Sind die nicht ganz dicht?

  • Moin zusammen,


    heute wollte ich einen Ford abholen, den ich schon länger im Auge habe.
    Da ruf ich also bei der Schildertante an und was erzählt die mir?


    Es gibt seit dem 01.04. eine neue Regelung !
    Damit man ein Kurzzeitkennzeichen bekommt, muss man den Brief zum Fahrzeug haben.
    Der Verkäufer schickt mir garantiert nicht erstmal den Brief zu, damit ich an die Schilder komme.


    Ökosteuer, Pkw Maut und jetzt noch so eine Scheisse, wollen die uns eigentlich verarschen?
    Echt mal........ :nick:


    So, nun gehts mir schon ein bisschen besser.
    Muß ich mir wohl zukünftig immer gleich nen Trailer besorgen.

  • gequirlte Sch...e was die erzählt(e)


    Du brauchst 'n Nachweis: das kann auch eine Kopie der Papiere; event. Kaufvertrag; emails; SMS'e usw. sein...


    Wenn Du den Amtsschimmel zum wiehern bringst klappt es auch mit den Kurzen(Kennzeichen).


    Gruß
    Jürgen

  • Ich lasse Autos immer mit frischem Tüf bis vor die Halle liefern, deswegen interessiert mich der Quatsch aktuell nicht. Aber wenn ich das richtig verstehe, braucht man:


    a) einen Nachweis bzw. Angaben über die Fahrzeugdaten zwecks amtlicher Eintragung in den "roten Fahrzeugschein"


    b) Nachweis einer gültigen HU


    oder? Oder wie? Oder was? Auf der HP unseres StVamts steht noch nix zu der aktuellen Regelung. Ich frag aber auch nicht extra nach, weil s. oben.

  • also beim letzten kzkz vor zwei wochen mussten am amt brief und hu vorgelegt werden. darauf hin gab es schilder und einen zulassungsschein ausgedruckt der aussieht wie die originale zb I

  • also beim letzten kzkz vor zwei wochen mussten am amt brief und hu vorgelegt werden. darauf hin gab es schilder und einen zulassungsschein ausgedruckt der aussieht wie die originale zb I

    bei Problemen freundlich nach der Rechtsgrundlage fragen und um ausgedruckte Version bitten :thumbup: ; manchmal mutieren Amtsschimmel dann doch zu Menschen mit gesundem Menschenverstand 8o
    Hatte bei uns (tel.) nachgefragt und da lautete die nette, freundliche Antwort:
    Wenn vorhanden, beide ZB: Teil I und II vorlegen - wenn nicht vorhanden (Autokauf über mehrere hundert km weg usw.) reichen Kopien usw. aus - es muss halt nachweisbar und nachvollziehbar sein


    Gruß
    Jürgen

  • Nicht überall verboten, s hier. Was noch nie erlaubt war, mit den Dingern gemütlich in den Urlaub zu gondeln (was nicht ausschließt, dass das von dem einen oder anderen trotzdem praktiziert wurde) und großspurig im UnterschichtenTV zu propagieren, wie clever man doch ist... Naja, nu is eh zu spät.

    Einmal editiert, zuletzt von Streetracer ()