Gurtpflicht ?

  • wenn unter 12 UND unter 1.5m dann existiert Gurtpflicht, heisst Du darfst nur eines Deiner Kinder auf den Beifahrersitz setzen, die anderen dürfen dann nicht ohne Gurte auf die Rückbank.

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  • war so vom mir auch gedacht, bis 12 etc ist Gurtpflicht


    Hilft nur nachrüsten, von nem mk3 oder so, die Löcher etc sind alle im Knudsen zumindest bei meinem 71er waren die drin

  • Falsch, Kinder unter 12 und unter 150cm müssen in einen Kindersitz/Sitzerhöhung für das ein Rückhaltesystem im Fahrzeug existiert. Kinder ab 3 Jahren sollen ja generell nach hinten, es sei denn es existieren hinten keine Gurte. Will sagen existiert kein Rückhaltesystem für den Kindersitz darf man auch keine Kinder mitnehmen.
    Das mit den Beckengurten ist Müll denn fast alle Kindersitze sind auf 3-Punkt gebaut worden.

    Einmal editiert, zuletzt von ford17m ()

  • Falsch, Kinder unter 12 und unter 150cm müssen in einen Kindersitz/Sitzerhöhung für das ein Rückhaltesystem im Fahrzeug existiert.

    Das nennt man doch Kindersitzpflicht, oder etwa nicht?


    Edit!
    Ach jetzt check ich was Du meinst: Wenn keine Gurte da, dürfen Kinder überhaupt nicht mitfahren, weil man ja keine Kindersitze befestigen kann.
    Ist das wirklich so? Dann dürften z.B. im Mercedes Adenauer Kinder überhaupt nicht mitfahren...solche Autos haben ja weder Gurtbefestigungspunkte noch Gurte....

    Einmal editiert, zuletzt von taunusrainer ()

  • Genau, die Kindersitze machen ja nur Sinn wenn sie am 3 Punkt Gurt befestigt werden, denn sonst könnte man die Kinder , wie wir früher, einfach auf die Rückbank des bspw VW Käfers verfrachten. Sitzerhöhungen dienen nur dazu das Kind so zu positionieren dass es vom Gurt nicht erdrosselt wird, werden aber nicht separat befestigt, das werden nur Kindersitze. Dieses ganze Prozedere fällt erst ab 12 Jahren bzw 150cm flach...