Frage zum Betrieb von Zusatzscheinwerfern

  • Hallo Forum,


    ich besitze für meinen 72er Granni einen NOS-Kabelsatz zum Anschluss zusätzlicher Fernscheinwerfer.


    Die zeitgenössische Ford-Anleitung gibt zwei Möglichkeiten zum Betrieb vor, zum einen über einen separaten Schalter (ziemlich umständlich) und zum anderen parallel zum Fernlicht der Hauptscheinwerfer am Relais im Motorraum geschaltet.


    Meine Frage: diese Anleitung ist nun über 40 Jahre alt. Ist der zwangsweise gleichzeitige Betrieb von Haupt- und Zusatzscheinwerfern TÜV-konform?


    Danke

  • §50 Abs.9 der StVZO meint dazu

    Zitat

    (9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.


    Du darfst sie also als alleiniges Fernlicht (Fernlicht muß nicht zwangsläufig im Hauptscheinwerfer erzeugt werden) oder auch zusammen mit dem Fernlicht im Hauptscheinwerfer betreiben. Ist ja z.B. bei Sierra/Scorpio so serienmäßig (auch wenn die Zusatzscheinwerfer dort in einem Gehäuse mit den Hauptscheinwerfern untergebracht sind).

  • Meine Frage: diese Anleitung ist nun über 40 Jahre alt. Ist der zwangsweise gleichzeitige Betrieb von Haupt- und Zusatzscheinwerfern TÜV-konform?

    Ja. Die Fern-Zusatzscheinwerfer sind mit dem Fernlicht der Hauptscheinwerfer gekoppelt. Ist ab Werk so , z.B. beim Granada S mit Zusatzscheinwerfern.


    Und das Fernlicht schaltet die Nebelscheinwerfer über Relais aus, Fern- und Nebel gleichzeitig ist ( war? ) verboten.

  • war...
    Aber mitlerweile ist ja so vieles an Licht erlaubt das eigentlich verboten sein müsste.