H Aberkennung, geht das ?

  • Ich glaube ein guter Weg, ne Aberkennung zu vermeiden, ist nicht 3-4-5 Monate den TÜV zu überziehen und dann ne Karre mit Mängeln vorzuführen.
    Erste Regel um in Grauzonen (rattige Karren mit H, Import-Export, Gras dealen) zu überleben war schon immer, nicht aufzufallen und niemandem nen Grund zu geben, näher hin zu schauen. Der TÜVer kriegt für die HU dieselbe Kohle unabhängig davon, wie kacke der Job ist. Wenn er also ein einigermaßen sauberes, vielleicht sogar frisch gewaschenes Auto ohne Mängel durchwinken kann, hat er keinen Grund sich zu fragen, ob die gespachtelte und nicht überlackierte Endspitze jetzt ne H-Aberkennung wert ist oder nicht. Wenn der TÜV aber drei Monate drüber ist und er beim ersten Blick den ersten Mangel sieht...

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  • Das denk Ich auch und bin diesmal warscheinlich überpünktlich .

  • Zum Thema Lackierung: TÜV Gronau 2013, 76er Lancia Beta Coupe mit kariertem Dach -> Vollabnahme (wegen Import) ohne Mängel, H allein wegen zweifarbigem Dach absolut nicht machbar. Musste ich dann beim KÜS machen. Deswegen habe ich im Endeffekt doppelt Gebühren bezahlt (bei TÜVs in der Umgebung hätte ich noch min. eine Woche auf einen Termin zur Vollabnahme warten müssen).


    Aberkennung vom H-Kennzeichen habe ich noch nie gehört, aber wer weiß auf was für spinnerte Ideen so manch einer kommt...

  • Das Dach war vermutlich nicht kleinkariert genug. Und ausserdem hätte man das 1976 so nicht lackieren können, weil das Schachspiel damals noch nicht erfunden war.
    Ich lese aber daß das schon 2013 war. Entsprechend ist es einfach einer dieser undankbaren Einzelfälle die es immer schon gegeben hat.
    Die Anerkennung vom H war auch früher schon Thema. Aber das hat der Prüfer dann im Vorgespräch als mögliches Ergebnis der Hauptuntersuchung in Aussicht gestellt, wenn er keinen Bock auf meine Karre hatte. Manngeht dann getrennter Wege. Er zurück ins Büro hinter seine warme Kaffeetasse und ich zu einer anderen Prüfstelle / -organisation.


    Gehört aber alles nicht zur aktuellen Thematik.

  • Ich klopfen Grad dreimal auf Holz, das das bei uns in der Zone immernoch Sachen sind, die sich mit nem Kasten Bier regeln lassen. 2mparty

  • Auf jeden Fall. Klappt auch immer noch ohne Bier, sondern mit Sachverstand der Prüfer hier.

  • Ich klopfen Grad dreimal auf Holz, das das bei uns in der Zone immernoch Sachen sind, die sich mit nem Kasten Bier regeln lassen.

    Quatsch, bis das bei euch da ankommt, ist das alles schon wieder aufgeweicht und überhaupt keine rede mehr von - Prost 2mparty


    Niemand kann irgendeine "verschlechterung" irgendeines Zustandes von vor 2 Jahren Feststellen/nachvollziehen und schon gar nicht belegen.Wenn man wirklich nach 2 Jahren den selben Prüfer erwischen sollte ,wird der sich nach dieser Zeit und nach hunderten geprüften Wagen wohl kaum an genau deiner Karre erinnern wie der mal vor Jahren ausgesehen hat - wo seine Probleme waren , und ob sich da irgendwas verschlechter haben soll. :S Schon beeindruckend wie Irre sich die deutschen alle machen - nix offizielles - aber es darf ja mal spekuliert werden. Gibs sogar schon son neumodisches Wort aus dem umliegenden Ländern über uns.. na wer kommt drauf.. ? :D

  • Mein Sachverstand ist seit 10Jahren der gleiche. Der erkennt meine Mühlen am Klang. Aber das ist schon okay. Dorf ist was das angeht halt immernoch am entspanntesten. Er hat ja auch nichts davon, keine Plakette zu kleben.

