Vorsicht bei vorzeitigem Abbruch einer Ebay-Auktion

  • Na dann prost


    dpa/dt Karlsruhe. Eine Auktion bei Ebay vorzeitig abbrechen? Das kann teuer werden. Wer eine Versteigerung ohne Grund vor Ablauf der Frist beendet, muss dem Höchstbietenden unter Umständen Schadenersatz zahlen.
    Das gilt einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge auch dann, wenn es bis zum eigentlichen Auktionsende noch einige Zeit hin ist. Die BGH-Richter gaben damit am Mittwoch einem Bieter recht, der gegen den vorzeitigen Abbruch einer Auktion auf der Internetplattform Ebay geklagt hatte. Der Kläger kann jetzt mit 8500 Euro Schadenersatz rechnen.
    Höchstgebot: ein Euro


    In dem vom BGH zu prüfenden Fall hatte ein Verkäufer ein Stromaggregat zu einem Startpreis von einem Euro auf der Internetplattform Ebay angeboten. Die Auktion sollte zehn Tage laufen, doch bereits nach zwei Tagen brach er die Auktion ab. Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei einem Euro.
    Der Bieter wollte daraufhin den Wert des Stromaggregats ersetzt haben, der mit 8500 Euro beziffert wurde. Der Verkäufer hatte das Aggregat in der Zwischenzeit anderweitig verkauft.
    Berechtigte Gründe


    In den Ebay-Regeln steht, dass ein vorzeitiges Beenden einer Auktion nur mit einem „berechtigten Grund“ erlaubt ist. Zu den Gründen zählt das Internetauktionshaus „wesentliche Fehler bei der Beschreibung des Artikels“, „der Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt“ oder „der Artikel wurde gestohlen“.
    Bereits im November hatte der BGH bei einem anderen Fall entschieden, dass begonnene Auktionen nicht abgebrochen werden dürfen. Damals hatte ein Verkäufer sein Auto-Angebot während der laufenden Auktion zurückgezogen.


    Quelle: NOZ vom 10.12.2014

  • mitm 2.account höchstgebot machen, dann entfernen.
    Dann kommt auch kein Mathelehrer und holt sich gerichtlich die Kaffeemaschine .
    Scheiß Ebaykackladen.

  • Scheiß Ebaykackladen.

    Schätze mal das hat herzlich wenig mit eBay direkt zu tun sondern ist eine Rechtssprechung bei Onlineauktionen generell.


    Ich finds scheisse und auch okay.


    Scheisse weil niemand mir den tatsächlichen Auktionsendpreis den das Produkt bei einer Auktion einbringen tut in Rechnung und damit als Streitwert fordern kann ( Dieses Stromagregat hätte auch bei 2000.- Euro regulär auslaufen können)
    und gut weil ich mich selten aber doch ab-und-zu mal geärgert habe das eine Sache die ich unbedingt haben wollte vorzeitig beendet wurde und so für mich nicht mehr Greifbar war.Wo wie ich immer dachte dass jemand bestimmt den Verkäufer angeschrieben hat und Ihn ein gutes Angebot gemacht hat.


    Aber ich glaub das Thema hatten wir schon einmal mit dem beschriebenen Auto hier gehabt.
    Ich find das Urteil jedenfalls eher Neg. als Positiv weil sich unter anderen schon "gewisse Kreise" drauf spezialisiert haben ( die 1 Euro Bieter) die nur drauf warten das jemand eine wertbringende Auktion Vorzeitig beendet damit die fleissig Klagen und mit solchen Urteilssprechungen drohen können.Also auf die Dummheit der Menschen wird spekuliert und nebenbei hatte man ja sowieso nie ein Interesse an dem Produkt.Durch solche Rechtsprechung kann man solche eigentl. ganz Tollen Sachen wie eBay Kaputt machen das man hinterher sagt - Scheiss eBay.

  • Jeder der was einstellt bestätigt die ebay-Regeln anzuerkennen.
    Und dort steht genau das drin.
    Abbruch nicht zulässig.

  • Totaler Quatsch. Seit wann darf ein Gericht mittels potentiellem Wert dem potentiellen Besitzer potentiellen Schadenersatz zusprechen? BananenRD.

