Wagen überführen in Pandemiezeiten

  • Die Frage ist einfach: wie bekomme ich meinen Wagen momentan von Weimar nach Hause ins Saarland?


    Ist es mir jetzt erlaubt mit einem Hänger von a nach b und zurück zu a zu gelangen?


    Oder bleibt mir nur shiply?


    Kann da jemand was zu sagen? :confused


    Cheers, Jürgen

  • Meiner Meinung nach sollte das kein Problem sein. Ich weiß nicht genau wie verschiedene Bundesländer das handeln, aber ich sehe keinen Touristischen Hintergrund....und auf solche Fahrten zu verzichten ist auch eher eine Empfehlung als eine Anweisung. Zumindest hier oben SH-HH

  • Sollte kein Problem sein, Fahrten von und zur Werkstatt sind ja wie auch Einkäufe und so weiter erlaubt.
    Das ist im Prinzip ja ne Fahrt von der Werkstatt nachhause, mach dir keinen Kopf und hol die Karre ab.

    Soweit ich weiß gibt es kein Bewegungsverbot, nur ein unklares Versammlungsverbot und das auch nur wenn der Hintergrund defintiv touristisch oder freizeitlich ist. Selbst da drücken die Jungs in Blau oft ein Auge zu, war letztens mit Frau und Hund an nem Baggersee (Haushaltsintern isses ja erlaubt und der Hund braucht eben Bewegung), dort haben wir dann noch jemanden mit Hund getroffen, haben die Tiere sich kennenlernen lassen und dann kamen die Uniformierten.

    Haben nett gefragt ob wir alle ein Haushalt seien, haben wir wahrheitsgemäß verneint und wurden nur gebeten uns wieder zu trennen.
    Die 200€ angedachte Strafe wurde nur mal erwähnt aber nicht eingefordet. Haben den anderen Hundebesitzer ja auch nicht umarmt und wild geküsst.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Hol die Karre ab, das ist nicht verboten.
    Über Grenzen musste ja nicht. (;

  • Ich hätte ja gesagt, besorg Dir rumänische oder polnische Kennzeichen... Ob der Richtung ist das aber unglaubwürdig.


    Grundsätzlich sollst Du mit Deinem Arsch Zuhause bleiben. Laut Homepage der bayrischen Staatsregierung dürfen verkaufte oder geleaste Fahrzeuge ausgeliefert werden.

    Zitat
    • Eine Auslieferung/Übergabe von verkauften oder geleasten Fahrzeugen ist zulässig. Bei der Einweisung des Kunden sollte jedoch auf Abstand geachtet werden. Kunde und Verkäufer sollten nicht gleichzeitig im Fahrzeug sitzen.

    Ausserdem schreibt man dort

    Zitat

    Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Von reinen Schönheitsreparaturen sollte abgesehen werden. Ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen sowie aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) ist erlaubt. Halten Sie bitte den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen und die allgemeinen Hygieneregeln ein.

    Dieses gilt natürlich primär für den Freistaat, wo aber die wohl strengsten Regeln gelten. Eventuell findest Du auf der saarländischen Seite, oder der dea Bundes ähnliche Aussagen.

    Ansonsten besteht nachts unter der Woche wohl die geringste Wahrscheinlichkeit, daß jemand Dich für einen Ausflügler hält und Fragen stellt.

  • Ich weiß dass mein Arsch daheim bleiben soll. Es würde mir meinen heimischen Aufenthalt dennoch sehr versüßen wenn der Wagen in greifbarer Nähe ist, denn da gibt es ja noch einiges zu tun :pinch:


    In der saarländischen Verordnung ist ein Kfz-Werkstattbesuch nicht als triftiger Grund aufgeführt, allerdings sind die wenigen dort aufgeführten als 'insbesonders triftigte' Gründe tituliert.


    Demgegenüberstehend sind die Betreiber vom Autobahnrast- und Gaststätten von etwaiger Schließung befreit, stehen also für Reisende zur Verfügung wenn man zwischen den Zeilen liest.. kein Bewegungsverbot, bloß ein Nichtkontaktgebot..


    Ausdrücklich verboten ist eine Überführungsfahrt auch nicht.


    Also wenn ich das so jetzt lese darf ich das.


    Wen könnte man sicherheitshalber fragen, die Polizei? :gruebel: obwohl, lieber nicht :scheissepiek:


    Vielleicht hab ich ja Glück und der Wagen ist noch gar nicht abholbereit )A(

  • es ist doch nicht verboten das haus zu verlassen und irgendwo hin zu fahren. Auch darf man eine fremde person treffen. Ansonsten könnten sie ja tinder und co auch gleich abschalten

  • Wurde auch mal angehalten. War aber kein Problem. Kaufvertrag dabei. Auto brauch ich für Arbeit u. s. w

  • Sehr gut! Weimar und zurück ist ca doppelt so weit, nuja..

    Meine Papiere sollten also reichen? Da steht mein Name ja schon drin :)


    Also OnkelB, isser soweit? :D

  • Als Saarländer musst du leider zu Hause bleiben .

    Du darfst Haus und Wohnung nur für absolut wichtige Dinge verlassen . Hierum in die Werksatt zu fahren ist natürlich möglich ... Du darfst nichtmals zu Verwandten oder zum spazieren Auto fahren .

    Glaube (weis es nicht sicher!) in Sachsen und Bayern ist das auch so .

    Hier im Nordsaarland sind alle Parkplätze von den Gemeinden gesperrt. Auch wird z.B. um Merzig fürchterlich kontrolliert.

    Ich würde zur Zeit nicht fahren ...

  • Schwager wurde schon in einer Woche 3x angehalten auf dem Weg zur Arbeit .

    Und er arbeitet nicht in Luxemburg . Dank Kurzarbeit sollte Ihm das jetzt nicht mehr passieren .

  • Nimm den Kaufvertrag mit. Dann sollte es überhaupt kein Problem sein.


    Ein Auto zu kaufen ist hier auch gerade nicht unbedingt notwendig. Bei Neuwagenkauf durch defekt oder Unfall z.B. brauchte letzte Woche ein Kunde eines Autohändlers eine Sondergenehmigung...

    Fahrzeug (Firmenfahrzeug) musste hier gekauft werden , aber in RLP zugelassen werden .