Freigabe von Ford für Ford Granada Mk1 2,8i - Datenblatt genügt nicht

  • Consul: genau die hat auch Ford bzw. Herr Brems vorliegen, kann damit aber nichts anfangen und bezweifelt sogar deren Rechtmäßigkeit, wenn der damit als unbedenklich bescheinigte Umbau eines 2,0 V6 auf 2,8i ein V6 war, der von vor Juni 1976 stammte.


    Herr Brems beruft sich darauf, daß jede ABE neue Unternummern hat, die hier auf den Unterlagen (Auszüge aus der ABE), die ich vom TÜV habe, nicht bezeichnet sind. Also mein 2,3er wäre ABE 8081/1 Nachtrag 2 oder so ähnlich und der 2,8i taucht in der ABE 8081/1 Nachtrag 4 auf, das wäre dann eine andere ABE. Meiner bräuchte eine ABE 8081/1 Nachtrag 4.


    Man stelle sich vor, im Zuge der Retrowelle wird für den Mondeo ab sofort ein Plattenspieler angeboten, der eine neue ABE bedingt, weil dafür Änderungen am Fahrwerk notwendig sind wie z.B. ein aktives Fahrwerk, damit die Nadel nicht springt. Ich dürfte diesen Plattenspieler nicht nachrüsten, denn die neue ABE kriegt eine neue Unternummer. So einfach ist das.

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  • was ein Spinner der Brems.
    Hier wurden etliche Erstseriengranadas mit 2,8i ausgerüstet und eingetragen.
    Dazu brauchst du die Luftpumpe aus Köln nicht, hatte ich glaub auch schon an anderer Stelle gesagt.

  • Ford reitet darauf herum, daß die ABE für meinen Granada von Dezember 1975 noch nicht den 2,8i (Motorcode PRA) enthält, daher kann nichts bescheinigt werden. Wäre der Wagen von Juni 1976, dann wäre in der ABE zum Wagen der 2,8i schon dringewesen und man hätte den Umbau als unbedenklich bescheinigen können. Ich brauch nicht in technische Details zu gehen, wir alle wissen, daß sich die Wagen nur formaljuristisch unterscheiden und nicht technisch bzw. die technischen Unterschiede ja beschrieben sind. Aber bei Ford geht es eben nur streng nach dem Papier

    Hallo, ich hatte mal ein ähnliches Problem, um einen Escort RS 2000 mit einem Minikat in eine andere schadstoffklasse zu bekommen, der Minikat war ab Ende Bj sowieso zuzlässig und mein Escort hate Bj ca 2 Monate vorher.
    Der Tüv-Prüfer hat eigenständig nachgeforscht, ob die Motoren und alles was zur Schadstoffreduzierung zugehörig ist baugleich ist und nach einem positiven Ergebniss den Minikat und die Schadstoffreduzierung eingetragen. Erfolg war eine günstigere Steuereinstufung, die Freigabe vom Werk hätte ich dafür nie bekommen.
    Sollte dem Tüv-Menschen doch möglich sein beizubringen, das die Fahrzeuge baugleich sind und der Motor mit allem anderen auch.
    Grüsse,
    Manfred

  • Dem schließe Ich mich an .


    Ruf mal hin an und sag denen du hättest doch einen 76 Granada . Bzw. unter anderem Namen und Tel. und frag fürn 76 Granada .
    Dann wirst du dich über eine nächste dumme Absage erfreuen .


    Kauf da nen neuen Mondeo und Ihr werdet über kurze Zeit Freunde sein . (das ist jetzt nicht auf deine "Granada wie ein neuer Mercedes haben wollen" Macke bezogen und nicht böse gemeint )

  • Ich werde mir nie einen neuen Ford kaufen! Ford ist ein Saftladen!


    Und den Vornamen des guten Herrn werde ich hier sicher nicht posten, am Ende habe ich noch eine Klage am Hals wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

  • soll er dir einfach den nachtrag schicken, dann kann der österreichische amtsschimmel die abe-nummern vergleichen

  • Die Auszüge aus den ABEs habe ich ja vom deutschen TÜV, da steht alles unmißverständlich drin.


    Ich zitiere:


    "Nachtragsgutachten zur ABE Nr. 8081/1 [...]


    Ausführungen ... A, B, C, D, E, F (2,3l V6, 108PS), G, H ...


