteilt...

  • Der Richter hätte als Grund wohl nur die Zerstörung des Autos akzeptiert.
    Das Aktenzeichen bei Google eingegeben kriegt man noch mehr Details. Wer dazu keine Lust hat hier noch paar Info's.:
    ***********************


    09.09.2005 - 21:11:56


    Auch bei Abbruch einer Internet-Auktion muss der Verkäufer liefern. Den Zuschlag bekommt der bei Abbruch der Auktion Meistbietende. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.



    Es verurteilte den Anbieter eines fünf Jahre alten Fiat Multipla ELX 100 16V, an den Möchtegern-Käufer rund 2 500 Euro Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu zahlen. Angebote bei Ebay und anderen Anbietern von Online-Auktionen sind verbindlich und unwiderruflich, urteilten die Oberlandesrichter in Oldenburg. Nur in seltenen Fällen kann ein Verkäufer sein Angebot im Nachhinein anfechten.


    Angebot mit Fehlern


    Das klang nach Chance auf ein Schnäppchen: ein Familienauto vom Typ Fiat Multipla ELX 100 16V, Erstzulassung März 1999, scheckheft-gepflegt und tipp-topp in Schuss. Das Interesse der Ebay-Gemeinde war groß. Dennoch kamen die Gebote anfangs zögerlich. Drei Tage vor Ende der Auktion im Mai 2004 stand der Wagen bei 4 500,50 Euro. Der Verkäufer zog daraufhin sein Angebot zurück. Seine Erklärung: Er habe jetzt erst Mängel bemerkt. Das Getriebe verliere Öl, und der Auspuff sei durchgerostet. Außerdem habe er vergessen, in der Artikelbeschreibung einen nicht fachgerecht reparierten Unfallschaden zu erwähnen. Der Meistbieter jedoch bestand auf Lieferung. Als sich der Anbieter weigerte, verlangte er Schadenersatz und zog vor Gericht.


    Kein Recht auf Rücknahme


    In erster Instanz vor dem Landgericht siegte der Verkäufer. Ein Vertrag komme nur mit dem Bieter zustande, der das bei Ablauf der Auktion beste Angebot abgegeben habe, urteilten die Richter dort. Danach kann jedes Angebot zurückgezogen werden, so lange die Auktion noch läuft. Doch der Bieter legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht Oldenburg gab ihm recht und änderte das Landgerichtsurteil ab. Das Angebot war verbindlich, urteilten die Oberlandesrichter. Der Verkäufer habe nicht das Recht, sein Angebot nach Belieben wieder zurückzuziehen.

  • Ohwei, das klingt nach Präzedenzfall! Wenn das mal nicht vors Bundesverfassungsgericht geht.... 8o8o8o


    Das würde ja -zig Verfahren in die Gerichte schwemmen, eBay hätte bald nix wie Ärger und viele Leute würden dann doch lieber auf eBay verzichten und wieder auf Automärkte bzw. Flohmärkte gehen.


    Ich finde das UNGLAUBLICH!!! X(


    Solange die Auktion noch läuft, KANN ja noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen sein. Und solange kein Kaufvertrag existiert, ist es (was auch immer) MEINS. Und damit kann ich machen was ich will.


    Dachte ich bisher immer. Grummel.

  • hab mir das urteil grad mal durchgelesen :rolleyes:


    naja, wenn mans ehrlich betrachtet, HAT der anbieter ja unfair agiert. es waren ja schon gebote drauf und so ne auktion sollte man vielleicht wirklich nicht einfach so stoppen. der hat ja einfach 3 tage vor ablauf schiss gekriegt, dass die kohle am ende nicht stimmt.


    feigling, man weiss doch, dass die letzten minuten entscheiden...


    meiner meinung nach müsste man, wenn man schon gebote hat, folgendes tun:


    1) artikelbeschreibung anpassen (am besten auf beabsichtigte vorzeitige beendigung hinweisen, damit keine neuen mehr bieten)


    2) allen schon vorhandenen bietern anbieten, die gebote bzw. den bieter zu streichen (bezogen sich ja auf falschen zustand)


    3) nach entspr. rückmeldung der bieter die auktion dann beenden


    insgesamt finde ich das urteil aber sowieso bescheuert, da es mir die mögliche änderung eines zustandes (wenn ich die kiste fahre, kann ja jeden tag alles mögliche passieren) voll ans bein bindet.


    so nach dem motto: ich stell es ein, motor verreckt, muss das angebot aufrechterhalten, einer ersteigert und dem gegenüber muss ich dann am besten noch sachmängelhaftung übernehmen?


    verzwickte kiste das ganze, man muss sich wohl in zukunft GENAU überlegen, was man bei ebay tut oder lässt...


