32. Bundesimmisionsschutzverorndnung

  • Hallo Leute!
    Heute Nachmittag war ich ganz friedlich am Schrauben, die Flex kreischte, und das in meiner Garage im Wohngebiet. Bis ein freundlicher Herr vom Ordnungsamt mich kam und sagte ich solle aufhören, da in den vergangenen 2 Stunden die Nachbarn mehrfach anfgerufen hätten. War ja seine Pflicht, war auch freundlich, ich auch, scheiß Nachbarn.
    Können die nicht einfach zu mir kommen und grad sagen hey mach mal das Tor zu beim flexen? Haben die Angst dass ich dann mir Schraubenschlüsseln nach ihnen werfe?


    Habe mich mal schlau gemacht, das 32.BImSchV erlaubt mir an Werktagen von 7-20 Uhr Lärm zu machen. Mit manchen Geräten nur von 9-13 und 15-17 Uhr.


    Hat da von euch jemand schon Erfahrung mit gemacht, gehört ein Winkelschleifer wohl zu den Geräten, die den ganzen Tag laufen dürfen?


    Gruß Pascal

  • Muss man denn um Erlaubnis fragen wenn man ein Haus baut, Kinder hat, was ist mancherorts mit Straßenarbeitern??
    Ich meine wir sind doch nicht den ganzen Tag am Flexen, da ist manch Hauptverkehrsstraße lauter.

  • Scheiß Nachbarn,


    meiner macht immer Foto´s !!! Klar bei meiner geilen Taune ;-)


    Wenn du die Mittagsruhe einhälst kann Dir keiner was !!!

  • da ich grade an meinen granada blecharbeiten mache
    und auch flexen denngeln und schweißen muß


    hatte ich am freitag auch ein bisschen ärger mit meinen nachbar


    so gegen 22.30 donnerte es gewaltig an meinen garagentor war einen meiner nachbarn hatte mich auch voll angemacht ;( hab dann zu ihm gesagt dass ich gleich fertig bin 8) er wollte schon die polizei rufen aber die sagten zu ihm er sollte es doch versuchen so zu klären ?(


    aus gleich wurde dann auch noch nee halbe stunde und es kamm auch keine polizei :P


    mfg sascha

  • Hi Pascal,


    kannst froh sein, dass Du nicht wegen Erhöhung der Feinstaubbelastung Ärger kriegst... :O :O :O

  • als hab mir mal gedanken gemacht ab den 1.9.2005


    kann man bei mir sondergenehmungen kaufen :]


    mfg sascha

  • Zitat

    Original von frickelhansen
    Muss man denn um Erlaubnis fragen wenn man ein Haus baut, Kinder hat,


    manchmal denke ich: JA!!! ;(;(
    da war doch neulich irgendwas in den medien mit ´nem kindergarten der zu laut ist :(
    nur spinner in diesem lande, die selbst keinen spaß haben und deshalb anderen leuten die laune verderben müssen X(

  • Hi!
    Ich könnte kotzen wenn die Nachbarn direkt die Bullen oder Behörden einschalten!!!
    Das sind Leute, die mit sich selbst nicht im reinen sind und unzufrieden auf die kleinste Kleinigkeit warten um diese zu melden. Ob sie dadurch zufriedener werden ist noch nicht übermittelt!
    Darki

  • Hallo zusammen,


    hatten vor einiger Zeit dieselbe Situation, allerdings noch nicht bis zum Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Jedernfalls stand der Nachbar andauernd vor meiner Garage und beschwerte sich über den Lärm. Daraufhin habe ich mich beim Ordnungsamt schlau gemacht, um eventuellem offiziellen Ärger vorzubeugen. Die Aussagen des Ordnungsamt-Mitarbeiters gegenüber Pascal sind demnach absolut korrekt, wobei die Sache mit den speziellen lärmreduzierten Maschinen nach meinen Informationen nur für Gewerbebetriebe gilt. Wenn man die Sache rein hobbymäßig betreibt, sollte man nur die angegebenen Zeiten einhalten.
    Ich habe seinerzeit den Nachbarn vor der nächsten Flex-Orgie gefragt, wann er denn nicht zu Hause sei -wir wollten ihn ja nicht belästigen-, darauf kam dann auf einmal "Macht mal ruhig, ist ja kein Problem". --OOOPS-- Also wird doch nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
    Man kann ja gewisse Spielregeln einhalten, schließlich muss man weiter mit den Leuten leben und möchte nicht bei der nächsten Grillfete Probleme kriegen.


    Frohes Schrauben und flext schön leise


    Uli

  • Ich danke euch für die Amtworten!
    Ich werde mal einen Brief ans Amt schicken, in dem ich mich auf die 32.BImSchV berufe und fragen mit welcher handhabe der Beamte da war. Und ob es in NRW eine Landesverodnung gibt, die das Lärmmachen verbietet und besagte 32. ausser Kraft setzt. Denn laut der dürfte ich hier mit einer Pistenraupe fahren und eine Baustellentischkreissäge benutzen.
    Mal sehen, werde jetzt den verbleibenden Urlaub nutzen und weiterflexen.


    Abgesehn davon würde ich das gerne in Einvernehmen mit den Nachbarn machen, bin ja ein värstendnissvoler(schreibt man das so??) Mensch, aber die wollen ja scheinbar nicht.

