Anzeige nach Unfall

  • Alles über 48 Wochenstunden lässt sich mit keinem Gesetz mehr vereinbaren.

    Kein Problem ... gibt immer ein Hintertürchen .

    14 Tage durch alle Schichten und Sonntags 12 Stunden , alles legal .

  • Hab selber jahrelang in ähnlichen beruflichen Situationen gesteckt, kann das also schon bestens nachvollziehen. Der Raubbau an der eigenen Gesundheit kommt ganz schleichend (Du "musst ja funktionieren") und man registriert den Grad dieses Raubbaues erst, wenn es zu spät ist ...


    Die Verkehrsrechtschutzversicherung kann Dir bei einem Anruf eventuell schon einen guten Anwalt empfehlen, aber zum Fall nur das nötigste mitteilen.

    Lies Dir auch mal das Zeug in Schriftgröße 2,5 durch. ob etwas (und was) nötig ist, damit die Versicherung den Fall auch unterstützt.

    Ansonsten, wenn Dir das zu heikel ist, reicht normalerweise auch schon eine www-Suche mit "Anwalt" "Verkehrsrecht" und PLZ oder Heimatort. (In meinem einen Beitrag oben war ein Link, gesehen?)


    So ein Forum ist immer auch ein öffentlicher Ort. Da das Ganze ja doch einiges an Zündstoff birgt nur kurz:

    Dritten, außer dem eigenen Anwalt nichts mehr schildern,

    Nichts selbst unternehmen,

    Aber auch nicht mehr auf irgendetwas warten.

    Ab zum Anwalt und auch gegenüber Behörden, Versicherung, etc. nur noch auf diesen Anwalt verweisen! Du leidest ab jetzt unter Sprachverlust und das Megaphon ist der Anwalt ...


    Wird schon!

  • Sicher das es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeitenanzeige handelt die Aufgrund des Unfalls gefertigt wurde so von wegen gibt nen Bußgeld bla bla?


    Mal davon abgesehen, dass es gesetzlich verboten ist Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Beleuchtung auf der Fahrbahn abzustellen.


    Zumindest eine Teilschuld sollte die Gegenseite da erhalten.


    Nur hilft alles Glaskugellesen hier nichts.


    Verkehrsanwalt beauftragen, der regelt das und wird da wahrscheinlich einiges rausholen können, im Idealfall bleibt die Olle auf ihrem Schaden zum Großteil oder ganz sitzen.

  • Sich den Anwalt von der Versicherung empfehlen zu lassen, ist glaub ich nicht so dolle, Anwaltspfeifen gibts wie Sand am Meer.

    Erkennen lässt sich die Pfeife an der Zulassung alles was nicht fürs OLG zugelassen ist kannste knicken.

    Ansonsten wie der Lotusfahrer bemerkte erst mal nix mehr reden und schreiben den angsprochen Brief war klar auch über den Anwalt gemeint.

    Sach mal Miles hast du nen neuen Akkount?

  • So was in der Art habe ich auch schon durch. Meine Schwester ist mal mit einer auf mich zugelassenen Karre gegen ein völlig falsch geparktes Auto gefahren.

    Die Rechtslage war eindeutig:

    Ein stehendes Hindernis kann keinen Unfall verursachen. Egal wie falsch es steht.

  • So was in der Art habe ich auch schon durch. Meine Schwester ist mal mit einer auf mich zugelassenen Karre gegen ein völlig falsch geparktes Auto gefahren.

    Die Rechtslage war eindeutig:

    Ein stehendes Hindernis kann keinen Unfall verursachen. Egal wie falsch es steht.

    Völlig falsch geparkt ist das eine.

    Nachts auf einer (Land-?) Straße ein abgestelltes Fahrzeug ohne Absicherung ist wieder was anderes.

    Da kommt man um den Anwalt nicht drum herum.

    So einfach ist das nicht.

  • Um den Anwalt kommt man nicht herum, aber ein stehendes Hindernis kann trotzdem keinen Unfall verursachen.

    Dann stell mal einen LKW-Anhänger ohne Warntafel ab und da kesselt einer drunter. Dann wird dir der Richter erklären ob das so gut und richtig geparkt war. Und genau so ist das mit unbeleuchtet abgestellten Fahrzeugen, die nicht auf Parkflächen stehen.

    Das war ein ganz großes Thema als ich vor mehr als 20 Jahren den LKW-Schein gemacht hab. Natürlich kein Freischein in falsch abgestellte Fahrzeuge zu eimern, aber nicht sooo einfach wie manche das hier sehen.

  • Problematisch ist immer der Gummi-§, dass man immer so fahren muss, dass man innerhalb der überschaubaren Strecke jederzeit anhalten kann. Das kann man immer nach Belieben hin-interpretieren, bis alle mit 30km/h über die Landstraße schleichen, oder wieder einer mit der Fahne vorm Auto herläuft ... Es kommt also wieder mal darauf an, wie es in diesem Einzelfall entschieden wird ...

  • das kann man auch machen, aber hier weiß man ja nochgarnochnichts was überhaupt sache ist. erstmal giibt es ja nur die aussage anzeige, solange da nichts kommt...

  • Oder man spart sich den ganzen Zinober, zahlt sein Verwarn- oder Bußgeld und ist durch mit dem Thema.

    Kann VIELE graue Haare (oder Haarausfall vom Raufen) ersparen ... Wenn mir ein seriöser Rechtsanwalt sagt "ist sinnlos" oder "lohnt nicht", dann hör ich drauf ...

    Das ist dann das"Ende mit Schrecken" statt dem "Schrecken ohne Ende".

  • Das ist ne Ordnungswidrigkeit und fertig!!

    Wenn Deine Versicherung die Kasse öffnen soll, und den Falschparker zu entschädigen, werden die Anwälte des Versicherung schon von selbst aktiv !


    Warum sollte es eine Strafanzeige sein ?

  • Wenn es wirklich "nur" ein Verwarn- oder kleines Bußgeld gibt, dann würde ich mich damit gut abfinden können, zumal sie ja auch, wie üblich, wohl schon genug andere Sorgen und Dinge um die Ohren hat.

    Ich persönlich habe generell keinen Bock auf irgendwelches Geschiss oder Reklamationen oder so Zeugs, da ist jeder anders,

    so lange die mir nicht an den Lappen wollen oder hunderte Euros, bin ich der Typ *pfffff*.

  • Würde erstmal abwarten!!!

    Und wenn da jemand Ansprüche stellt, dann nen Anwalt hinzuziehen...


    Aber eine Straftat sehe ich da nirgends !!!

    Man könnte versuchen, dem Falschparker ne Teilschuld reinzudrücken, aber das wird wie gesagt Die Versicherung schon machen...

  • Ein stehendes Fahrzeug kann nie und nimmer einen Unfall verursachen, wie es mit Teilschuld wegen nicht beleuchtet oder gekennzeichnet aussieht ist ne andere Geschichte. Ich sehe da auch nur maximal ne Ordnungswidrigkeit, 75 Euro Bussgeöd bezahlen und ab dafür, wärs mir wert wenn ich danach meine Ruhe hätte.

  • Oder man spart sich den ganzen Zinober, zahlt sein Verwarn- oder Bußgeld und ist durch mit dem Thema.

    Aber um ein Bußgeld geht es nicht. Sondern um eine Strafanzeige!

    Keine Ordnungswidrigkeit. Das wäre ja normal. Hatte ich mal wgn abgelaufenen Tüv beim Wohnwagen.