Nutzungsänderung für die Halle?

  • Moin zusammen!


    Hat sich damit schon mal jemand auseinander setzen müssen? Ich kenne das Thema, da ich beruflich jeden Tag damit zu tun habe. Im privaten Bereich habe ich aber bisher noch nie darüber nachgedacht. Bisher.


    Problem:


    Es soll zu zweit ein Halle gemietet werden. Person 1 will die Halle als Hobbywerkstatt nutzen, wie hier auch viele. Person 2 hat Gewerbe und will die Halle für eben jenes nutzen. Gewerbe-Nutzen: Autofolierung, Smartrepair, kleinere Serviceleistungen. Das sind feste Begrifflichkeiten, die das Gewerbeamt vergibt.


    Zur Halle: Lage in einem Gewerbegebiet, Komplex besteht aus vier zusammenhängenden Hallen.


    So weit, so gut. man ist sich einig, der Vertrag kommt zur Ansicht und es findet sich folgender Punkt:


    "Art der bisherigen Nutzung: Reifenhandel mit Services und Lager. Die Kosten für die notwendige Nutzungsänderung werden vom Mieter übernommen."


    Nanu? Natürlich, wir sind in einem Gewerbegebiet und hier gibt es genehmigte Nuzungen, auf alle Objekte. An diese muss man sich auch halten oder sie eben ändern lassen. Und das kostet. Beim Amt bis 1600,-, von den Baukosten, für evtl. kommende Auflagen ganz abgesehen.


    Also Anruf beim Vermieter. Kurzer Infarkt und man ist sich im Grunde einig, dass man kein Fass beim Amt aufmachen will, da die Auflagen den Tod für das gesamte Objekt bedeuten kann. Mein Beruf dreht sich um Brandschutz und eben jener Faktor wäre der sichere Todesstoß.
    Was also tun? Nach kurzer Zeit kommt ein Anruf. Architektin des Vermieters. Nicht gewerblich, sondern Privat mieten, dann weckt man keine schlafenden Hunde. Aha.


    Mal abgesehen davon, dass es für Person 2 (Gewerbe) enorme Nachteile hätte (keine Werbung, kein offizieller Standort, nichts zum Absetzen, usw), haben wir noch immer die Bindung an die genehmigte Nutzung. Mal ganz davon abgesehen, dass ich mir gar nicht sicher bin, ob man gewerbliche Räume überhaupt privat vermieten darf.


    Wir könnten jetzt einfach anmieten und da rumtüdeln, in der Hoffnung, dass wir nie Besuch vom Amt bekommen. Aber WENN dieser Besuch auf der Matte steht, ist Schluss mit lustig. Da gibt es keinerlei Absicherung. Dazu kommt, dass dieses Gewerbeobjekt sehr günstig liegt, in einem gewissen Fokus ist und auch beim Amt nicht unbekannt ist, denn für eine der vier Hallen gab es bereits eine Nutzungsänderung. Unbemerkt macht man da vermutlich gar nichts.


    Ich weiß, das ist ein heißes Eisen, denn dass ist überall so. Frage nun:


    Was ist mit euch? Hier haben sicher nicht alle ihre Hallen auf privatem Grund gemietet. Und jeder, der Gewerberäume gemietet hat, hat eigentlich das gleiche Problem. Wie geht ihr damit um? Doof tun und hoffen, dass niemals jemand kommt?


    Ich bin da gerade etwas ratlos, wie man da eine Lösung finden kann, die für alle eine gewisse Sicherheit bringt.

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  • ich sehe da keine Nutzungsänderung, bleibt doch KFZ Gewerbe.


    Es gibt für bestimmte Gewerbegebiete Vorschriften welche Gewerbearten dort angesiedelt werden dürfen. Deshalb gibt es so Einkaufsgewerbegebiete, Produktionsgewerbegebiete, Mischgebiete.
    Bei deiner Konstellation würde ich mir keine Gedanken machen und schon gar keine Nutzungsänderung beantragen. Weder ändert isch die Branche noch die Nutzungsart, wenn gewerblich gemietet wird. Ich würde gewerblich mieten und privat untervermieten ;-)

  • Das habe ich am Anfang auch gedacht. Dazu haben wir einen Anwalt befragt.


    Eine der vier Hallen hat als Nutzung KFZ-Werkstatt eingetragen. Sie behält die Genehmigung nur, weil Bestandsschutz herrscht. Würde man jetzt für diese Halle eine entsprechende Nutzung beantragen, bekäme man keine Genehmigung mehr.


    Alle anderen Hallen des Komplexes sind ausschließlich mit dem Schlüssel "Reifenhandel mit Services und Lager" genehmigt. Das haben wir uns entschlüsseln lassen. Bedeutung: Reines Lager, für Reifen und Zubehör. Das Wort Services ist hier rein auf Reifen bezogen und ist begrenzt auf Tätigkeiten, wie auswuchten, Ventile erneuern, Druck prüfen, etc. NICHTS darüber hinaus.


    Es sind keine anderen Tätigkeiten in diesen Hallen erlaubt. KFZ - Tätigkeiten sind völlig anders eingeordnet. Das beginnt damit dass für eine Nutzung als Werkstatt ein Sozialraum und ein WC zwingend vorgeschrieben ist - für ein Lager jedoch nicht. Wir bekommen zwar beides neu gebaut, damit ist uns aber nicht geholfen. Denn der echte Knackpunkt ist eine andere Forderung: Sobald eine Nutzung als KFZ oder sonstige Werkstatt angedacht ist, geht man von Brandlasten in nicht haushaltsüblichen Mengen aus. Dazu kommen brandgefährdende Arbeiten. Und dafür gibt es die klare Auflage, dass Brandschutzwände gefordert sind, um anliegende Gebäudeteile zu schützen. Und das war es dann für das Objekt. Das kann nämlich kein Mensch bezahlen.


    Offizell kann man dass in diesen Hallen niemals machen, ohne richtig zu investieren.

  • Das Problem der Nutzungsänderung kenne ich au ch. Allerdings vom Gewerbe in Wohnraum. Wir mussten mehrere Brandschutzauflagen erfüllen , die sich in den letzten 50 Jahren geändert haben. Kostet viel Geld. Also wenn man darüber nachdenkt, vorher genau durchrechnen lassen. Ich denke auch das die Kosten für eine Nutzungsänderung , und den daraus resultierenden Umbaumassnahmen, in astronomische Höhe geht. Anderes Beispiel aus der Umgebung. Umzug einer Firma in ein anderes Firmengebäude aufgrund gestiegendem Platzbedarf. Verzögerung dessen, von einem Jahr wegen dem Brandschutz. O Ton Geschäftsführer: Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir die Finger davon gelassen und neu gebaut.

  • Ich habe auch so eine blöde Situation. Und zwar muss ich meine Halle mit mir selber teilen! :|
    Habe für meinen gewerblichen Lagerraum die Halle gemietet. Aber aufgrund der Größe mache ich viele private Schraubereien an meinen Fahrzeugen darin. Außerdem stehen da auch dauerhaft Fahrzeuge von mir privat darin geparkt. Wie setze ich also die Halle gewerblich ab? Sie wird ja schließlich zur Hälfte von mir privat genutzt.
    Dann kommt noch erschwerend hinzu das die Halle als Landwirtschaftliche Nutzung gemeldet ist. Naja, wie man so oft sagt, schlafende Hunde weckt man nicht.....

  • Ich darf hier mal auflösen, wie wir die Situation geglättet haben.


    Nach einem Gespräch mit der hauseigenen Architektin hat sich herausgestellt, dass die Grundlage des Problems schlicht auf einer falschen Information basierte. Die lautete ja ursprünglich so:


    Halle 1: Genehmigung für KFZ Serviceleistungen
    Halle 2: Genehmigung für Reifenhandel und Lager
    Halle 3: Nur Lager


    Das ist aber falsch. Es wurde eine Nutzung für den gesamten Komplex erteilt, dabei nicht in einzelne Hallen unterteilt. Dadurch hat sich unser Problem quasi in Luft aufgelöst. Es gibt für den Komplex die Genehmigung für KFZ Serviceleistungen, Reifenhandel und Lager. In welcher Halle was davon stattfindet, ist dabei egal. Genehmigt sind ebenfalls 2 Hebebühnen, sofern man dafür vorgeschriebene 6 Stellplätze vorweisen kann (je 3 pro Bühne und warum weiß kein Mensch), was wir locker können. Ich will eh nur eine, die andere kann von mir aus ein Nebenmieter in eine der anderen Hallen aufstellen. Sozialraum und Toiletten haben wir ebenfalls.


    Fazit: wir dürfen alles, was wir vorhaben, dort auch tun. Es gibt einen Punkt, der darüber hinausgeht. Dafür werden wir aber keine schlafenden Hunde wecken und haben, wie man so schön sagt "eine gemeinsame Sprachregelung gefunden".


    Alles gut. Und interessant, sich auch mal im privaten damit rumgeschlagen zu haben.

  • Na dann herzlichen Glückwunsch zur neuen Schrauberhalle. Solange ihr euch gut versteht und die Miete bezahlbar ist hört sich das nach einem richtigen Gücksgriff an. Na dann auf gutes Schrauben ! Prost