Anhängerkupplung Transit

  • Moin moin!


    Im Zuge meiner Dauerbaustelle überlege ich, ob ich dem Dicken nicht doch ne Anhängerkupplung spendiere.


    Jetzt hab ich irgendwo mal aufgeschnappt, dass die AHK vom MK3 auch auf meinen MK1 passen würde. Darf man dem Glauben schenken? Würde meine Suche natürlich enorm erleichtern. Gibt's da Unterschiede zu den verschiedenen Radständen? Vermutlich, oder?


    Grüße!

  • ja passt mit kleinen änderungen,

    ein loch muss neu gebohrt bzw. geweitet werden

    hat der onkel b auch mal dokumentiert im restobericht von dem grünen mk2


    kupplung ist bis 2T zugelassen, krirgt man für unter 100 Eumel in neu

  • Ja sehr geil! Habt ihr nen Plan von wie das sich verhält wenn ich so eine in neu kauf? Gibt's da ne Eintragungspflicht? Weil bei meinen anderen Karren hatte ich immer welche aus der Bauzeit vom Wagen. Da war das nicht nötig.


    Ansonsten würd ich mir eine vom MK3 besorgen.

  • Was ist das denn für ein Quatsch?

    Kupplungen waren immer eintragungspflichtig, egal aus welchem Baujahr.

    Erst mit den EG-Typgenehmigungen hat sich das geändert.

    In Deinem Fall würde eine Typengenehmigung aber auch nichts bringen wenn sie Dein Fahrzeug nicht beinhaltet.


    Tatsächlich ist es so das seit einigen Jahren nicht mehr so nach der Eintragung der Anhängerkupplung geguckt wird, aber im Fall der Fälle hast Du dann halt ein Problem.

  • Okay.... Also vor 10 Jahren hab ich an meinen Audi 80 B2 von 86 ne AHK dran gemacht und bei der HU hat der Prüfer gemeint, dass er die nicht eintragen muss und ich auch kein Kontrolllämpchen im Cockpit bräuchte. Bin so seit dem immer bei meinen Karren vorgegangen. Aber wie du sagst, im Fall der Fälle ist das dann wohl nicht so wirklich der Burner.

  • Teilweise ist es auch so, dass bei eingetragener Kupplung, welche aber (zB bei einer Resto) abmontiert wurde, diese wieder ausgetragen werden muß!

  • Teilweise ist es auch so, dass bei eingetragener Kupplung, welche aber (zB bei einer Resto) abmontiert wurde, diese wieder ausgetragen werden muß!

    Ws am Fahrzeug dran ist, muss auch funktionieren. Auch wenn es laut StVZO nicht erforderlich ist.

    (Mich haben sie mal den Halter der abben Nebelschlussleuchte vom Granada abbauen lassen)


    Ist es nicht vorhanden, aber eingetragen, wird es halt ausgetragen.

    Nur Bereifung mit zugehörigen Fellschen ist ja immer optional eingetragen und zumindest im Standard nicht betroffen. Ob das auch für Sondergrössen gilt, weiß ich nicht.


    Vieles mag rechtlich anders geregelt sein, als manche Prüfer es handhaben.

  • dranschrauben, benutzen, fragt heute kein schwein mehr nach.

    warum sollte man sich das leben schwer machen?

  • na eben, und wenn du ne neue vom mk3 (gabs damals um 60-80eur mit e-satz in der bucht,für ne gebrauchte mk1 oder mk2 ohne papiere wurden so 2-300 aufgerufen) dran baust, hat die ja ein bauteilprüfzeichen dran.

    wie dulle sagt, die mk3 hat ein loch mehr und eins war glaube ich bisschen versetzt. auf jeden fall haste du das in 30min an der bordsteinkante eingebaut. easy

  • H ist in dem Fall ausnahmsweise mal kein Thema, weil er es in dem Zustand sowieso nicht bekommt. War auch nicht die Absicht vorerst.


    Dann werd ich mich mal umsehen was ich an MK3 so auftreiben kann. Brennt ja nicht. War nur ne Idee, da ich im Moment endlich mal wieder die Zeit gefunden hab mich um den Dicken zu kümmern.

  • Bei bertelshofer.com oder kupplung.de bekommst Du die für MK1/2 (ist die gleiche) und die für den MK3 in neu. Hab' nicht gewußt, bzw. ist mir das gar nicht in den Sinn gekommen, daß die vom MK3 auch passen könnte. Habe deshalb das Modell vom MK2 bestellt, der Anbau geht wirklich schnell, ein Loch in den Längsträger muß aber tatsächlich gebohrt werden.