Schattenparker

  • *vielstimmiger rhythmischer Sprechchor mit Füßestampfen*:
    An-WALT! An-WALT! An-WALT! An-WALT!

  • Moin Andreas,


    geile Story !


    Dem würde ich auch an's Schienbein treten wollen S_M


    War das jetzt ein Privatgelände auf dem gegen Entgelt geparkt werden soll?


    Da wird wohl bloss "Heulen und Zähnklappern" sein :thumbdown:


    siehe:

    Zitat

    Dürfen Betreiber von privaten Parkplätzen Knöllchen verteilen?


    Besitzer von privaten Parkflächen dürfen selbst bestimmen, wer wie lange sein Auto abstellen darf. Das gilt für Firmen ebenso wie für Supermärkte, Arztpraxen oder Restaurants. Es steht ihnen auch frei, eigene Parkplatzordnungen zu erlassen und beispielsweise Parkscheiben vorzuschreiben. Wer seinen Wagen auf einem so beschilderten Kundenparkplatz abstellt, akzeptiert die Parkplatzordnung und geht damit automatisch einen Nutzungsvertrag ein.


    Die Einhaltung der Regeln wird nicht von der Polizei kontrolliert, sondern oft von privaten Überwachungsdiensten. Diese dürfen zwar keine Verwarnungsgelder kassieren, dafür aber Vertragsstrafen erheben. Und die sind oft teurer als normale "Knöllchen". "Ob deren Höhe angemessen ist, kommt auf den Einzelfall an", so die Arag Rechtsschutzversicherung. Gegen Strafen zwischen 15 und 40 Euro, wie sie vielerorts üblich sind, dürfte rechtlich aber wenig einzuwenden sein.

    Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/We…latz-article12533021.html


    und:

    Zitat

    [...]
    Privatrechtlicher Vertrag


    Grundsätzlich darf jede Privatperson oder Gesellschaft einen Parkplatz betreiben und dafür Gebühren verlangen. Auch darf für die Erlangung der Gebühren ein Parkscheinautomat aufgestellt werden. Eine vertragliche Beziehung zwischen Nutzer und Betreiber kommt durch Akzeptieren der Parkplatzordnung zustande. Weil die Parkplatzordnung an der Einfahrt steht, geschieht dies regelmäßig durch das Einfahren in den Parkplatz. Die Bestimmungen der Parkplatzordnung sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Prinzipiell gilt für den Parkplatz nur diese Parkplatzordnung, nicht etwa der Bußgeldkatalog oder das Ordnungswidrigkeitsgesetz.
    [...]

    Quelle: http://www.flvbw.de/fahrschulp…er-anwalt-eintreiben.html


    Gruß
    Jürgen

    6 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • auf dem schild steht eindeutig dass dieser parkplatz "frei" ist und nicht "besetzt"
    oder muss man im parkhaus auch nichts bezahlen wenn das als "frei" markiert ist...

  • Einenb Rechtsverdreher fragen, ob man da was machen kann, kostet nix. Wenn der sagt, klar! Dann los. Wenn der sagt nö, dann halt nich. Wo ist das Problem? Fehlt es an Rechtsverdrehern? Soll ich einen besorgen? Du hast eh was gut. PN?

  • Wenn das Ganze durch geht immer schön div. Kleinstbeträge überweisen bis die Summe um einen Cent überschritten ist - der Cent wird dann natürlich zurück verlangt um maximalen Verwaltungsaufwand zu verursachen... so treibt es zumindest der Kollege mit der GEZ und hat wohl seinen Spaß dran

  • Abgesehen davon scheint steffen ein ziemliches arschloch zu sein oder er hat viel schlechte erfahrung gemacht.
    einfach da nich mehr hinfahren.

  • Also geh ich jetzt mit so einem leichten Siegesgefühl ins Nest und Träum vom Sieg über den Wegelagerer.

  • Da war hier in Berlin mal was in der Lokalpresse, als die ganzen Supermärkte mit dem Verpachten ihrer Parkplätze an solche Wegelagerer angefangen haben.


    So weit ich mich erinnere, muss auf die Parkplatzordnung direkt an der Einfahrt hingewiesen werden, in ausreichender Größe.


    Das "frei" nicht als "Gegenteil von Besetzt" sondern als "Gegenteil von kostet was" zu interpretieren ist nun auch widersinnig, weil anders gelernt im Kontext von Parkflächen - ABER es müsste meiner Ansicht nach ein Verweis auf Parkordnung und Preisliste neben der Einfahrt stehen, sonst bewegen die Betreiber sich auf dünnem Eis. Privatgrund oder nicht: Irgendwo nen Parkscheinautomaten hinstellen und nirgendwo ein "Parken nur mit Parkschein"-Schild aufhängen wird nicht reichen, um nen privatrechtlichen Vertrag inkl. Vertragsstrafen zu begründen.


