Heute eben ne Karre abgemeldet. Ging recht flott. Jedoch mit ner Änderung zum 01.01.15
Wie es derzeit abläuft:
- Nummernschilder zur Zulassung mitnehmen und Fahrzeugschein / Zulassung Teil1
Wichtig ! Stempel von den Schildern vorher nicht abmachen (hatte ich gemacht, wegen Wartezeit verkürzen) das gibt Probleme.
- Nach Aufforderung beide Stempel und jetzt auch noch die TÜV Plakette abmachen. (Tüv Plakette war mir neu)
- Mit dem Sachbearbeiter klären, ob man das Kennzeichen reservieren möchte (geht max. 1 Jahr und kostet neuerdings 2.60 Euro)
- Zur Kasse gehen und bezahlen. Preise LK München Abmeldung 7.70 Euro + Reservierung 2.60 Euro.
- Nach Bezahlung Fahrzeugschein (Teil1) wieder mitnehmen, ggf. auch die Bestätigung für die Reservierung.
- Heim gehen.
Neu ist also, dass man jetzt 2.60 € für die Reservierung auch noch blechen darf. Verlängerung nicht möglich. Vor Ablauf muss die Karre wieder angemeldet werden, sonst ist das Kennzeichen weg.
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Abmelden jetzt auch Online (Zeitschrift Oltimer Markt)
Seit Anfang des Jahres ist es möglich sein Fahrzeug online bei einem Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes abzumelden und sich so den Gang zur Zulassungsstelle zu sparen. Dazu bedarf es aber einiger Voraussetzungen:
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Das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen
Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (Rubbelfläche ähnlich
Gewinnlos) angebracht sind. Diese werden seit Jahresanfang im Rahmen der
Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben -
Es bedarf einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I auf der sich ein freizulegender Sicherheitscode befindet (Rubbelfläche) -
Sie benötigen den neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
Kennzeichen dürfen jetzt am Auto verbleiben.
Also alte Karre mit noch angemeldetem DIN Schild kaufen und mitnehmen :-)
Das alte Kennzeichen kann ab 1. Januar 2015 nun auch bei einem Umzug
in einen anderen Zulassungsbezirk (unabhängig vom Bundesland) am
Fahrzeug bleiben. Wer also auf sein heißgeliebtes altes Kürzel nicht
verzichten will, kann dies nun tun. Ebenso kann das Kennzeichen nach
einem Halterwechsel beim Fahrzeug verbleiben. Nach wie vor muss jedoch
eine Ummeldung bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle
erfolgen. Auf die Regionaltarife der Kfz-Versicherung hat die
Neuregelung übrigens keinerlei Auswirkungen, da sich diese immer auf den
Wohnort des Fahrzeughalters beziehen.