Sachen gibt's...
wir hatten uns vor einer Weile ein neues Wintertöff zugelegt. Es war eilig, weil das aktuelle Vehikel im Dezember die Grätsche gemacht hatte, also nahmen wir ein ansonsten vernünftiges Fahrzeug, das allerdings ein (ordnungsgemäß eingetragenes) Sportfahrwerk verbaut hatte . Mitten im Dezember ist die Auswahl an preislich akzeptablen Winterkarren ja auch nicht so sonderlich groß.
Das Sportfahrwerk lag uns nicht wirklich, und als die Stoßdämpfer den Geist aufgaben, haben wir gleich komplett auf Serienfahrwerk rückgerüstet.
Letzte Woche nun zur HU, alles soweit ok - aber das Fahrwerk muss ausgetragen werden, sagt die Dekra. Hä? Wie bitte? Ist doch nur auf Serienzustand zurückgerüstet? Ja doch, das wäre so.
Bin also gestern zum TÜV und hab gefragt - ja, das ist tatsächlich so. Wenn man fest eingebaute Teile des Fahrzeugs auf Serienzustand zurückrüstet, muss das begutachtet und im Schein vermerkt werden. Also eben Fahrwerk, Motor, Getriebe usw. Räder/Felgen zählen nicht dazu, denn die sind in dem Sinne nicht "fest eingebaut". Hier im Südwesten darf auch nur der TÜV "austragen", die anderen nicht. Kostet zwischen 50 und 90 EUR. :evil:
Wusste ich echt nicht. Und falls es weitere Ahnungslose wie mich hier gibt - zur Info mein o.g. Erlebnis!
LG Bonnie