Das wird wohl !

  • Keine Rechtsschutz nötig. Gegner muss alles zahlen. Erst seine Versicherung dann wenn breit später er. Aber das ist nicht das Problem des geschädigten. Anwalt vor Werkstatt vor allem.Oder was bildet sich der zwergstaat ein?

    Einmal editiert, zuletzt von Nick ()

  • Bei Haftpflichtschäden im Ausland werden oft die Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung nicht übernommen deshalb hol dir erstmal eine kostenlose Rechtsberatung deiner Versicherung.
    Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird es nach dem Schadensbild vermutlich eh werden.
    Deshalb hoher Wiederbeschaffungswert mit hoffentlich niedrigem Restwert.

  • Gibt dann die eigene Versicherung nicht was bei?
    ich würde das ganze Land verklagen. Man is doch hier ausreichend versichert. Ich hätte aber auch sofort schleudertrauma Impotenz und Burnout. Und darauf klagen.

  • Anwalt ist bei sowas wichtig.Der sagt dir welche ansprüche du hast (Ersatzwagen /Kostenausfall /Schmerzensgeld /gesonderte Aufwandsentschädigungen etc.) - den kannste losschicken wenn der Schaden von der gegenversicherung als zu gering eingeschätzt wird und im Streitfall stehste nicht alleine vor dem Kaddi.Ohne Anwalt stehste komplett alleine da und hast nur Stress, und wer kennt schon seine eigenen Rechte insbesondere wenn sich der Unfall auch noch im Ausland abgespielt hat ? Die gegnerische versicherung sieht ja das du es Privat durchziehen willst, und wird dich abziehen bis dir die Tränen kömmen.


    Ich hätte aber auch sofort schleudertrauma Impotenz und Burnout. Und darauf klagen.


    Auch dafür braucht man einen Anwalt :)

  • Anwalt ist auch das wichtigste. Ich würde mich dennoch absichern bevor ich Schritte unternehme auf deren Kosten ich evtl. hängenbleibe.
    Das Problem ist hier der Rechtsstand des Unfallortes. Innerhalb Deutschlands kein Problem mit Anwalt und Gutachterkosten.

  • Du hast auf jedenfall schon einen Haufen Teile zusammen.


    Motorhaube von Emme,
    den vorderen Zeil von ner tc3 Karosse bis hinter Rahmenbogen von Dulle,
    ne 1.Serien Vorderachse von Grillwagen,
    die Lampe vom Nick,
    den Grill von mir
    und ein Blinkerglas von TC1972



    Der muss wieder gemacht werden!

  • Naja....ne Rechtschutz steigt mittlerweile wohl eher 3 Monate nach Vertragsabschluss bei Schäden ein. Das dürfte nix mehr nutzen da jetzt noch was zu unternehmen.
    Aber bevor Du dich von der gegnerischen Versicherung abziehen lässt, investiere lieber paar Euro in einen Anwalt. Im Normalfall kostet ein Brief vom Anwalt ca. 150€.
    Ich denke nicht das du da 15 Briefe bezahlen musst!

  • Man muss nicht immer vom Worst-Case Szenario ausgehen - bei uns hatte die vorhandene Rechtsschutzversicherung quasi nichts zu tun.
    Meine Lehren damals aus dem Crash:
    Mehr als den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zahlt meiner Erfahrung nach keine normale Versicherung.
    (Das wäre eine spezielle Oldtimer-Versicherung explizit auf Wiederherstellung , die setzt - so wurde mir gesagt - eine dokumentierte vorhergegangene Restaurierung voraus).
    Aufgrund des einfachen Aufbaus vom Taunus werden die Kosten überschaubar sein, im Vergleich zu einem Neuwagen.


  • Quelle: http://verkehrsunfall-ausland.…burg-schadensregulierung/

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Scheiße! Das tut mir richtig leid! Kühlergrill und Blinker könnte ich dir schicken. Habe auch noch nen 2Türer Schlachter (ohne Flügel und Haube) aber evtl. könntest du da was vom Vorderwagen gebrauchen!

  • Servuz zusammen,
    man schön zu lesen das es dir wenigstens gut geht...hoffe das der kund wieder wird für dich. Das du den all die Jahre erhalten hast zeigt wirklich das der dir was bedeutet hat.
    Das tut mir grad auch wirklich weh mit anzusehen :(

  • rechter Kotflügel

  • Naja....ne Rechtschutz steigt mittlerweile wohl eher 3 Monate nach Vertragsabschluss bei Schäden ein


    Ist natürlich Übel wenn das jetzt so ist. Wundern würds mich nicht wenn die da ein Riegel vorgeschoben haben.