Kein TÜV (H) mit KAW Federn Taunus 74

  • "Schwarz eintragen" ist aber wieder was anderes :rolleyes Ach so


    Ich hör jetzt lieber auf, sonst nimmt da noch jemand ernst. Verantwortungsbewusste Eigner historischer Kraftfahrzeuge werden aus diesen Beiträgen ausreichend Information bekommen haben, inwiefern er/sie/es dies bei Umsetzung aktueller oder künftiger behördlicher Vorgänge zur Anwendung bringt, bleibe offen.

  • ahso ich dachte es geht um gezielte Eintragung ;)


    ok wenn man nicht auffallen will und nichts darüber erwähnt dann ist schwarz wohl unauffälliger :)

  • Ja, sorry, das ist leider zum kotzen.

    Mir gehts eigentlich immer darum dass es auch tatsächlich korrekt ist.

    Dinge so zu machen dass es nicht auffällt ist eine Sache, dass es korrekt ist aber eine Andere.

    Kommt es zu einem Unfall und es wird tiefgründig gegutachtet, erlischt die Zulassung, damit der Versicherungsschutz und das Opfer wird dann ganz schnell zum Angeklagten.

    RECHT IST EBEN NICHT GLEICH GERECHTIGKEIT

  • ...ich hatte dazu schon mal was geschrieben (zum Thema Felgen glaube ich), da ein TüV Prüfer ja eigentlich ein Ingeneur ist, der es besser wissen könnte (wenn er will).

    Nur machen sich leider nur ganz wenige noch die Arbeit, es auch wie ein Ingeneur und nicht wie ein Checklistenbearbeiter zu handhaben.


    Dann würde er wisen wie beschissen beim Taunus Original ist und dass er mit einer Eintragung besserer Federn ein wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und schließlich zum Schutz der Mitbürger leisten würde.

    Begründungen gäbe es viele, ganz im Sinne der StVO.

  • Ist ja (fast alles) richtig und darauf hin zielen ja auch die Beiträge #2 und #6 und andere. Wenn ohne Eintragung keine HU, dann eintragen, alles andere ist Pfusch.

  • Die Richtlinie wurde eigentlich aufgeweicht, da man eingesehen hat, dass Federn irgendwann auch mal uppe sind oder brechen und der Bestand an mehrere Dekaden alten Federn nicht mehr wird.


    Dementsprechend kann man auch Federn mit neuerem Gutachten H-fähig eintragen, ob eine 75er Feder nämlich aus den 80ern ist oder von heute ist erstmal Latte, wichtig ist, dass es diese Umbauart damals schon zeitgenössisch gab.


    Bei meinem Prüfer ist das auch schon angekommen, der hat aber auch Bock auf sowas, da er selber Oldies hat und sich bei diesen Sachen immer auf dem Laufenden hält. Hat mir bei meinem Sierra die KAW Federn eingetragen und gesagt, dass H damit nächstes Jahr kein Problem ist.

    Jein ....


    Dem Prüfer ging es um die Tatsache, dass es exakt diese Feder mit diesem Gutachten innerhalb der 10 Jahresfrist nach EZ nicht gab.


    H&R hat in seinen Gutachten das "Zugangsdatum des Prüfmittels" mit rein schreiben lassen. Das Gutachten mag von 2002 sein, das Zugangsdatum des Prüfmittels war jedoch schon 1990 und ist somit zulässig. Die anderen Hersteller haben das NICHT in ihrem Gutachten stehen.

    Und wenn der Prüfer ein Korinthenkacker ohne Arsch in der Hose ist, ist das eben NICHT mehr in seinem Ermessensspielraum.


    Endung der Sendung.

  • **UPDATE**

    so Freunde,

    war jetzt bei einem anderen Prüfer....

    Federn eingetragen ohne Probleme!!

    RS Felgen 7x13 mit 205/60 13 hinten hätte er auch eingetragen

    RS Nachbau 6x13 mit 185/60 13 vorne hätte er auch eingetragen wenn ich hier noch irgendwelche Unterlagen bringen könnte!! (die es aber leider nicht gibt)

    Also...Sehr zufrieden was will man mehr.

    Nochmals Danke an alle:thumbsup::thumbsup::thumbsup::thumbsup::thumbsup:

  • vorletzte woche hat doch tatsächlich ein prüfer meiner schwester die originalen alufelgen an ihren caddy großzügig für 60eur im rahmen der hu eingetragen. :irre::zooland: