Leider nein. Siehe Werte oben von mir. Ich habe einen Transit mit zulässigen Gewicht von 3,2t und eine Anhängekupplung 3 t. Darf trotzdem nur 2,1t ziehen. Hat nichts mit der Anhängerkupplung und Fahrzeuggewicht zu tun, sondern nur mit dem zulässigen ZUG-Gesamtgewicht., Bei meinem Coleman habe ich auch die Anhängelast eingetragen bekommen, welche zusammensetzt aus: zulässiges ZUG-Gesamtgewicht minus zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht. Da mein Coleman 100 kg schwerer ist habe ich nur 1710kg statt 1810kg eingetragen bekommen. Wenn der TÜV-Prüfer seinen Job richtig macht gelten nur die Werte wie schon beschrieben.
Anhängelast Granada '82
- Micha-05
- Erledigt
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Die Anhängelast hat mit der Freigabe des Herstellers zu tun und ist, bei Auflaufbremsen, zusätzlich noch abhängig vom zGg.
Und das zGg des Vans, der in Deinem Prospekt sicher nicht enthalten ist, ist nun mal 2025 Kg.Es gibt Granada Kombis mit 2.0t eingetragener Anhängelast.
Und meine Frage bezog sich nur darauf ob das beim Van auch möglich ist.Um das Zug-Gesamtgewicht mache ich mir keine Gedanken, ich darf 18,5t fahren, solange das Zugfahrzeug nur 7,5t Gesamtgewicht hat.
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es geht um das zulässige ZUG-Gesamtgewicht vom Granada mit Anhänger (ZUG-Gesamtgewicht). Das legt der Hersteller fest. Siehe Werte oben.
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Hab ich doch auch geschrieben das es vom Hersteller abhängig ist.
Und nochmal die Feststellung das der Van wohl in Deiner Auflistung nicht mit drin ist.
Genausowenig wie Fahrzeuge mit verstärktem Fahrwerk.