Hy,
bei meiner Neuerwerbung (P7b 20M) hat ein H-Gutachten vom 29.08.2000 und ein TÜV gutachten vom 30.08.2000 .
TÜV muß ich ja sowieso machen, ist ja klar. Ist aber eine Vollabnahme nötig?
Muß ich ein neues H-Gutachten erstellen lassen, oder reicht das alte, auf dem ja schon der P7b angemeldet war?
Grüße
Benjamin