H-Zulassung

  • Hy,
    bei meiner Neuerwerbung (P7b 20M) hat ein H-Gutachten vom 29.08.2000 und ein TÜV gutachten vom 30.08.2000 .


    TÜV muß ich ja sowieso machen, ist ja klar. Ist aber eine Vollabnahme nötig?
    Muß ich ein neues H-Gutachten erstellen lassen, oder reicht das alte, auf dem ja schon der P7b angemeldet war?


    Grüße


    Benjamin

  • Vollabnahme ist nötig wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war.
    In diesem Fall ist vermutlich eine Neueinstufung als Oldtimer nötig. Würde ich zumindest in unserem reglementierten Staat so vermuten.

  • Ich kenn das Problem bisher nicht, aber ich denke, wenn Du die H_zulassung vorweisen kannst, brauchst Du sie nicht mehr zu machen.....es sei denn, Du hast inzwischen 18 Zoll RÄDER VERBAUT:

  • Zitat

    Original von Michael - member05 -
    In diesem Fall ist vermutlich eine Neueinstufung als Oldtimer nötig. Würde ich zumindest in unserem reglementierten Staat so vermuten.


    Aber garantiert, ist für den TÜV nicht aufwändiger aber kommt mehr Geld bei in die Kasse. Meine Vollabnahme und H-Abnahme hat genauso lange gedauert wie die normale Abnahme von dem Golf 3 der vor mir dran war...kostet natürlich das doppelte oder so ;(;(