    EDIT:

    Zitat

    Solange die Auktion noch läuft, KANN ja noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen sein. Und solange kein Kaufvertrag existiert, ist es (was auch immer) MEINS. Und damit kann ich machen was ich will.


    Naja, dem richter ging es ja gar nicht um einen VERTRAG in dem sinne, sondern um die WILLENSERKLÄRUNG des verkäufers, zum höchstgebot abzugeben.


    jetzt kann man philosophieren, ob das höchstgebot im augenblick der beendigung wirklich das höchstgebot war ( da in den restlichen 3 tagen bestimmt noch andere geboten hätten...)

  • Zitat


    Naja, dem richter ging es ja gar nicht um einen VERTRAG in dem sinne, sondern um die WILLENSERKLÄRUNG des verkäufers, zum höchstgebot abzugeben.


    Kaufvertrag kommt ja, soweit ich mich an Schul- und Lehrzeiten erinnere, mit zwei Willenserklärungen zustande, demzufolge müßte der Vertrag schon zustandegekommen sein.
    Doll finde ich´s aber auch nicht...

  • Wenn mich nicht alles täuscht, macht ebay darauf aufmerksam die Gebote vor Beendigung zu löschen.
    Da das Angebot ja sonst mit einem Höchst-bietendem beendet wird. Von daher ist der Kauf besiegelt!!!!!


    Also finde ich das rechtens ?(

  • Zitat

    Original von frickelhansen
    Wenn mich nicht alles täuscht, macht ebay darauf aufmerksam die Gebote vor Beendigung zu löschen.


    DAS könnte der Knackpunkt sein...


    Wenn man Gebote ohne (hochwichtige) Begründung löschen kann (geht das?) wäre der Kohl ja gegessen.


    und der anbieter hätte einfach nur gepennt und vom richter die strafe fürs nicht-löschen kassiert.

  • Hab jetzt nicht alles gelesen, aber ich denke auch, das ist der Punkt. Ohne die Gebote zu löschen abbrechen = aktueller Höchstbieter ist der Käufer. Damit ist auch der Kaufvertrag zustandegekommen. Andererseits hätte ich dann vermutet, dass der Richter auch auf Erfüllung, d. h. Verkauf des Fahrzeugs zum Endpreis entschieden hätte. Ach, hab keine Lust, weiter drüber zu rätseln. Ich verkaufe nur noch mit Mindestgebot, alles andere ist Beschiss. Und wenn dann zwei Escorts nur 347,- € unter dem Mindestpreis von 350 bleiben...Pech gehabt :(

  • Ich glaube das wird noch ganz schöne Wellen schlagen. Selbst wenn ich die Gebote nicht vorher streiche (was ich jedoch für sinnvoll halten würde) steht da ja immer das der Artikel NICHT mehr zum Verkauf steht.
    Man kann ja auch eine Auktion auch beenden um zum aktuellen Gebot an den derzeitigen Höchstbieter zu verkaufen.

  • Wenn man eine Auktion vorzeitig beenden will klickt man sich durch bis zur Seite wo man wählen kann "alle Gebote streichen" oder "an den Höchstbietenden verkaufen".


    Aus dem obigen Fall geht nicht ganz klar hervor, ob der Verkäufer sozusagen die falsche Taste gedrückt hat.
    Sollte dort der Fehler gemacht worden sein könnte man sich immernoch auf Irrtum berufen.
    Vor einiger Zeit hatte ich eine Auktion entdeckt, wo es um einen Tanklaster ging, der für einen Euro Sofortkauf drin war (kein Modell). Ich wollte das Teil schon holen zum verschrotten, aber nach einer knappen Stunde war er weg. Ich glaube kaum, dass mir ein Richter die Kiste zugesprochen hätte. ?(:)

  • ...Hat nicht mal eine Frau ein Haus zu einem sagenhaften Preis ersteigert, dann Probleme mit der Baufirma bekommen
    weil die das Haus für den Preis nicht bauen wollte und dann per Gericht doch Recht bekam???

  • Zitat

    Original von taunus1973
    ....
    Vor einiger Zeit hatte ich eine Auktion entdeckt, wo es um einen Tanklaster ging, der für einen Euro Sofortkauf drin war (kein Modell). Ich wollte das Teil schon holen zum verschrotten, aber nach einer knappen Stunde war er weg. Ich glaube kaum, dass mir ein Richter die Kiste zugesprochen hätte. ?(:)


    Ich denke schon, daß diese Auktion regulär zu Ende gegangen ist...

  • Zitat

    Ich denke schon, daß diese Auktion regulär zu Ende gegangen ist...


    Das Teil stand später wieder drin zu einem Startpreis, der glaub ich jenseits der 1000 Eumel lag.
    Beim verschrotten hätte es bei den damaligen Preisen locker 600- 800 gebracht.
    Wäre aber auch das Problem des Transports. Stand irgendwo in der Mecklenburger Ecke.