kzk "vor ort"

  • kann ich an einer anderen zulassungsstelle kzk holen?


    also ich schaue mir ein auto an und entschiede mich zum kauf...dann gehe ich direkt
    zur örtlichen zulassungsstelle, hole mir schilder und fahre die bude heim?

  • Nur wenn das DEIN Zulassungsbereich ist.
    Sonst nicht- das is ja das bekloppte.
    Und wenn du Pech hast, wollen die bei dir zu Hause
    auch noch entsprechende Papiere für den Hobel.


    mo-do

  • was ne kacke...scheint als wolle man mit allen mitteln den gebrauchtwagenhandel unterbinden...


    internet sagt in etwa das was hier auch durchkommt, geht nicht!


    aber scheinbar kann man kzk jetzt wohl auch online bestellen

  • was ne kacke...scheint als wolle man mit allen mitteln den gebrauchtwagenhandel unterbinden...


    internet sagt in etwa das was hier auch durchkommt, geht nicht!


    aber scheinbar kann man kzk jetzt wohl auch online bestellen


    geht, kost über 100 Tacken, kam bei mir auch schon mal nicht an und ein Tag der 5 Tage geht durch Zustellung flöten

  • Du kannst vor Ort Kzkz holen, und sofern das Fahrzeug gültigen TÜV hat auch damit überführen.
    Ohne TÜV wird nur die Fahrt zur Prüfstelle innerhalb des Bezirks (und ggf. angrenzende Bezirke, hängt von der Zulassungsstelle ab) genehmigt, das steht dann auch so im Schein.
    Bei nicht bestandener HU darf das Fahrzeug ebenfalls in eine Werkstatt im Bezirk gebracht werden.
    Erst mit bestandener HU ist eine unbeschränkte Überführung gestattet.

  • Was passiert wenn ich die HU Regelung ignoriere ?
    Verlust der Versicherung ??? Oder muss ich lediglich mit einer Geldstrafe rechnen.

  • Anneliese ergänzt :
    Als ich damals mit dem Autofahren angefangen habe war es üblich seine alte Karre mit Rest-TÜV zu verkaufen weil es so für den Käufer immer einfacher war.
    Ich hoffe das sich dieser Trend durch die neuen Regelungen wieder durchsetzt.
    Oder aber das die Leute die Karren zur Überführung wenigstens angemeldet lassen.

  • Was passiert wenn ich die HU Regelung ignoriere ?
    Verlust der Versicherung ??? Oder muss ich lediglich mit einer Geldstrafe rechnen.


    Der Versicherung ist das eigentich egal.
    Es wird aber von der Zulassungsstelle im Schein vermerkt.
    Wirst Du damit kontrolliert, was ja aufgrund der neuen Regelungen sehr wahrscheinlich ist, oder aber es passiert etwas dann gilt Dein Fahrzeug als nicht zugelassen.
    Denn die Zulassung beschränkt sich halt auf den angegebenen Nutzungsbereich.
    Und somit verfällt dann auch Dein Versicherungsschutz.
    Was fahren ohne Zulassung für Konsequenzen hat kannst Du ja googeln.

  • also, hier in ef bekommt man kzk nur wenn man auch seinen wohnsitz hier hat.
    kann sein das andere zulassungsstellen das anders handhaben...


    ich hole sie also hier und nehme sie mit

  • ich frag' mich nach den neuen Vorgaben zum Kzk ernsthaft, wie ich meinen Bock nach der Fertigstellung denn mal auf der Straße ausprobieren soll, bevor ich ihn dem TÜV präsentieren darf?


    Immer so tun, als ob ich gerade auf dem Weg zum TÜV bin wahrscheinlich?


    Fahren ohne Zulassung ist ja nun eine ganz heikle Sache und der alte Eimer fällt auf der Straße doch auf wie ein rollschuhfahrender Elefant.

    Oder ist das so 'ne Art Bonusprogramm für Werkstätten, die ja hier ständig erwähnt werden?

    Das rote Kennzeichen für Oldtimer bekommt da ja richtig Charme...



    Auszug aus "Änderung für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ab dem 01.04.2015" :


    Fahrten ohne Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung sind nach der neuen Regelung in folgenden
    Fällen möglich:

    - bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat.
    Ebenso Rückfahrt.

    - zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer
    nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat
    oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei
    der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft werden.

    - wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht, ist eine Rückfahrt
    innerhalb des Zulassungsbezirks bzw. des angrenzenden Bezirk möglich. Auch eine
    Fahrt zur unmittelbaren Reparatur und direkt zum TÜV für die Nachprüfung ist
    zulässig.

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  • Stimmt, aber einmal eingetragen, bleibt dir das auch.
    Jedenfalls solange du da nicht anderen Mist mit machst.


    Und ich meine mich erinnern zu können, dass mit 07-ern auch Überführungs- und Probefahrten gemacht werden dürfen.
    Aber mag sein, dass man das auch im Frühjahr geändert hat.

  • Das rote Oldiekennzeichen bekommst Du aber auch nur mit gültiger HU- und H-Abnahme...

    Von HU stand nichts direkt bei den Anforderungen für's rote roten Kennzeichen, aber klar, die geforderte Zulassung (erforderlich sind u. a. "Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II") kann ja erst mit HU-Nachweis erfolgen


    Das ist ja dann wie die Sache mit der Henne und dem Ei - ich kann doch nicht mit einem komplett neu aufgebauten Fahrzeug gleich direkt zum TÜV gondeln - aber ohne TÜV auch eben keine Erprobungsfahrten mit Kzk. Also z. Bsp. für Arbeiten wie Achse einstellen lassen immer mit'm Trailer rumfahren. Das kann's doch echt nicht sein.


    Hätte ich den bloss vor der Zerlegung schonmal bei mir angemeldet, frisch TÜV und H-Zulassung hatte er ja. Dann wäre da später maximal ein Bussgeld und ein Punkt in Flensburg wegen Überschreitung der Fristen bei rausgekommen, aber kein "Fahren ohne Zulassung" mit vier Wochen Führerscheinentzug


    So einen Scheiss gibt es wahrscheinlich nur in D Oder vielleicht noch bei den Ösis.


    Edit: habe gerade mal ins Internetz geschaut - Fahren ohne Zulassung bedeutet 70 Euronen und einen Punkt, aber noch keinen Führerscheinentzug. Das Risiko muss ich dann wohl auf mich nehmen.

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