  • Geht ja....
    Die Polizei hat ein Gutachten machen lassen und die Zulassungsstelle darauf hin den Status Oldtimer aberkannt.
    Er hatte auch keine Möglichkeit bekommen den dazu nötigen Zustand herzustellen.
    Ging aber um technische Änderungen.
    Sprich alles von vorn.....


    Und auch scheiß egal was der TÜV DEKRA küs oder wer auch immer einträgt oder abnimmt wenn die Ordnungsmacht damit nicht einverstanden ist gibt's im Idealfall nen Mängelschein oder gleich nen Transport zum Gutachten. Und das bezahlt man dann gut wenn es gerechtfertigt ist.

  • Niemand kann irgendeine "verschlechterung" irgendeines Zustandes von vor 2 Jahren Feststellen/nachvollziehen und schon gar nicht belegen.Wenn man wirklich nach 2 Jahren den selben Prüfer erwischen sollte ,wird der sich nach dieser Zeit und nach hunderten geprüften Wagen wohl kaum an genau deiner Karre erinnern wie der mal vor Jahren ausgesehen hat - wo seine Probleme waren , und ob sich da irgendwas verschlechter haben soll.

    als ich vor 3 Jahren mit dem knudsen bei gtü war fragte der Prüfer ob er Fotos für eine 'Datenbank, sie sich im Aufbau fände' schießen darf. nach der frage was für eine Datenbank das sei erklärte er dass man in Zukunft anhand dieser Datenbank die Zustände der Oldtimer nachverfolgen könnte.
    Das hatte ich jedoch nur dieses eine Mal und auch nur an dieser Prüfstelle erlebt.. nichtmal beim Granada als ich ihn eingedeutscht hab. hab ich damals im forum gepostet, weil es mir spanisch vorkam..
    Aber der Grundstein zur Nachverfolgung sollte wohl damals gelegt werden.

  • Ja Fotos kenne ich auch jedoch nur beim TÜV.....und bei normaler Eintragung wurde dieses gemacht...
    Aussage des Prüfingenieur...
    Zum Festhalten des Umbauzustand am Tag der Abnahme. Gerichtsfest.....

  • Ja, bei Eintragungen werden seit einiger Zeit Bilder gemacht um den Zustand bei Eintragung festzuhalten.
    Wurde beim lila Kombiwagen auch so gemacht als ich die Räder hab eintragen lassen.


    Zum einen können die damit beweisen, wie das ganze zum Zeitpunkt der Eintragung ausgesehen hat und zum anderen kann der Prüfer damit auch nachweisen das z.B. die Radabdeckung ausreichend gegeben war.


    Hat aber nichts mit der Sache der Aberkennung des H zu tun.
    Das geht, auch ohne irgendwelche vorher-Fotos.
    Der Zustand des Wagens muß auch nicht mit dem von vor zwei Jahren verglichen werden.
    Es geht einfach darum ob der Wagen den aktuellen Vorschriften entspricht (tut er meistens) bzw. der vorgegebenen Auslegung durch die Prüforganisation (und das wird eben immer strenger).


    Das ganze fing ja an, als der Gesetzestext, eigentlich zu unseren Gunsten, geändert wurde.
    Die vorgegebene Mindestzustandsnote 3 wurde durch "guten, erhaltenswerten, Allgemeinzustand" ersetzt.


    Eigentlich könnte der Prüfer also ein Auge zudrücken, solange das Fahrzeug vom Gesamtzustand her erhaltenswert wirkt.
    Seitens der Prüforganisationen wurde das ganze aber so ausgelegt das der Wagen jetzt der Zustandsnote 2 entsprechen muß, weil Gut in Schulnoten ja 2 bedeutet.
    Die Prüfer wurden also intern angehalten, sich am Zustand 2 zu orientieren.
    Und ich kann ja auch jeden Prüfer verstehen, der seinen Job, sein Einkommen, seine Existenz, nicht aufs Spiel setzen will, damit irgenwer, mit dem er nichts weiter zu tun hat, eine ranzige alte Karre auf H fährt.


    Was mich als Kunden daran ärgert ist einfach, das man dem Ingenieur seinen Sachverstand abspricht und mir als Kunden ja auch keine Möglichkeit mehr gibt, mein vermeintliches Recht durchzusetzen.
    Ich habe als Ansprechpartner ja nur den Mann vor Ort.