ZitatOriginal von Nick
Und vor allem: Müssen dann nicht auch beide Autos beim gleichen Versicherer sein?
Kommt auf die Versicherung an. Hab mich da vor ner ganzen Zeit mal schlau gemacht. Einige fordern es, andere nicht.
Warum macht man sich überhaupt Gedanken, ob man nun als Alibi-Alltagsauto den Wagen der Eltern angeben kann? Ich werde meinen einfach direkt über meine Eltern versichern lassen. Man sollt in dem Vertrag nur keine Klausel unterschreiben, daß niemand anderes damit fahren darf als der Versicherungsnehmer.
Und wenn ich mich recht entsinne, wirkt sich das Versichern und Bewegen eines Oldtimers eh nicht auf die Prozente aus. Oder irre ich da?
Ansonsten, wenn alle Stricke reißen: Kann ich als Hamburger nicht einfach die S-Bahn als Alltagsfahrzeug angeben? :O
Gruß, Arne