Vorführung TÜV-überfälliges Fahrzeug

  • Tach zusammmen,


    ich brauch mal Meinungen:


    Hab ein Motorrad, welches schon SEHR lange TÜV überfällig ist.


    Es ist eigentlich mängelfrei, hab auch noch den letzten Prüfbericht "ohne Mängel", ist seitdem ca 200km gelaufen.


    Hat die ganze Zeit angemeldet (ist es noch) inner Garage gestanden.


    Jetzt will ichs mal wieder TÜVen und frage mich, ob ich nen Hänger besorge oder auf eigenen Rädern zur Prüfung fahren soll.


    Eigentlich sollte ichs doch ZUR PRÜFUNG auf DIREKTEM WEG fahren dürfen, oder?


    Will nich extra nen Hänger organisieren, hab aber auch kein Bock, für das nicht-organisieren Punkte und Bussgeld zu kassieren...


    Was würdet ihr tun bzw. kennt wer die genaue gesetzl. Sachlage?


    Tschau, Chris

  • So lange die Karre angemeldet hast, riskiert Du wahrscheinlich eine Strafe. Ich weiß nicht ob der TÜV nicht auch die Karre stillegen darf wg. Anzeigen usw.


    Eine Möglichket wäre, die Karre abzumelden, dann zum TÜV und du kriegst 24 Monate TÜV. Anmelden und fertig!

  • Würd ich ähnlich machen, erstens gibt´s nicht nur Bußgeld und eventuell Punkte (je nach Dauer der Überziehung bis 40,- + 1 Punkt), sondern der neue Tüv wird auch zurückdatiert auf das Datum der eigentlichen Fälligkeit. Also wenn Du z.B. 6 Monate drüber bist, gibt´s auch nur 18 Monate neu...

  • auf die rennerei des ab- und wieder anmeldens hab ich noch weniger bock, als darauf nen anhänger zu organisieren.


    krieg eh nur 1 monat plakette, is egal.
    gäbe auch wohl ZWEI punkte und 40.-


    frag mich nur, ob ich durch "direkten weg zur werkstatt/prüfung" nicht schlicht und ergreifend hinfahrn DARF.


    Anmeldungsfahrt mit noch nicht vorhandenen Kennzeichen is ja auch erlaubt (oder WAR das mal?)

  • Zitat

    Original von taunitreiber
    Anmeldungsfahrt mit noch nicht vorhandenen Kennzeichen is ja auch erlaubt (oder WAR das mal?)


    bin mir ziemlich sicher das nicht, fänd ich sehr skurril und passt ja absolut nicht zu deutschlands bürokratie ;) .

  • Zitat

    Original von Cavalera


    bin mir ziemlich sicher das nicht, fänd ich sehr skurril und passt ja absolut nicht zu deutschlands bürokratie ;) .


    doch, in der vergangenheit gings definitiv. doppelkarte besorgen und ab dafür. tüv musste man in diesem fall natürlich haben, sonst hätte man ja nich anmelden können... nach einer abmeldung darf/durfte man auch noch nach hause fahren.


    diese "skurrile" un-bürokratie wird leider immer mehr abgeschafft.


    beim abgeschleppt-werden muss/musste? der im hinteren fahrzeug sitzende ja auch keinen führerschein haben, und noch nichtmal 18 sein...

  • Wenn Du eh nur noch einen Monat kriegen würdest dann würd ich eben noch einen warten. Die können Dir ja dann nicht null Monate TÜV geben. Bezüglich der Fahrt zum TÜV würd ich mal die grünen befragen.
    Fahren mit noch nicht angemeldetem Fahrzeug ist nur während des Anmeldevorgangs mit Genehmigung der Zulassungsstelle erlaubt.
    Fahren mit abgemeldetem Fahrzeug am Abmeldetag bis 24.00 Uhr ist erlaubt, auch ohne Plaketten da das Fahrzeug für den Tag noch voll versteuert und versichert ist. Abmeldebescheinigung mitführen!

  • wenn man mehr als 24 monate drüber ist, gibt es immer GENAU EINEN MONAT ;(


    hatte auch gehofft, mit den zwei jahren wieder in den turnus zu kommen, aber is nich.


