"Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann
künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Das gilt laut dem
Bundesverkehrsministerium auch nach einem Halterwechsel: Beim Verkauf
eines Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk muss der neue Halter
das Kennzeichen nicht tauschen. Die Neuregelung zur bundesweiten
Kennzeichenmitnahme gilt ab dem 1. Januar 2015."
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