Rote Blinker hinten

  • Hallo zusammen!


    Kurze Frage wegen der Zulassung von roten Blinkern bei Amis hinten.
    Erlaubt sind diese ja generell nur bis 01.01.1970. Wenn man diese danach noch behalten will, braucht man vom TÜV eine Ausnahmegenehmigung.


    Ich denke mal diese zu erhalten und im Fahrzeugschein einzutragen ist nicht das Thema. Wenn es eine Stelle nicht macht, geht man halt zur nächsten.


    Mein Problem ist nun, dass ein guter Kumpel von mir seinen 76er Newport trotz TüV Gutachten hier im Landkreis Ilm-Kreis nicht zulassen konnte, weil der Chef der Zulassungsstelle hier keine roten Blinker will und die Zulassung einfach verweigert.


    Dürfen die das?


    Er hat den Vorteil, dass er hier Student ist und den Chrysler einfach in seinem Heimatkreis Backnang zugelassen hat.


    Diesen Vorteil habe ich leider nicht... :sad:

  • Was für eine Willkür Kacke!
    Das kann der doch nicht entscheiden! Sonst könnte er ja auch bei Felgen die ihm nicht gefallen die Zulassung verweigern.
    Ich drück Dir die Daumen.

  • Das Thema hatten wir doch neulich erst im Berliner Raum.
    Ganz ehrlich ?
    Ich würde einen Anwalt hinzuziehen.
    Wenn dem Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, dann hat das Straßenverkehrsamt das anzuerkennen.
    So sehe ich das zumindest.
    Der verweigert Dir ja auch nicht deine eingetragenen Felgen nur weil sie ihm nicht gefallen.


    Hat die Kiste ein H ?
    Dann kann man zusätzlich noch mit Originalzustand argumentieren.

  • Interessant. Ich bin in Backnang bisher nur auf Trottel gestoßen. Die beste Story hat mein Berufschullehrer auf der dortigen Zulassungsstelle erlebt: sein Sohn ist mit dem Sohn des Schalterbeamten in der selben Klasse und man kennt sich von den Elternabenden. Der Lehrer hat aber sein Perso nicht dabei und bekommt sein Auto nicht zugelassen, obwohl der Beamte ganz genau weiss, wer er ist....

  • Der Lehrer müsste als Beamter aber selbst wissen, daß alles seine Ordnung haben muß!


    Davon ab haben elektronische Formulare gerne ein Feld :"Ausgewiesen durch Personalausweisnummer......"

  • In meiner Erfahrung (wir werden in wenigen Wochen sehen, ob das auch in Berlin auffer Zulassungsstelle klappt) ist Vorbereitung alles. Wenn man beim Amt (egal welchem Amt, jedem Amt, sogar beim Arbeitsamt) mit ner top sortierten Mappe mit allen denkbaren Unterlagen ankommt und gleich anbietet, die alle zu zeigen, winken die meisten Beamten das Anliegen durch weil sie a) davon ausgehen, das alles seine Richtigkeit hat und b) zu Faul sind, sich den ganzen Stapel anzugucken.

  • genau das erleben wir häufig, weil wir us fahrzeuge in die ganze republik verkaufen.
    wenn sich die zulassungsstelle wegen sowas quer stellt, hast du keine chance. wenn der chef da keinen bock drauf hat ist das halt so, ziehst als kunde eh den kürzeren.
    hintergrund: die wollen das nur bei importfahrzeugen nicht machen, die noch keinen deutschen brief haben.
    die ausnahmegenehmingung nach §70 schreibt der Tüv Mann und dann bekommst du sie in die Hand gedrückt, das ist schon richtig, aber erteilen muss sie die Zulassungsstelle. Das wird dann auch so in den Brief eingetragem, der neu erstellt wird. Und da haben aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen viele Zulassungsstellen Schiss davor.
    Wenn das Fahrzeug schon deutsche Papiere hat, ist denen in der Regel alles egal.
    Deshalb einzige relativ stressfreie Lösung: Tageszulassung in nem anderen Landkreis machen und dann wieder abmelden, dann verdienen die sich halt das Geld an den Ausnahmegenehmigungen, dann haste Brief und Schein und kannst ihn bei euch anmelden.

