Bißchen OT...,gibts hier nen Profi für ebay-Themen...?

  • Moin...!
    Klar hab ich gegooglet,aber vielleicht bekomme ich hier ein paar richtig gute Hinweise...! Kurz,ich habe gestern, basierend auf dem Vertipper eines gewerblichen Verkäufers,einen recht wertvollen Wohnwagen für 6,99.- Euro per Sofortkauf geschossen. Wenige Minuten nach dem Kauf kam d Info,daß der Verkäufer den Kauf storniert/abgebrochen habe. Ich schrieb ihm, daß ich das nicht akzeptiere,und auf meinen rechtsgültigen Kauf bestehe,notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
    Seine Antwort war,er wünsche mir viel Spaß dabei. Der besagte Wowa wurde gleich danach zum regulären Preis von 6990.- wieder eingestellt.
    Lt Google gibt es jeweils zu etwa 50% Gerichtsurteile,in denen Käufer und Verkäufer ihr "Recht" bekommen.


    Hab in den letzten Jahren nicht wirklich viel Glück gehabt,ggf gäbe mir das d Chance,mal alte Rechnungen zu begleichen usw, sprich,ich möchte entweder den besagten Wowa zu meinem Preis,oder eine Entschädigung.


    Gibts Erfahrungswerte oder Tips zur anwaltlichen Vertretung...? :bye:


    Danke Euch!! :worship:

  • Und Du bist Dir

    und Du bist Dir sicher, dass das der Weg wäre um aus "nicht Glück" raus zu kommen?

  • Wenn es als Vertipper erkennbar ist/ war,
    wirst Du keine Chance haben- und das ist auch gut so.
    Bei einer Auktion sähe es schon anders aus,
    wenn zB. der Porsche "nur" 10000 statt üblicherweise 30000
    gebracht hat und der Verkäufer den nicht rausrücken mag.

  • Less dir mal die eBay AGB durch ....


    Macht zwar kaum einer . Im Übrigen wer schon mal was angeboten hat weis wie oft man aufgefordert wir alles zu überprüfen ...


    Ich würde mal herzlichen Glückwunsch zum günstigen Wowa sagen .


    Tippfehler . Pech .


    Der Preis war dann halt offiziell 6,99 € .


  • Gibts Erfahrungswerte oder Tips zur anwaltlichen Vertretung...? :bye:

    aus Erfahrung in Richtung Anwalt kann ich dir nur empfehlen, einen ebensolchen aufzusuchen, der sich den "Fall" wenigsten ein paar Minuten von dir schildern lässt, ohne dich dafür gleich zur Kasse zu bitten.
    Wenn du mit anwaltlicher Hilfe vor´s Zivilgericht ziehst und verlierst, will der Anwalt trotzdem bezahlt werden. Bezahlt das deine Rechtschutzversicherung, falls du eine hast? Auch hier würde ich mich vorher lieber erkundigen.

  • ich find es ehrlich gesagt ziemlich assozial hier wirklich sich für 6,99 nen Wohnwagen im Wert 6990,- zu erstreiten, egal ob rechtens oder nicht. Der Mann kann nichts dafür das dein Leben bisher vielleicht nicht das beste war.
    Und uns hier in diesen doch karmatechnisch nicht sehr vorteilhaften Fall mit reinziehen zu wollen finde ich auch recht fragwürdig.
    7000,- Verlust plus eventuelle Anwaltskosten können schnell je nach wirtschaftlichen Lage der Firma über bestand oder nicht bestand der selben entscheiden. Und da hängen auch Existenzen drann, an deiner gier nicht...


    Sorry das ich so deutlich sage, aber jeden Tag kann man sich über die Ich-bezogenheit der heutigen Gesellschaft aufregen, und dein Thema ist ein Paradebeispiel....


    Werd nichts mehr weiter dazu sagen...

  • Ganz einfach: Verttag ist nichtig wegen Irrtums. Alles andere ist Stammtischblabla.


    ich find es ehrlich gesagt ziemlich assozial hier wirklich sich für 6,99 nen Wohnwagen im Wert 6990,- zu erstreiten, egal ob rechtens oder nicht.

    Im Übrigen wer schon mal was angeboten hat weis wie oft man aufgefordert wir alles zu überprüfen ...


    Ich würde mal herzlichen Glückwunsch zum günstigen Wowa sagen .


    Das der Streetracer sich eher auf die Verkäuferseite schlägt verstehe ich.
    Und auch Bens Haltung kann ich nachvollziehen.


    Tatsächlich ist es aber so wie Freddy es geschrieben hat.
    Man wird mehrfach aufgefordert seine Angaben zu prüfen.
    Und es steht auch überall das damit ein gültiger Vertrag zustande kommt.


    Es ist also das gute Recht des Threaderstellers hier auf Vertragserfüllung zu bestehen.
    Wie es sich moralisch verhält ist eine andere Sache.
    Und ob im Zweifelsfall ein Richter diesem Argument folgt auch.
    Unwahrscheinlich ist es aber nicht.

  • Frag mal den Ebay-Käuferschutz. Die haben auch ne Hotline. Hab ich letztens auch mal angerufen. Waren recht nett und fachkompetent am Telefon.

  • zu versuchen dem verkäufer für seine blödheit ein wenig geld aus der tasche zu ziehen finde ich recht legitim.
    gewerbliche fahrzeugverkäufer sind doch nie vollkommene ehrenmänner, die wollen ja von irgendwas leben :dc:

  • Das verspricht Interessant zu werden .


    Deutscher Standort. Englischer Wohnwagen . Englische Firma Händler
    Deutsche Tel. + E-mailadresse .


    Ich unterstelle ja jetzt nicht wirklich was ... Aber wer es hier jetzt nicht Gesellschaftlich und Sozial gut meint .


    Na ja .


    Sehr dubios.

  • aha. Zurück in die Zukunft !? > neu TÜV bis 05.2018



    Zahlungen:
    Barzahlung bei Abholung


    Widerrufsbelehrung:
    Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
    Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.


    Na ist doch prima.


    scorpio92: abholen. Freuen. Nimm' paar nette Kumpelz zum Abholen mit (ehemalige Fallschirmspringer/jäger aus osteuropäischen Ländern)



    coyo

  • Probiers aus.
    Ein freiwilliger Zug vors Gericht ist immer ein bisschen wie Glücksspiel.
    Wenn das vorher immer so klar wäre, gäbe es keinen Richter.


    Der Anwalt gewinnt jedenfalls immer.

    Einmal editiert, zuletzt von Oliver (_A_) ()

  • Der Preis ist um den Faktor 1000 verkehrt.


    Es liegt offensichtlich ein Irrtum vor.


    Du wirst den Wagen nicht zu dem Preis bekommen, und das ist in meinen Augen auch gut so.


    Stell Dir mal vor, der macht beim Einstellen denselben Fehler für sein gesamtes Sortiment. :irre:

  • Karma technisch wär das auch nicht gut.


    Und nur weil ein Gesetz oder Richtlinien sagen es sei richtig muss es noch nicht richtig sein.


    Wobei die Menschheit m.E. ohnehin auf einem absteigend Ast in Richtung Verderben ist.