  • Wieso das? Wenn der Verkäufer mir mittels Auktion etwas anbietet, und ich per Gebot das Angebot annehme, ist das rechtlich verbindlich, der Artikel steht mir also zu (wenn mein Gebot höher ist als ggf. alle anderen natürlich nur, das ist das Wesen einer Auktion, ob online oder woanders). Und wenn ich durch unberechtigten Abbruch den Artikel nicht bekomme, wodurch mir durchaus ein Schaden entstehen kann, muss mir dieser Schaden ersetzt werden.


    Und dass Gerichte einen Wert für etwas festlegen bzw. eine Schadenersatzhöhe, was ist daran so ungewöhnlich? Passiert doch täglich


    E-buy ist nun mal kein Spielplatz, wo jeder machen kann, wonach ihm gerade ist, auch wenn das einige gerne so hätten. Das hat mit Bananen nix zu tun. Wie der einzelne das bewertet mag davon abhängen, auf welcher Seite er steht - benachteiligter Bieter, Sofortkäufer, abbrechender Anbieter oder 1-Euro-Abzocker ist - ändert aber nix dran, dass dieses Urteil schon seinen Sinn hat.


    Dass durch die Geschichte viele potentielle Schnäppchen aus 1-Euro-Startauktionen verloren gehen, weil der Anbieter nicht mehr sagen kann, wenn nur einer bietet, brech ich eben ab, ist ein eher negativer Aspekt - aus meiner Käufersicht jedenfalls.

  • Zitat

    mitm 2.account höchstgebot machen, dann entfernen.
    Dann kommt auch kein Mathelehrer und holt sich gerichtlich die Kaffeemaschine .
    Scheiß Ebaykackladen.


    Was ja auch nicht ganz korrekt ist. 8)
    Es tut doch nicht weh, und kostet auch nicht mehr, die Sachen mit dem Preis anzusetzen, zu dem man notfalls auch verkaufen würde.


    Davon abgesehen darf pro Jahr auch nur noch eine Auktion abgebrochen werden mit Gebote streichen,
    ansonsten zahlt man trotzdem die Gebühr für die Gebotssumme bei Abbruch.

  • man kann sich ja auch ne Beule ins zu verkaufenden Auto treten und dann zurücktreten - ganz regelgemäß


    Auch nicht ganz richtig, du müsstest schon treten lassen, die Ware muss unverschuldet beschädigt worden sein. Wobei, genaugenommen wäre das ja ein Tretauftrag, also auch nicht unverschuldet..... :rolleyes:


  • Es tut doch nicht weh, und kostet auch nicht mehr, die Sachen mit dem Preis anzusetzen, zu dem man notfalls auch verkaufen würde.


    Ist aber Auxionspüschologie. Biete was für 10 Euro an und keiner bietet, starte bei 1 Euro, und du verkaufst für 20...

  • Zitat

    Biete was für 10 Euro an und keiner bietet, starte bei 1 Euro, und du verkaufst für 20...


    Meine Erfahrung lehrt mir eigentlich das Gegenteil.

  • Na dann prost


    jau, hört man nicht zum ersten mal.


    Muss man sich mal überlegen: die nehmen mitlerweile um die 11% des Endbetrags als Provision.
    Kack Monopolisierung.
    Man sollte Onlineauktionshäuser wie z.B. Hood.de unterstützen!

  • Zitat

    Man sollte Onlineauktionshäuser wie z.B. Hood.de unterstützen!


    Würde ich glatt tun, wenn es Sinn hätte.
    Hood hatte ich vor Jahren mal probiert mit einigen guten Artikeln.
    Waren vielleicht 3-4 x angeklickt worden, wo bei ebay einige Hundert reingucken, Käufer gab es keine.

  • Kack Monopolisierung.
    Man sollte Onlineauktionshäuser wie z.B. Hood.de unterstützen!


    100 %ige Zustimmung, habs auch vor Jahren schon probiert, aber gegen den Marktführer kommt einfach keiner an Ist ja bei Kleinanzeigen mittlerweile ähnlich, e.buy macht alle anderen Plattformen zu Randerscheinungen. Warum eigentlich?

  • finds richtig. Wenn ich nen bestimmten Preis haben will, stell ichs so rein oder mach Mindestpreis.Wenn ich nen Euro ansetze , muß ich damit rechnen, dass nur einer bietet. Ansonsten kann man den Satz Gier frißt Hirn auch für Verkäufer anwenden.