  • Zitat

    Hat da von euch jemand schon Erfahrung mit gemacht, gehört ein Winkelschleifer wohl zu den Geräten, die den ganzen Tag laufen dürfen?


    Da würde ich jetzt erstmal kleine Brötchen backen, ganz kleine am besten.
    Der Herr Beamte muß nämlich ein sehr "Pro Bürger" eingestellter Mensch gewesen sein.


    Er hätte dir auch einen gebührenpflichtigen Vortrag über die erlaubten Nutzungsbestimmungen für einen Garage machen können.
    Den nach der Rechtssprechung ist eine Garage nur zulässig, na für was wohl, genau, für Autos reinzustellen.
    Die Erlaubnis für Arbeiten am KFZ beschränken sich auf einige, wenige, einfache Wartungsarbeiten.


    Dazu braucht es aber in den allermeisten Fällen kein Trennschleifer.


    Also Ball flach halten, Grass über die Sache wachsen lassen und schön aufpassen.


    Wenn so einen Sache wegen Nutzungsentfremdung (gerade bei Autobasteleien) bei der Verwaltung erstmal ins Rollen kommt , dann donnert eine Lawine über dich die viel Zeit,Geld und Nerven kosten können.


    Gruß

  • Thorsten A.


    Interessanterweise ist dieser Beamte in der ganzen Stadt, bei jedem mit dem man spricht als ausgesprochen- wie soll ich sagen- unnett bekannt.


    Weißt du zufällig auf welchen Verordnungen sich deine Aussage über die Nutzungsbestimmung beruft?


    Gruß Pascal

  • Solche Leute wird es immer geben.
    Die sind mit Ihrem Leben nicht zufrieden und gönnen Ihren Mitmenschen auch kein schönes Leben.


    Ich könnte kotzen bei solchen Quertreibern.

  • Zitat

    Weißt du zufällig auf welchen Verordnungen sich deine Aussage über die Nutzungsbestimmung beruft?


    Da greifen soviele Verordnungen das selbe Thema auf und noch einige Verwaltungsgerichtsurteile kommen hinzu das ich die genaue Quelle erstmal selber recherchieren muß.
    Aber ein Anruf beim Bauamt oder Ordnungsamt dürfte das Rätsel auch lösen.


    Gruß

  • So habe heute mal mit dem Ordnungsamt telefoniert und geschildert, dass ein Nachbar immer Lärm in der Garage macht. Mit Winkelschleifer, Schleifgerät etc. .
    Die Dame hat mir gesagt, dass dies als Baulärm anzusehen ist, der Werktags von 7-20 Uhr zu gestatten ist. Egal ob in Haus, Garten oder Garage. Solange der Nachbar nicht gewerblich an Autos arbeitet ist dies ok.


    Sie hat bedauert mir nicht helfen zu können.
    Alles wunderbar.


    Da ich aber auch nicht mehr stören will als nötig arbeite ich nun bei geschlossenem Garagentor(die Garage hat ausserdem noch eine Tür). Ist mehr ein Zeichen des guten Willens denn so ein Blechtor hält das erbarmungslose Gekreisch einer Flex wohl eher weniger im Zaum. Irgendwelche Zeiten mit dem Nachbarn kann ich ja nicht ausmachen, da ich nicht weiß wer es ist.


    So sollte es gehen.
    Vielen Dank für Eure Anteilnahme es tut doch immer wieder gut zu wissen, dass man nicht allein dasteht.
    Pascal

  • Zitat

    das sagt jezt aber noch nicht allzuviel über die nutzungsbestimmung der garage aus


    Ich habe mir heute mal die Zeit genommen, das Web nach Nutzungsbestimmungen für private Garagen abzusuchen.
    Nirgendwo habe ich irgendetwas gefunden, das so klingt wie "Eine Garage ist zum Abstellen von Kfz und für sonst nichts zu verwenden". Auch meine Nachfrage seinerzeit beim Ordnungsamt enthielt den eindeutigen Hinweis, dass ich in meiner Garage eine Hobbywerkstatt betreibe. Von dort kam ebenfalls keine negative Resonanz.
    Eine Umwidmung der ursprünglich beantragten Verwendung von Gebäuden gibt es m.E. lediglich bei der Veränderung der Nutzung von Privat- in Geschäftsräume (auch Werkstätten), oder bei der nachträglichen Verwendung als Wohnraum. Dort gelten dann andere Bestimmungen wie Deckenhöhe etc..
    Lediglich bei der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin, Verdünnung, Lacken etc. in Garagen muss man sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Ansonsten kann man in seiner privaten Garage Möbel bauen, Autos reparieren oder Körbe flechten. Allerdings sollte man Vorkehrungen dagegen treffen, dass z.B. umweltschädigenden Flüssigkeiten auslaufen können und sich natürlich an die früher schon genannten "lärmfreien" Zeiten halten.


    Ich wünsche uns allen möglichst verständnisvolle (am besten selbst heimwerkernde) Nachbarn, dann erledigt sich das Problem von selbst .


    Uli

  • Danke fürs Suchen!
    Genau das sagte mir die Dame vom Amt ebenfalls: Man darf in seiner Garage machen was man will ausser Motorwäsche und so wo eben Chemikalien in den Boden geraten können.


    In dem Sinne frohes Schrauben allen!