2er cabrio

  • für häßlich gibt es keine ausrede :D
    oder hast du eine für dich eddy ;)
    und für leute die mit greisen ü20 immer noch von barbieautos reden, sollte es keine gnade geben 8)


    so un nu du 8o

  • Ja...hm...jetzt komm ich in Erklärungsnot. Ich hab aber nie gesagt, dass ich das Auto "hübsch in dem Sinne" finde...es hat halt was - nur was, da bin ich mir noch nicht so sicher :D
    Mir kommt´s da auch eher auf die Fahrerin an 8)

  • Zitat

    Original von Se
    steht im anforderungskatalog: "Beispiel: Innenausstattung Porsche 911 im Käfer ist nicht zu akzeptieren. "
    und porschemotor auf H ist echt kein Problem. Motor muss nur 30 Jahre alt sein, dann geht das.


    Da haben wir die H-Anforderungen aber nur halb gelesen oder verstanden :rolleyes:;)


    - Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich
    bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.

  • Hmtja. Und da ist auch wieder viiiiiiiiiiiiiiiel Spielraum!!!


    Nur so als Idee: Ich pack irgendwas anderes in Madame und behaupte einfach, dass ich das Auto schon so bekommen hab. Müsste funktionieren, wenn der Vorbesitzer z.B. nicht mehr telefonisch erreichbar, umgezogen, verstorben oder sonstwas ist.


    Wer will beweisen, dass es so nicht stimmt? Was kann ich dafür, wenn der Vorbesitzer vergessen hat, das Ganze vom TÜV abnehmen zu lassen? 8o

  • Da wär ich vorsichtig. Da wird ratz fatz ein Abstrich genommen, Spektralanalyse der Bolzen durchgeführt und Fingerabdrücke an für den Einbau relevanten Stellen überprüft. Damit kommst Du nicht durch 8)


    Ne mal im Ernst: Das würde doch vorraussetzen, daß der Wagen 20 Jahre stillgelegt war, bevor Du ihn gekauft hast, sonst wär der nicht eingetragene Fremdmotor sicher irgendwann aufgefallen.
    Alternativen wären: Der Motor ist zu jeder HU aus und danach wieder eingebaut worden, dann ist der Umbau faktisch aber maximal 2 Jahre her,
    oder der Wagen kommt aus dem Ausland, was wiederum nachgewiesen sein will ;)

  • Zitat

    Original von Bonnie
    Was kann ich dafür, wenn der Vorbesitzer vergessen hat, das Ganze vom TÜV abnehmen zu lassen? 8o


    Du kannst dafür, dass die Nachweispflicht beim Halter liegt :rolleyes: ...zumindest wenn der Prüfer darauf besteht...

  • Bonnie


    Zitat

    Was kann ich dafür, wenn der Vorbesitzer vergessen hat, das Ganze vom TÜV abnehmen zu lassen?


    Das sieht leider im deutschen Recht anders aus. Du hättest Dich in diesem Fall beim Kauf des Fahrzeuges davon überzeugen müssen, dass Fahrgestellnummer und der Motortyp mit den Eintragungen im Kfz-Brief übereinstimmen. Reizworte: Kfz-Steuer, ABE des Fahrzeuges etc. Ich kann mich irgendwie schwach erinnern gelesen zu haben, dass unsere "Hüter von Recht und Ordnung" schon Fahrzeuge stillgelegt haben, weil sie während einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" festgestellt haben, dass ein anderer -stärkerer- Motor verbaut war. (Gehörte übrigens während meiner längst vergangenen Jugendzeit beim VW Käfer schon fast zum guten Ton. ;) )
    Uli

  • Eddy: hat ja recht, hab ich wieder mal nicht richtig gelesen. aber wenn da nen kleiner porsche-motor reinkommt inklusive aller nötigen technischen änderungen, kommts auf die paar euro steuern auch nicht mehr an. davon ab gibts für die alten porsche-viecher nachrüstkats :O und sonst kommt halt nen moderner boxster (oder wie das heißt)-motor rein. mit euro 4 :O


    ach - alles zukunftsmusik - erstmal wird der vorhandene bis zum ende gefahren... schwesterchen müsste eh erstmal die kohle dafür locker machen...