  • Die Ausnahmegenehmigung erteilt ja das SVA, das Schriftstück vom aaS ist nur eine Formulierungshilfe fürs Amt, die müssen das nicht übernehmen.

  • Heisst also im Umkehrschluss das ich an meiner KArre durch den TÜV eintragen lassen kann was ich will, wenn das StVA nicht will ist alles nichtig und ich habe umsonst beim TÜV bezahlt ?
    Kann ja so auch nicht richtig sein.


    Ansonsten mal mit dem Prüfer sprechen. Bei unserem Explorer steht drin das "in etwa Wirkung der Fahrtrichtungsanzeiger, Schluss-Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückfahrscheinwerfer, Verglasung und Sicherheitsgurte" durch AAS festgestellt wurde.
    Damit entspricht das Auto dem Auslieferungszustand in den USA, die Zulassungsstelle stolpert aber nicht direkt über "rote Blinker".

  • Heisst also im Umkehrschluss das ich an meiner KArre durch den TÜV eintragen lassen kann was ich will, wenn das StVA nicht will ist alles nichtig und ich habe umsonst beim TÜV bezahlt ?
    Kann ja so auch nicht richtig sein.


    Ansonsten mal mit dem Prüfer sprechen. Bei unserem Explorer steht drin das "in etwa Wirkung der Fahrtrichtungsanzeiger, Schluss-Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückfahrscheinwerfer, Verglasung und Sicherheitsgurte" durch AAS festgestellt wurde.
    Damit entspricht das Auto dem Auslieferungszustand in den USA, die Zulassungsstelle stolpert aber nicht direkt über "rote Blinker".


    Willkommen in Deutschland. Hier erstellt der Sachverständige(wie der Name schon sagt) eine Ausnahmegenehmigung und begründet diese auch in der Regel hinreichend z.B. bei Oldtimern mit Originalität, technisch unbedenklich usw.
    Absurderweise ist die Ausnahmegenehmigung einen feuchten Dreck wert, wenn sie dem Sachbearbeiter der Zulassungsstelle(der garantiert zu dem Thema nicht mal ansatzweise soviel Sachverstand hat wie der Tüv Mensch) nicht passt oder wenn ihm dein Gesicht nicht passt.
    Manche wollens halt einfach nicht und fertig. Da hilft nur freundlich bleiben.
    Die EU macht einen auf Harmonisierung, aber bei den Zulassungsstellen kochen alle ihr eigenes Süppchen. Herrlich.
    Hatte gerade am Donnerstag wieder eine wundervolle Begegnung bei uns aufm Straßenverkehrsamt, da ging es um ein (eingetragenes)kurzes Kennzeichen, das ich gerne gehabt hätte. Man kann immer nur wieder staunen, wie unflexibel und festgefahren diese Amtmänner und Frauen bzw. Hexen manchmal sein können. Es hat anderthalb Stunden, Rennerei und Nerven gekostet, aber ich bin die ganze Zeit freundlich geblieben und am Ende mit meinem gestempelten 32er Schild in Engschrift aus dem Laden rausgelaufen :rolleyes:

  • Das hiesse ja aber auch im Gegenzug, das Amtmann/frau auch ohne TÜV-Gutachten irgendwelche Eintragungen vornehmen könnten ? :gruebel:

  • Kommt immer drauf an, wir genau die Art der Abnahme definiert ist. An einer 19.3 oder 19.2 dürfte keiner was zu meckern haben, bei diesen Geschichten mit kleinem Kennzeichen oder roten Blinkern lassen die halt gerne ihre oberste Instanz walten ...

  • Ist schon verrückt das die Themen rote Blinker und kleines Kennzeichen immer noch nicht klar geregelt sind. Das war schon damals in den 80ern und 90ern genau so eine scheisse, nur das mit der Zulassung auf LKW mit Amis scheinen die nun wohl endgültig verboten zu haben.

