Na dann prost
dpa/dt Karlsruhe. Eine Auktion bei Ebay vorzeitig abbrechen? Das kann teuer werden. Wer eine Versteigerung ohne Grund vor Ablauf der Frist beendet, muss dem Höchstbietenden unter Umständen Schadenersatz zahlen.
Das gilt einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge auch dann, wenn es bis zum eigentlichen Auktionsende noch einige Zeit hin ist. Die BGH-Richter gaben damit am Mittwoch einem Bieter recht, der gegen den vorzeitigen Abbruch einer Auktion auf der Internetplattform Ebay geklagt hatte. Der Kläger kann jetzt mit 8500 Euro Schadenersatz rechnen.
Höchstgebot: ein Euro
In dem vom BGH zu prüfenden Fall hatte ein Verkäufer ein Stromaggregat zu einem Startpreis von einem Euro auf der Internetplattform Ebay angeboten. Die Auktion sollte zehn Tage laufen, doch bereits nach zwei Tagen brach er die Auktion ab. Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei einem Euro.
Der Bieter wollte daraufhin den Wert des Stromaggregats ersetzt haben, der mit 8500 Euro beziffert wurde. Der Verkäufer hatte das Aggregat in der Zwischenzeit anderweitig verkauft.
Berechtigte Gründe
In den Ebay-Regeln steht, dass ein vorzeitiges Beenden einer Auktion nur mit einem „berechtigten Grund“ erlaubt ist. Zu den Gründen zählt das Internetauktionshaus „wesentliche Fehler bei der Beschreibung des Artikels“, „der Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt“ oder „der Artikel wurde gestohlen“.
Bereits im November hatte der BGH bei einem anderen Fall entschieden, dass begonnene Auktionen nicht abgebrochen werden dürfen. Damals hatte ein Verkäufer sein Auto-Angebot während der laufenden Auktion zurückgezogen.
Quelle: NOZ vom 10.12.2014