Knudsen mit 2000km

  • In der Oldtimermarkt stand irgendwas drin das Käufe/Verkäufe über dem 2-fachen Wert (nach oben oder halt auch nach unten)
    Sittenwidrig wären lt. Gerichtsurteil Stuttgart bla bla bla ....


    Herr Jawolf wir brauchen diesen Artikel bitte hier rein . Danke .


    Da kannst dir deins raus denken/ziehen.


    Darfst nicht zu teuer oder zu billig verkaufen . In Frankreich z.B. fällt das bei der Préfecture auf .

  • jeder zahlt doch das was es einem persönlich wert ist.


    es hat doch jeder eine andere Vorstellung von Preisen, Zustand, Fahrzeugen ect


    Jeder einzelne muß doch mit seinem Fahrzeug zufrieden sein


    und wenn mir jemand halt ein paar Taler mehr geben möchte


    Dann ist das halt so


    wenn mir jemand 8000 sagt dann müßte ich auch überlegen :D

  • Hallo zusammen, ihr habt doch bestimmt auch die letzte Ausgabe der Oldtimer Markt iergendwo liegen. Einfach mal nachlesen.
    Grüße, Manfred

  • Der Artikel würde mich auch mal interessieren. Oldtimermarkt ist eine Zeitschrift, oder? Ich lese nur Kinderbücher :laugh:


    Und zum Topic: Hätte der mit seinen 2000km (nach erfolgter Erstzulassung) 40 Jahre lang in der Ausstellungshalle rumgestanden, wäre der Preis sicher gerechtfertigt und es würde ihn auch bestimmt jemand kaufen. Nachdem hier von außen komplett lackiert und von innen komplett konserviert wurde, wer will denn da noch etwas über den Zustand sagen können? Böse Zungen flüstern, es seien schon andere frisch lackierte Schrotthaufen als "rostfrei" über den Ladentisch gegangen... :paranoid:

  • standschäden können halt genauso viel Kosten erzeugen wie total verschlissene Technik. Daher find ich das auch deutlich zu teuer. Auch wenn's selten ist. Dann lieber ne stock-karre die wenigstens nicht als versuchsobjekt gedient hat. My 2 cents 2ct

  • So, hier der Artikel aus der Oldtimer Markt aus 8/2017, Seite 8, Anlasser.


    Zitat:
    "Sittenwidrige Oldie-Deals"
    Wird ein Oldteimer für mehr als das Doppelte oder weniger als die Hälfte seines objektiven Werts verkauft, gilt das Geschäft als Sittenwidrig und damit nichtig. Und zwar selbst dann, wenn der Kaufpreis vom Benachteiligten festgelegt wurde. Zu dieser Auffassung gelangte das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil vom 8. März dieses Jahres (OLG Stuttgart, Az.3 U 30/16) und folgte damit einer Rechtsauffassung,
    die beim Verkauf von Immobilien und wertvollen beweglichen Sachen seit langem üblich ist.


    Auslöser für das Urteil war die Klage eines Investors, der 2008 für 350.000 Euro ein Veritas-Coupe gekauft hatte. Mit dem Argument der Sittenwidrigkeit zog er fünf Jahre später vor das Landesgericht Ulm und forderte die Rückabwicklung des Vertrages, nachdem zwei Gutachter und ein gerichtlich bestellter Sachverständiger dem Veritas einen Wert von lediglich 100.000 bis 150.000 Euro attestiert hatten.
    Zitat ende.


    Der Artikel geht noch weiter, ich wollte nur mal das Urteil und seine Grundlage darstellen,
    Ob es sich lohnt bei z.B.einem Taunus der dann eventuell für 23.000 Euro verkauft wird, der aber vielleicht "nur" 10.000 Euro bei Note 1- Wert ist,(Note 1 wäre so gut wie oder besser als neu) 3 Gutachter und ein Gericht zu bestellen sei dahingestellt.
    Grüsse,
    Manfred

  • Das "Gutachten" wurde 5 Jahre nach Vertragsabschluss erstellt. Wie will man denn einen Marktwert aus der Vergangenheit bestimmen?
    Wenn man denn überhaupt von einem Marktwert sprechen kann.
    Bei solch relativ seltenen Autos (Veritas-Coupe) kann man doch eher von einem ideelen Wert sprechen.


    Ich finde die ganze Diskussion um den Knudsen-Preis dämlich.


    Lasst uns lieber... :uglybeer:

  • Wenn ich das richtig verstehe, geht es ja in dem Urteil nicht darum jemanden einen Preis zu diktieren oder darauf zu pochen, ich will den Wagen kaufen und Du musst ihn mir für einen realistischen Preis verkaufen.
    Sondern wenn sich herausstellt, das der Preis mehr als doppelt so hoch oder zu niedrig war, man auf "Rückabwicklung" hoffen kann.
    D.h. wenn die Karre zu teuer eingekauft wurde und man sie nicht mehr will, geht sie halt zurück oder auch andersherum, wenn die Karre zu günstig abgegeben wurde kann man sie sich wieder zurückholen.
    Oder sehe ich das falsch?
    Grüsse,
    Manfred

  • ...wurde das Urteil inzwischen wieder geändert und der Vertrag in der Folge (bisher) nicht rückabgewickelt. Nichtsdesto trotz erzeugt aber die im Gerichtsurteil vorgebrachten Argumente ein gerütteltes Mass an Unsicherheit.


    Alles andere hätte mich auch sehr gewundert.


    u.a. hier nachzulesen

  • Schade, ich hatte gerade geplant, mir zukünftig gezielt überteuerte Angebote zu suchen (von denen das Netz voll ist), die Karren zu kaufen, ein halbes Jahr lang ausgiebig Probe zu fahren und dann auf obigem Urteil basierend mein Rückgaberecht einzuklagen :paranoid:

  • Gibt es hier öfters solche Karren. Die wurden zum Zusammenstecken und Auseinanderbauen gebraucht. Will hier keine Sau weil die nie zugelassen waren und deshalb die Steuer nicht entrichtet wurde. Ich glaube schon das der nur 2000 km gefahren ist, aber nur Gott weiss wie oft der schon komplett auseinander war

    Genau so. Bei uns stand 15 Jahre ein 7er BMW auf der Vermessbühne , sowie ein 2er Golf zum aus- und wieder zusammenbauen für uns Instandsetzer rum. Möchte gar nicht wissen wieviele tausende Berufsanfänger da rumgemurkst dran haben.Obwohl bei ner Nuss man vielleicht gar nicht soviel kaputt machen könnte.. Ich find Ihn geil weil er Weiss ist .