    Und wie die Amis sagen: IANAL: I am not a lawyer. Bin kein Anwalt, das oben ist ne Erinnerung an nen Zeitungsartikel über n Urteil.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr_Grip ()

  • 1) Abgesehen davon scheint steffen ein ziemliches arschloch zu sein 2) oder er hat viel schlechte erfahrung gemacht.
    3) einfach da nich mehr hinfahren.

    1) ja
    2) schlechte Erfahrung!? Rechnung Nr. 018/2017 > 18 x 30 € für nix
    3) doch: 1x noch - mit'm F150 oder so - der "Parkscheinautomat" sollte dann nach einem "misslungenen Rangiermanöver" Geschichte sein :se:
    4) ein Schild: "ab sofort: kostenlos" hinter das "Frei" pappen


    5) Gedankenstütze: nach Wegfahrt an 'ner ruhigen Stelle wieder die richtigen Kennzeichen am F150 anspaxen 8):uwe:


    Keine Rechtsberatung. Keine Anleitung zu Straftat(en). Rein fiktiv. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage. :hexweg:

    2 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Wenn es ein Privates Gelände ist würde es mich interessieren ob er wohl Steuern für die Einnahmen abführt. vielleicht kannst du ja mal beim hiesigen Finanzamt freundlich nachfragen. Die werden dir wohl keine Antwort geben aber wenn das Schild später weg ist weißt du Bescheid




    Mir fällt gerade ein wenn du keine Post von dem Spacken bekommst wird er wohl auch nicht berechtigt sein eine Halteermittlung zu beantragen. Was auch heißt das er sich mit dem Lappen den Arsch abwischen kann.

  • Witzige Geschichte... aber du hast ja selber schon die Entscheidung getroffen:
    Das dir unmissverständlich gesetzte Zahlungsziel (nach spätestens 10 Tagen) hast du ja ohnehin unbeachtet verstreichen lassen. Damit ist das weitere unvermeidliche Verfahren ja bereits von Inkasso-Steffen eingeleitet worden...


    Dieses weitere Verfahren wird wohl darin bestehen, dass er sich ärgert, dass du nicht auf seinen Wisch reingefallen bist.


    Also - im Ergebnis: Alles richtig gemacht!

  • so ein strafzettel hinter dem scheibenwischer kann ja auch mal wegwehen oder geklaut werden, eine ordentliche zustellung ist das auf jeden fall nicht. also kann der gute mann ja auch nicht verlangen, dass man bezahlt, dafür muss er dir schon einen brief zukommen lassen.


    oder hat er dir den wisch direkt in die hand gedrückt?


    vll. einfach mal unverbindlich einen anwalt fragen oder aussitzen und auf einen brief warten, bezahlen würde ich aber erst einmal auf keinen fall. aber jetzt schon einen riesen aufriss betreiben wären mir meine nerven zu schade.


    ich tippe der gute man macht das immer so, klitzekleines schild auf dem die parkgebühren stehen und dann hoffen, dass die leute um stress aus dem weg zu gehen einfach bezahlen.


    wenn es allerdings zu erkennen war dass man bezahlen soll und es nur auf grund der leere des parkplatzes nicht getan hat sollte man die kohle überweisen und nicht damit irgendwelche gerichte beschäftigen. :uglybeer:

  • Vorsaison, kein Schwein da außer ich und der unsichtbare Strafzettelverteiler.

    [...]


    wenn es allerdings zu erkennen war dass man bezahlen soll und es nur auf grund der leere des parkplatzes nicht getan hat sollte man die kohle überweisen und nicht damit irgendwelche gerichte beschäftigen. :uglybeer:

    Word!


    Ferien. 30er Zone vor Schule. Kein Schwein da ausser der Gulf-Knudsen und der unsichtbare Blitzer.
    Mit 60 geblitzt. Argument: es war nachts in den Ferien und keine Mutti's mit SUV's da die ihre Blagen zur Schule bringen.
    Geht auch nicht.

  • Um`s abschliessend zu erwähnen...
    Kostenloser Anwalt wäre da. Geld für Strafzettel ist auch da. Da man die Sache verschieden bewerten kann hab ich eben die Überweisung getätigt. Nicht weil ich mich schuldig fühle, sondern weil es mir wie euch genauso ergeht dass die liebe Arbeit mir den Tag versaut. Ich hab genügend zu tun und möchte mir nicht wertvolle Minuten abzwacken um etwas einzuklagen wo keiner weis wie es ausgeht und das es am Ende nur mein Nervenkostüm über Gebühr beansprucht. Geh ich doch lieber ne Runde mit den Hunden raus. Das entspannt.


    Danke aber allen für ihre Wortmeldungen und die interssanten Standpunkte.
    :winke: