H vor 30 Jahr?

  • Moin!
    Wollte mal wissen, ob die Moeglichkeit besteht das H-Kennzeichen vor dem exakten Verstreichen von 30 Jahren nach EZ zu erlangen. Bsp Granada I. Ist Modelljahr 75 mit ABE der Typenbescheinigung vom 3.12.1974. Der Wagen haette also seit dem 3.12.1974 beim Haendler stehen koennen. EZ ist nun leider erst 10/76 und meine Behoerde sagt mir, dass dem jetzt nicht geht wie ich mir dass vorstellte. Die beharren drauf, dass EZ gilt. Es ginge mir nur um maximal 10 Monate, so ab Dezember 05 oder Januar 06. So ein Mist.
    Meine Frage an euch, geht da echt nichts? Erfahrungen, Praezedenzfaelle?


    Danke Gruss Pascal

  • Moin


    Um die EZ wirst du nicht herum kommen. Es gibt zwar je nach Zulassungsgebiet Differenzen, ob der genaue Tag der Zulassung, der Monat oder wie in einigen Fällen nur das Jahr entscheident ist, aber es wird sich immer auf die EZ berufen.


    Daher auch eher schlechte Karten fürs H bei solchen Raritäten wir dem einen Taunus 2, der nie zugelassen war, weil er seit 1977 als Austellungsstück (oder sonstiges) beim Händler stand.


    Hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben.


    Christian

  • also mich haben sie nach dem org.brief gefragt,weil da auf der letzten seite genau das ausstellungsdatum der abe von ford steht.leider hatte ich den nicht,und es war dann der tag der erstzulassung.
    ciao,markus

  • Das mit dem Brief verlieren geht heute glaub ich nicht mehr. Zumindest nicht bei Fahrzeugen die in den letzten paar Jahren mal zugelassen waren. Da müsstest außerdem noch TÜV und AU Bescheinigung verlieren, da da neuerdings (zumindest bei uns) auch das Datum der Erstzulassung draufsteht.
    Bei so noch nie angemeldeten Museumsfahrzeugen bringt das Brief verlieren natürlich noch was, sind ja nicht "aktenkundlich" ;-)

  • bislang ist es meines wissens noch so, daß nach 18monaten des abgemeldetseins sämtliche daten gelöscht, werden. es wird eine vollabnahme fällig (was ja quasi egal ist, da du eh ´n H willst), eine unbedenklichkeitsbescheinigung, ein neuer brief usw.
    ich würde mich bevor ich den brief "verlege" allerdings erstmal erkundigen ob das, was ich hier schreibe noch aktuell ist (hab´s aber selbst vor 3 jahren bei dem c-record-caravan von nem bekannten erlebt-okay da war der brief tatsächlich weg, aber er war definitiv noch keine 30, wurde aber so datiert 8) )


    Tommy
    tüv und au bescheinigungen ?(?( was soll man denn damit wenn man eh n H bzw ´ne vollabnahme will :D

  • Zitat

    bislang ist es meines wissens noch so, daß nach 18monaten des abgemeldetseins sämtliche daten gelöscht, werden


    Da fällt mir das Gespräch mit meinem GTÜ-Prüfer ein. Wir hatten vor etlichen Monaten mal darüber gesprochen, daß die GTÜ versucht, die Zulassung für Vollabnahmen zu bekommen. Mittwoch saßen wir mal wieder so beieinander und ich hab mich wegen meinem Granni und den Taunen nach dem Stand der Dinge erkundigt.


    Da erzählte er mir, daß die GTÜ die Zulassung nicht bekäme, weil das künftig offensichtlich nicht mehr nötig sei. Hintergrund: Man erwägt, die Dauer der vorübergehenden Abmeldung von 18 Monaten auf 84 Monate zu erhöhen! Das wären 7 Jahre! Ich glaube nicht, daß er mich vollspinnt, allerdings hab bislang dazu noch keine zweite Stimme gehört...

  • Hm das hoert sich ja nicht ganz so hoffnugslos an. Tuev und Au hat er eh nicht.
    Das Problem koennte sein, dass er im Moment auf roter Nummer laeuft, mal mit dem Herren im Amt sprechen, wie dass so allgemein aussieht.
    Danke euch, Gruss Pascal