    TÜV und co wissen schon, wie sie sich ihre einnahmen sichern...

  • Es sollte alles auf der Abmeldebescheinigung stehen, was man darf und was nicht.


    Alle Fahrten die im Zusammenhang mit der An- Um- und Abmeldung stehen darf man mit entsiegelten Kennzeichen machen. Auch TÜV und ASU, natürlich auf direktem Weg. Doppelkarte mitführen!


    Jedenfalls hier im Rhein-Erftkreis NRW.

  • Zitat

    Original von Sascha | Member #11
    Alle Fahrten die im Zusammenhang mit der An- Um- und Abmeldung stehen darf man mit entsiegelten Kennzeichen machen. Auch TÜV und ASU, natürlich auf direktem Weg. Doppelkarte mitführen!


    so ist das, man sollte das letzte kennzeichen dran lassen, nie ohne fahren! und bei der versicherung muß man sich erkundigen, ob die doppelkarte den versicherungsschutz bei übergabe oder ab zulassung bietet.
    so kann man mit alten kennzeichen und doppelkarte zum tüv und zur zulassungsstelle fahren.


    Grüße Seb

  • Ich kann mich da nur anschließen. Karre abmelden. Und dann mit neuer Doppelkarte und alten Schildern direkt zum Tüv. Macht zwei Jahre TÜV und anschließend darfst Du damit auch noch zur Zulassungsstelle fahren. Wenn sich die Schilder nicht ändern, natürlich. Ist definitiv so, habe ich neulich erst mit einem Auto gemacht.
    jj

  • Zitat

    Original von taunitreiber
    wenn man mehr als 24 monate drüber ist, gibt es immer GENAU EINEN MONAT ;(


    hatte auch gehofft, mit den zwei jahren wieder in den turnus zu kommen, aber is nich


    Hallo!
    Bist Du Dir da sicher?
    Ich würde mal mit denen reden und mir einen festen Termin geben lassen., damit Du wenn Du angehalten werden solltest nachweisen kannst, daß Du auf dem Weg zu TÜv bist.
    Dann würde ich mir überlegen, ob es nicht günstiger ist den Tüv doppelt zu machen statt abmelden, anmelden und die ewige Warterei bei der Zulassungstelle.
    Wie gesagt ich würde mal mit den Beamten reden, was die vorschlagen.
    Gruß Kalli.#

  • was mir erzählt wurde und woran ich mich halte. betrifft meinen c-rekord. tüv jetzt seit 2 jahren abgelaufen. immer angemeldet gewesen. nie dazu gekommen endlich mit der kiste anzufangen.


    ich muss die kiste abmelden. dann mit überführungsdoppelkarte nen 5 tages-KZ besorgen. damit zum tüv. ne normale untersuchung. dann hoffentlich die plakette und damit dann neu anmelden.


    viel rennerei und kosten, aber gleichzeitig den termindruck im nacken, den ich brauche. nach 1,5 jahren ohne anmeldung droht mir sonst ne vollabnahme. also muss ich jetzt endlich mal ran.


    denn mit einem überfälligen tüv darfste nicht fahren. kann gut gehen, muss es aber nicht. und die tüv-schergen können dich theoretisch anschwärzen wenn du so bei denen auf den hof donnerst. ausser der tüv ist erst 2 monate oder so überfällig. da gibts doch so ne frist meine ich.


    was anderes ist, wenn du nen mängelbericht hast und du must zur wiederuntersuchung. damit im handschuhfach darfst du vorstellig werden. aber auch nur innerhalb der frist, die auf dem bericht steht.


    das mit dem zurückdatiern stimmt. allerdings würde mich interessieren, was die machen, wenn ich im september dahin fahre. dann ist der tüv 3 jahre abgelaufen. deshalb nur 1 jahr neutüv?

