In der Oldtimermarkt stand irgendwas drin das Käufe/Verkäufe über dem 2-fachen Wert (nach oben oder halt auch nach unten)
Sittenwidrig wären lt. Gerichtsurteil Stuttgart bla bla bla ....
Herr Jawolf wir brauchen diesen Artikel bitte hier rein . Danke .
Da kannst dir deins raus denken/ziehen.
Darfst nicht zu teuer oder zu billig verkaufen . In Frankreich z.B. fällt das bei der Préfecture auf .