  • Jaja, und das sind dann genau die, die an Ihren normalen Autos immer nur kurze Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Zahl fahren, natürlich in Engschrift geprägt und so kurz wie technisch möglich.
    Hab mal in einem Kreis gewohnt da stand das halbe Parkhaus voll mit solchen Karren.

  • Danke erstmal für eure Antworten! :)


    Okay, also ist das rechtlich legitim, wenn die sich quer stellen... ;(


    Wenn es soweit ist und ich habe keine Chance, werde ich es wohl so probieren, wie Jupp es beschrieben hat. Also einen guten Kumpel das Auto in seinem Landkreis auf sich zulassen lassen wegen Papieren und dann auf mich ummelden...


    Ja dieser Chef von der Ilm-Kreiser Zulassungsstelle ist bekannt dafür, dass er keine US-Cars mag. Hat evtl was mit seiner Vergangenheit als ehemaliger NVA Unteroffizier zu tun... :gruebel:


    Kleine 125er Kennzeichen waren bei uns bis vor kurzem noch möglich, meine 07er von 2006 waren solche. Das wurde aber auch von ihm unterbunden. Ein solch kleines Kennzeichen ist wohl jetzt nur noch für hinten möglich. Für vorne nicht mehr. Aber damit könnte ich leben.


    Könnte man die roten Blinker evtl auch nachträglich eintragen lassen? Also wenn das Auto schon zugelassen ist?

    Einmal editiert, zuletzt von Needles ()

  • Nachträglich eintragen dürfte schwer werden, denn dafür müsstest Du ja erstmal umrüsten.
    Und wenn das erfolgt ist gibts ja keinen Grund mehr für eine Ausnahmegenehmigung.

  • ...habs glaub ich schon mal erwähnt,ich hab meine blinker
    auf die rückfahrscheinwerfer gelegt.
    nicht wegen eintragung(07ner,bzw im brief sind die sogar eingetragen)
    sondern wegen der ganzen vollpfosten,die schon fast hintendrauf
    gescheppert wären,weil sie es nicht geschnallt haben,was da warum leuchtet und blinkt. :michi:

  • War auch mein Argument, beim Torino trotz eingetragener Rotblinkung den Umbau einer der Vorgesitzer auf gelbe Blinker im RFS beizubehalten. Mag besser aussenen und authentischer sein, wenn der Ami oder meinentwegen auch der B-Rekord rot blinkt, aber wenn du erstmal die Hausfrau mit ihrem Kuhfünf im Cougarkofferraum hängen hast, weil sie den Lauflichtblinker schlicht nicht verstanden hat, wirst du anders denken. Und da nützt auch kein Anwalt, der dich darin bestätigt, daß du vollkommen im Recht bist, der Karren ist erstmal krumm ;(

  • Ist aber auch nicht ganz unkritisch. Eingetragene, oder vor Bj 70, rote Blinker = legal, nachträglich umgebaute gelbe RFS (ohne Prüfzeichen) ohne Eintragung = illegal und die Hausfrau kann dir zumindest erstmal ans Bein pinkeln. Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland !
    Die Zulassungsstellen gehen hier übrigens noch weiter. Mir haben sie die kurze Kennzeichenkombination (V8) aberkannt (obwohl bereits auf dem 4. Fahrzeug mitgenommen und seit 1/2 Jahr auf diesem Fzg zugelassen), weil ja ein eingetragenes 33er Kennzeichen reinpasst und da ginge ja ein Buchstabe mehr drauf.
    Jetzt hab ich xxVX8 in Engschrift und Fließtext entgegen jeder Norm und Richtlinie für Kennzeichen und die Plaketten kleben je zur Hälfte auf den Buchstaben. Dafür ging vorne auch kurz mit Engschrift. Die Zulassungsstelle hat sogar, nach heftigster Diskussion, sämtliche Kosten inkl Nummernschilder übernommen.

  • Wenn das Kennzeichen schon eine Weile zugeteilt war dann hätte ich das nicht so einfach abgegeben. Ich behaupte einfach mal das da jemand mit einem dicken Bündel scheine gewunken hat, nur um eben diese Nummer zu bekommen.