  • Zitat

    Original von m e v i d o
    was mir erzählt wurde und woran ich mich halte. betrifft meinen c-rekord. tüv jetzt seit 2 jahren abgelaufen. immer angemeldet gewesen. nie dazu gekommen endlich mit der kiste anzufangen.
    .......
    ...
    allerdings würde mich interessieren, was die machen, wenn ich im september dahin fahre. dann ist der tüv 3 jahre abgelaufen. deshalb nur 1 jahr neutüv?


    njet, wenn mehr als 24 monate überfällig => 1 monat plakette.


    wenn man nur lang genug überzieht, "spart" man also doch wieder was...


    sonst müsst man ja bei zb 36 monaten über erstmal 1 untersuchung völlig für nüsse machen und würde bei der zweiten dann 1 jahr kriegen. DAS ham se sich dann wohl doch nicht getraut, die zurückdatiererei so weit zu treiben...


    IM ÜBRIGEN:
    hab die jungs in grün angerufen, die meinten sogar ich könnte fahren... ist aber irgendwie ermessenssache (glaubwürdigkeit von wegen "direkter weg zur prüfung" und "ansonsten nie gefahren in den letzten 2 jahren" )


    ab- und wieder anmelden mach ich nich, scheiss stundenlange rumsitzerei aufm amt wenn man pech hat, und gebühren kost das auch...


    hab jetzt n kumpel animiert, das teil in seinen lieferwagen zu packen, der glücklicherweise grad mal leer war. jetzt kommt das mopped in ne werkstatt, wo der prüfer hinkommt.


    zahl ich 2 abnahmen und gut ists.
    40 euro und zwei punkte will ich dann doch lieber nich für sowas riskieren (wobei ich bestimmt eh nich angehalten worden wäre, aber wie schrieb einer?)


    der teufel ist ein eichhörnchen...

  • Ich würde nicht mit der Karre dahinfahren:


    Kosten tut es 15 Eur nach 2 Monaten, 25Eur nach 4 und 40Eur/2Pkt nach 8 Monaten, wenn Dich die Grünen anhalten :(

  • ich machs ja auch nich, obwohl ich von ZWEI VERSCHIEDENEN männern in grün quasi "grünes licht" bekommen habe...


    da ich noch 2 andere angemeldete, geTÜVte und "fettere" mopeds habe, und das besagte (eigentlich auch mängelfreie) in den letzten 4 jahren nur rund 200km gelaufen ist, hätte ich zwar im falle eines falles eine ganz gute "diskussionsbasis" gehabt, aber:


    ich will ihnen einfach nicht die chance geben, mich zu schröpfen.


    leider hab ich zu der sachlage nirgendwo was "schwarz auf weiss" finden können.

  • Bin auch manchmal fast ein Jahr überfallig (mein Bus auch bestimmt schon wieder 6 Monate ) was nicht heissen soll das die Fahrzeuge verkehrsunsicher sind, bin wirklich vorsichtig mit meinen Autos, hat noch nie wirklich Ärger gegeben !!!
    Bin dann immer auf dem Land zum Werkstatttüv gefahren, die datiren´s halt zurück (gibt schlimmeres, will mit dem Überfällig ja auch nicht´s sparen) :O :O :O


    Ski und Rodel gut und ansonsten noch nen schönen Abend


    Christoph

  • tach auch,


    bei meinem motorrad war der tüv auch 2,5 jahre
    abgelaufen .. logisch bin ich hingefahren, und hab 2 Jahre bekommen, das alles ist angeblich ermessenssache des prüfers ... er prüft das ding ja nicht nur kurz für 2 monate sondern immer für 2 jahre ...


    grüße

  • der ermessensspielraum ist hier die große frage 8o
    bei uns in der gegend haben sich die tüver so geeinigt, daß man immer mindestens 13 monate bekommt, die einen legen es so aus, daß man mit 2 jahren drüber 13 monate plakette bekommt die anderen geben einem zwei jahre 8) , ich hab schon erlebt das es nach 5 jahren drüber bis monat des ablaufs gab aber halt keine zwei jahre oder, daß nach über zwei jahren "ohne" es generell zwei jahre gab ?(
    das ganze zurückdatieren is ja eh, wenn man es mal mit verstand betrachtet ;(;(;(
    einfach bei dem tüv zu dem du willst vorher anfragen!!!



    ansonsten sind fahrten zur zulassungsstelle definitv erlaubt, wenn man das vorherige kennz (egal wie alt) dranmalt und ne doka hat