Ich brauche mal euren Rat

  • Habe vor etwa vier Monaten meinen Daily Driver via Internetinserat verkauft. Der Käufer wohnt auch in Duisburg, kam mit dem Fahrrad, hat das Auto bezahlt, mitgenommen und direkt umgemeldet. So weit, so gut.
    Sein Mountainbike hat er bei mir stehen lassen, wollte es in den nächsten Tagen abholen. Ist nicht passiert. In den nächsten Wochen habe ich ihn zwei Mal via SMS daran erinnert und er gelobte, es abzuholen. Ist nicht passiert. Bevor ich in Urlaub gefahren bin, habe ich ihn noch einmal via SMS gebeten, das Ding abzuholen, da es in der Garage des Nachbarn steht, und der seinen Platz vielleicht auch braucht. Keine Reaktion.
    Nun, nach meinem Urlaub, nochmal per Whatsapp Frist gesetzt. Die Nachricht hat er gelesen, jedoch nicht reagiert.
    Ich frage mich nun, in wie weit ich für das Fahrrad verantwortlich bin. Ich kriege es nicht in mein Auto, um es ihm vorbeizubringen. Habe ich eigentlich auch keine Lust zu. Kann ich das Ding einfach an den nächsten Zaun stellen oder dem Kaufhaus der Diakonie spenden? Das Teil ist m. E. sicher nicht wertlos, es kann hier also nicht um eine elegante Entsorgung gehen. Selber habe ich keine Verwendung für ein Mountainbike.
    Ich bin mir einfach nicht sicher, ob ich hier noch Verantwortung übernehmen muss bzw. ob ich in irgendeiner Weise juristisch haftbar bin.


    Ideen eurerseits?

  • kontaktier doch die Polizei, sag denen das du wegen der nichtabholung nun bedenken hast das es sich um diebesgut handelt.

  • ich würde höchstens noch versuchen anzurufen, um mir den gang zur Polizei zu ersparen. Ansonsten wie Micha sagt.
    Ich glaube auch nicht dass du dafür irgendwie haftbar bist.

  • Ich würde den Gaul irgendwo hinstellen wo er nicht geklaut werden kann und nicht stört. Denn in einem Land wo alle Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen damit es weniger Brandopfer/ Schäden und gleichzeitig 127000 Menschen jedes Jahr an Nikotin sterben ist alles möglich. Drohe dem Vogel an das du zu den Cops gehst, wie der Micha sagt. Wenn der Gaul geklaut ist wird er den abholen, ist er nicht geklaut wird er kein Bock auf die Grünen haben.
    Gruß Stefan

  • Haste nich noch irgendein altes Spiralschloss? Am besten son billiges mit Zahlencode. Dann vor der Tür an die Laterne geschlossen, Foto davon zusammen mit Kombination per Whatsapp rübertackern. Nie wieder drüber nachdenken.

  • mein juristisches Grundwissen sagt mir:
    Wenn du ihm eine Frist gesetzt hast mit möglichen Konsequenzen und man davon ausgehen kann, dass er die Frist zur Kenntnis genommen hat,
    dann hast du eigentlich nichts zu befürchten.

  • Warum darf da bloß nicht die Ordnungsmacht eingeschaltet werden? Ich meine, ja, Blockwartgehabe finde ich auch unter aller Sau. Aber das trifft hier echt nicht zu.
    Ist hier noch niemandem was abhanden gekommen und er hat sich gefreut, wenn es wieder auftaucht?
    Wenn das sich Velo tatsächlich im Eigentum des Fahrzeugkäufers befindet, wird man ihn daran erinnern, seinen Scheiß aufzuräumen. Und wenn es so ist, wie man aufgrund der Umstände vermuten möchte, freut sich vielleicht der rechtmäsige Eigentümer.

  • Schreib ihm doch einfach, dass Du die Angelegenheit heute der Polizei zur Anzeige gebracht hast. Mal sehen, ob er dann reagiert.

  • wenn mir einer n Fahrrad schenkt Verkauf ichs. Du hast im Leben keine Aufbewahrungspflicht. Ich hols ab und feuertonne.

  • Danke für eure kreativen Ideen.
    Als wenn der Typ hier mitlesen würde, rief er am Sonntagabend an und meinte, er wolle doch mal endlich sein Fahrrad abholen. Wir also den nächsten Abend ausgemacht. Ihr ahnt, wie es weiterging...
    Ich habe mich jetzt für die Variante von bennorz entschieden. Alles andere ist mir zu viel Geraffel.