    Den vorstehenden Ausführungen wird eine weitere hinzugefügt: Ausf. J mit Antriebsmaschine 150PS, Typ PRA. Sie entspricht der Ausf. H bis auf die in diesem Gutachten aufgeführten Punkte. [...]"


    Der Rest beschreibt die Änderungen, eigentlich ganz einfach.

  • und das reicht denen nicht?
    kannst du die maschine nicht vom deutschen tüv abnehmen lassen und dann wird sie in österreich typisiert? früher ging das doch mal.

  • Die Deutschen bestehen doch auch auf einer Freigabe von Ford, sonst lägen mir ja nicht zwei solcher Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor. Aber natürlich ginge das im Fall des Falles mit der Abnahme in Deutschland, denn mein Bruder wohnt noch immer an der elterlichen Adresse, da könnte man schon was machen.

  • naja, ich seh schon. Ich muß das Pferd offenbar von der anderen Seite aufzäumen (siehe Thread zu der Nuß mit dem BOB drin). Ich sollte erst den Motor einbauen lassen und dann damit zum TÜV fahren. Der kann dann gerne nochmal die ABE rauskramen und feststellen, daß das ja tatsächlich geht. Also kurz gesagt viel blauäugiger an die Sache rangehen, einfach machen ...

  • Der Mafijoosi hat in seinem Consul, für den es nicht mal mehr Papiere gab, auch den 2.0 V6 eingetragen bekommen.
    Der Prüfer hat sich die ABE's vom 1,7er und dem 2,0 gezogen und dann geguckt ob die technischen Unterschiede (Achs- und Getriebeübersetzung, Bremsendimension) angepasst wurden.
    Da der Joosi noch das alte Diff vom 1,7er drin hatte gabs kurzzeitig Probleme, bis wir das WHB vom MK3 vorgelegt haben, in dem das Diff vom 1,7er als Wunschoption in Verbindung mit dem 2,0 zu haben war.


    Es sollte also prinzipiell kein Problem sein den 2,8er einzutragen, einen willigen Prüfer vorausgesetzt.
    Da Du ein A4LD einbauen willst würde ich das Diff vom 2,3er drin lassen.
    Zur Abnahme könnte man ja das Blechfähnchen mit der eingestanzten ÜS tauschen.

  • Genau so stellte ich mir Motoreintragungen früher schon immer vor. Ich werde mal meinen Bruder anspitzen, ob der nicht mal beim TÜV fragen kann, ob ein eingebauter 2,8i in seinem neu von mir erworbenen Granada abgenommen werden kann. Der besitzt die nötige Bauernschläue, um das durchzubringen. Das Diff ist erstmal meine kleinste Sorge.

  • Ich hab gerade nochmal mit meinem neuen Nachbarn geplaudert, der eine Autowerkstatt betreibt. Er hat nach seiner Aussage gute Kontakte zur Landesprüfstelle Oberösterreich und will mal nachbohren, ob man bei Vorliegen aller technischen Daten bis hin zu den Abgaswerten in Form der ABE die Typisierung nicht doch ganz einfach wie auch in Deutschland als Einzelabnahme macht und dabei das Vorhandensein der notwendigen Trümmer am Wagen mit der ABE vergleicht. Ich bin gespannt! Mein nutzloser Bruder sonnt sich derweilen in Ägypten am Strand, da ist mal nix zu erwarten.

  • So, Neuigkeiten wegen der Typisierung hier in Ösiland. Mein lieber Nachbar, der Kfz-Meister mit eigener Werkstatt hat mit seinem Kontakt bei der Landesprüfstelle in Oberösterreich geplaudert und angeblich wäre die Eintragung des Motors kein Problem. So ganz verstanden habe ich es nicht, aber zusammengefaßt ist das wohl ungefähr so: "Wieviel PS sollen da rein?" - "150" - "Und wieviele sind jetzt drin?" - "108" - "Hahahahahaha! Deswegen machen wir doch keinen Aufriß!"


    Ich hab mit ihm vorhin per Handy geplaudert und er war noch unterwegs. Da muß ich glaub ich am Abend nochmal rüberschauen und mir das genauer erklären lassen. An sich ist mir das aber sehr sympathisch, denn so isses doch. Wieviel PS sollen da rein? 150? Hahahahaha! Süß!


    LG
    Julia